The National Times - Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen


Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen
Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess um eine Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" begonnen. Der 54-jährige Angeklagte Alexander M. soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben. Unterschrieben waren diese mit dem Synonym "NSU 2.0".

Textgröße ändern:

Das Kürzel nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Konkret wirft die Anklage M. neben 67 Fällen von Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor.

Zudem werden ihm tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht, weil die nicht frei zugänglichen Daten der Betroffenen von Computern der Polizei abgerufen wurden.

Die Daten soll sich M. telefonisch erschlichen haben. Er ist den Ermittlern zufolge vorbestraft und wurde zuletzt 2014 verurteilt. Bereits im Jahr 1992 hatte er sich demnach als Kriminalbeamter ausgegeben und wurde in diesem Zusammenhang wegen Amtsanmaßung verurteilt. Vor dem Beginn des Prozesses streckte M. den anwesenden Fotografen und Kameraleuten am Mittwoch beide Mittelfinger entgegen.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Teheran Chefunterhändler Ghalibaf: Iran wird Straße von Hormus verwalten

Nach den Gesprächen mit US-Vertretern in der Schweiz hat der iranische Chefunterhändler Mohammad Bagher Ghalibaf laut Berichten von Staatsmedien erklärt, dass sein Land künftig die Straße von Hormus verwalten werde. "Die Straße von Hormus wird niemals in den Zustand vor dem Krieg zurückkehren, sondern im Einklang mit dem Völkerrecht von der Islamischen Republik Iran verwaltet werden", sagte Ghalibaf am Dienstag laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Irna.

Zehnter Jahrestag des Brexit-Referendums in Großbritannien

Am Dienstag jährt sich das Brexit-Referendum in Großbritannien zum zehnten Mal. Am 23. Juni 2016 hatte eine knappe Mehrheit von 51,9 Prozent der Teilnehmenden für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gestimmt. Vollzogen wurde der Austritt dann Ende Januar 2020, Anfang 2021 verließ Großbritannien nach einer Übergangsphase die Zollunion und den EU-Binnenmarkt.

Bundeskanzler Merz empfängt senegalesischen Präsidenten

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) empfängt am Dienstag den senegalesischen Präsidenten Bassirou Diomaye Faye. Nach einer Begrüßung mit militärischen Ehren (12.00 Uhr) ist ein Gespräch im Kanzleramt geplant. Themen sind nach Angaben der Bundesregierung unter anderem der Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die Lage in der Sahelregion und geopolitische Fragen.

Streit über Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF

Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht es am Dienstag (10.00 Uhr) um den Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF reichten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde, obwohl die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung empfahl. Sie sehen die Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: