The National Times - Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen


Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen
Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess um eine Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" begonnen. Der 54-jährige Angeklagte Alexander M. soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben. Unterschrieben waren diese mit dem Synonym "NSU 2.0".

Textgröße ändern:

Das Kürzel nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Konkret wirft die Anklage M. neben 67 Fällen von Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor.

Zudem werden ihm tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht, weil die nicht frei zugänglichen Daten der Betroffenen von Computern der Polizei abgerufen wurden.

Die Daten soll sich M. telefonisch erschlichen haben. Er ist den Ermittlern zufolge vorbestraft und wurde zuletzt 2014 verurteilt. Bereits im Jahr 1992 hatte er sich demnach als Kriminalbeamter ausgegeben und wurde in diesem Zusammenhang wegen Amtsanmaßung verurteilt. Vor dem Beginn des Prozesses streckte M. den anwesenden Fotografen und Kameraleuten am Mittwoch beide Mittelfinger entgegen.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Bericht: US-Gericht untersagt Nutzung von FBI-Verhörprotokollen in 9/11-Prozess

Im US-Prozess gegen den mutmaßlichen Chefplaner der Anschläge vom 11. September 2001, Chalid Scheich Mohammed, dürfen dessen Geständnisse gegenüber FBI-Agenten im berüchtigten US-Gefangenenlager Guantanamo einem Bericht zufolge nicht verwendet werden. Die Nutzung dieses Materials vor Gericht sei unzulässig, entschied laut "New York Times" am Freitag ein US-Militärgericht. Die Entscheidung fiel kurz vor dem 25. Jahrestag der Terroranschläge.

Bas erwartet bei schlechtem Ergebnis in Sachsen-Anhalt Diskussion über SPD-Spitze

Die SPD-Chefin Bärbel Bas erwartet bei einem schlechten Abschneiden bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt Diskussionen über die Zukunft der Parteispitze. "Die Wahlen im September sind richtungsweisend, auch für uns als Vorsitzende", sagte Bas den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagausgaben) auch mit Blick auf Ko-Chef Lars Klingbeil. "Da bin ich realistisch, es ist wie beim Fußball: Wenn es nicht läuft, wird über den Trainer diskutiert."

Stocker fordert Verfassungsverbot des politischen Islam

Bundeskanzler Christian Stocker spricht sich für ein verfassungsrechtliches Verbot des politischen Islam aus. In einem Interview erläuterte er zudem Pläne für Sozialhilfe und Pensionen.

Brüsseler Staatsanwaltschaft fordert härteres Vorgehen gegen Drogenbanden

Nach mehreren Angriffen mit automatischen Waffen warnt Staatsanwalt Julien Moinil vor der zunehmenden Schusswaffengewalt in Brüssel und verlangt mehr Ressourcen für Ermittlungen.

Textgröße ändern: