The National Times - Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen


Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen
Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess um eine Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" begonnen. Der 54-jährige Angeklagte Alexander M. soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben. Unterschrieben waren diese mit dem Synonym "NSU 2.0".

Textgröße ändern:

Das Kürzel nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Konkret wirft die Anklage M. neben 67 Fällen von Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor.

Zudem werden ihm tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht, weil die nicht frei zugänglichen Daten der Betroffenen von Computern der Polizei abgerufen wurden.

Die Daten soll sich M. telefonisch erschlichen haben. Er ist den Ermittlern zufolge vorbestraft und wurde zuletzt 2014 verurteilt. Bereits im Jahr 1992 hatte er sich demnach als Kriminalbeamter ausgegeben und wurde in diesem Zusammenhang wegen Amtsanmaßung verurteilt. Vor dem Beginn des Prozesses streckte M. den anwesenden Fotografen und Kameraleuten am Mittwoch beide Mittelfinger entgegen.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Kriegsverbrechensvorwürfe auf Facebook: Gericht senkt Ordnungsgeld gegen Meta ab

Nach falschen Kriegsverbrechervorwürfen gegen einen israelischen Soldaten im sozialen Netzwerk Facebook hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein gegen den Konzern Meta verhängtes Ordnungsgeld auf 75.000 Euro reduziert. Die Auswirkungen des Unterlassens rechtfertigten kein höheres Ordnungsgeld, erklärte das Gericht am Dienstag. In vorheriger Instanz hatte das Landgericht ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen den Konzern verhängt. (Az.: 16 W 32/26)

Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden, teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein "vorgelagerter Rechtsbehelf" sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)

Präsidentschaftswahl in Frankreich: Justizminister verzichtet auf Kandidatur

Acht Monate vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich klärt sich das Kandidatenfeld des Mitte-Rechts-Lagers: Justizminister Gérald Darmanin verzichtet auf eine eigene Kandidatur und will Ex-Premierminister Edouard Philippe unterstützen. "Es ist im allgemeinen Interesse, die Zahl der Kandidaturen nicht zu vergrößern", sagte Darmanin in einem am Montagabend veröffentlichten Interview mit der Zeitung "La Voix du Nord". Darmanin warnte vor einer Stichwahl der Extreme: "Die Gefahr eines Duells zwischen (der Rechtspopulistin) Marine Le Pen und (dem Linkspopulisten) Jean-Luc Mélenchon ist groß", sagte er.

Hessen verbietet israelfeindlichen Palästina-Verein

Das Land Hessen hat den israelfeindlichen Verein Palästina e. V. verboten. Der Zweck des Vereins richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung, wie das hessische Innenministerium am Dienstag mitteilte. "Der Verein hat mit seiner antisemitischen Propaganda die Grenzen zulässiger politischer Meinungsäußerung überschritten", erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU).

Textgröße ändern: