The National Times - Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen


Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen
Prozess um "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess um eine Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" begonnen. Der 54-jährige Angeklagte Alexander M. soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben. Unterschrieben waren diese mit dem Synonym "NSU 2.0".

Textgröße ändern:

Das Kürzel nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Konkret wirft die Anklage M. neben 67 Fällen von Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor.

Zudem werden ihm tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht, weil die nicht frei zugänglichen Daten der Betroffenen von Computern der Polizei abgerufen wurden.

Die Daten soll sich M. telefonisch erschlichen haben. Er ist den Ermittlern zufolge vorbestraft und wurde zuletzt 2014 verurteilt. Bereits im Jahr 1992 hatte er sich demnach als Kriminalbeamter ausgegeben und wurde in diesem Zusammenhang wegen Amtsanmaßung verurteilt. Vor dem Beginn des Prozesses streckte M. den anwesenden Fotografen und Kameraleuten am Mittwoch beide Mittelfinger entgegen.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen

Der neue Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am 6. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Diesen Termin legte am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern der sogenannte Vorältestenrat des Parlaments in Magdeburg fest. Linksfraktionschefin Eva von Angern wird die erste Sitzung als Alterspräsidentin eröffnen und leiten, bis ein neuer Landtagspräsident oder eine Landtagspräsidentin gewählt ist.

Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl

Die Bundeswehr wird während der Parlamentswahl in Lettland Anfang Oktober bei der Absicherung des Luftraums des baltischen Staates helfen. Die Regierung in Riga habe "vor dem Hintergrund wiederholter Luftraumverletzungen mit UAV/Drohnen über den baltischen Ländern in den letzten Wochen und Monaten ihre Bündnispartner um Unterstützung beim Luftraumschutz für eine sichere Durchführung der Parlamentswahlen gebeten", teilte am Mittwoch das Bundesverteidigungsministerium mit. Die Wahl findet am 3. Oktober statt.

Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier

Die Bundesregierung will schärfer gegen den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen vorgehen. Ein Aktionsplan aus dem Bundesarbeitsministerium, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, richtet sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, mehr Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden. "Mit dem Aktionsplan zeigen wir klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug", erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen

Ein Gutachter muss einer Mutter im Saarland nach einem Gutachten über Kindeswohlgefährdung kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz zahlen. Die Voraussetzungen für eine Haftung des Gutachters seien nicht gegeben, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken laut Mitteilung vom Mittwoch. Demnach war das Gutachten nicht falsch. (Az.: 4 U 52/25)

Textgröße ändern: