The National Times - Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen


Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen
Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess um eine Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" begonnen. Der 54-jährige Angeklagte Alexander M. soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben. Unterschrieben waren diese mit dem Synonym "NSU 2.0".

Textgröße ändern:

Das Kürzel nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Konkret wirft die Anklage M. neben 67 Fällen von Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor.

Zudem werden ihm tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht, weil die nicht frei zugänglichen Daten der Betroffenen von Computern der Polizei abgerufen wurden.

Die Daten soll sich M. telefonisch erschlichen haben. Er ist den Ermittlern zufolge vorbestraft und wurde zuletzt 2014 verurteilt. Bereits im Jahr 1992 hatte er sich demnach als Kriminalbeamter ausgegeben und wurde in diesem Zusammenhang wegen Amtsanmaßung verurteilt. Vor dem Beginn des Prozesses streckte M. den anwesenden Fotografen und Kameraleuten am Mittwoch beide Mittelfinger entgegen.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Unfälle mit E-Rollern: Geschädigte sollen leichter Schadenersatz erhalten

Wer bei einem Unfall mit einem E-Roller zu Schaden kommt, soll künftig leichter Schadenersatzansprüche geltend machen können. Der Bundestag beriet am Donnerstagabend in erster Lesung darüber, dass künftig in erster Linie die Vermieter der E-Scooter für Unfälle haften sollen. Aber auch Fahrerinnen und Fahrer der Roller sollen künftig bei "vermutetem Verschulden" haften. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Trauer und Racheschwüre bei Beerdigung von Chamenei in Maschhad

In tiefer Trauer und voller Zorn über die neuen schweren US-Angriffen haben in der iranischen Stadt Maschhad am Donnerstag zahlreiche Menschen Abschied vom langjährigen obersten Führer des Iran, Ayatollah Ali Chamenei, genommen. Trauernde weinten und schlugen sich auf die Brust, während Chameneis Sarg durch die Menge geleitet wurde. Viele schwenkten iranische Flaggen und rote Fahnen, die als Symbol für Rache gelten: "Kein Kompromiss mit den Mördern", skandierten die Menschen. Die Beerdigung in Maschhad sollte der Abschluss der sechstägigen Trauerfeiern in mehreren Städte im Iran und im Irak sein.

Florida: Flughafen in Palm Beach nach Trump benannt

Wer nach Palm Beach im US-Bundesstaat Florida fliegt, landet künftig auf dem "President Donald J. Trump International Airport". Der Flughafen wenige Kilometer von Trumps Anwesen und Golfclub Mar-a-Lago wurde am Donnerstag offiziell nach dem Präsidenten benannt. Als erster Flieger kam um 5.01 Uhr früh die sogenannte Trump Force One mit Präsidentensohn Eric Trump an Bord an.

Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke

Noch in diesem Jahr soll der Bau neuer Gaskraftwerke in Deutschland in die Wege geleitet werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für das sogenannte Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG). Es sieht die Ausschreibung von Gaskraftwerke mit einer Leistung von zunächst neun Gigawatt vor. Ziel ist, die Stromversorgung auch in Zeiten ohne Sonne und Wind zu sichern. Kritik gibt es daran, dass erst in einer späteren Ausschreibung auch alternative Technologien wie Stromgroßspeicher zum Zuge kommen sollen.

Textgröße ändern: