The National Times - US-Opferfamilien erzielen nach Grundschul-Massaker Vergleich mit Waffenhersteller

US-Opferfamilien erzielen nach Grundschul-Massaker Vergleich mit Waffenhersteller


US-Opferfamilien erzielen nach Grundschul-Massaker Vergleich mit Waffenhersteller
US-Opferfamilien erzielen nach Grundschul-Massaker Vergleich mit Waffenhersteller

Knapp zehn Jahre nach dem Massaker an der Sandy-Hook-Grundschule im US-Bundesstaat Connecticut hat der Waffenhersteller Remington einem Vergleich mit Opferfamilien zugestimmt. Die Kläger erhalten eine Entschädigung von 73 Millionen Dollar (65 Millionen Euro), wie ein Opferanwalt am Dienstag sagte. Bei der Attacke mit 26 Toten hatte der Angreifer ein von Remington hergestelltes Sturmgewehr verwendet. Medienberichten zufolge ist es das erste Mal, dass ein Hersteller für ein Schusswaffenmassaker zur Verantwortung gezogen wird.

Textgröße ändern:

Der 20-jährige Täter Adam Lanza hatte bei seinem Angriff auf die Sandy-Hook-Grundschule in der Stadt Newtown am 14. Dezember 2012 mit einem halbautomatischen Gewehr vom Typ Bushmaster 20 Kinder und sechs Erwachsene erschossen. Anschließend nahm er sich das Leben. Es war eines der schlimmsten Schulmassaker in der US-Geschichte.

Opferfamilien zogen in der Folge gegen Remington vor Gericht. Sie argumentierten, dass das Unternehmen wissentlich eine Waffe militärischen Typs verkauft habe, die für den zivilen Gebrauch "in eklatanter Weise ungeeignet" sei.

Das halbautomatische Gewehr, das dem bekannten Modell AR-15 ähnelt, sei in unmoralischer Weise vermarktet worden, indem gegenüber einer Kundschaft aus Privatleuten seine Eignung für Kriegssituationen herausgestellt worden sei. Die Kläger hoben auch hervor, dass die AR-15 und ähnliche Sturmgewehre die meistgebrauchten Waffen bei Schusswaffenangriffen in den USA mit einer größeren Zahl von Toten seien.

Ein Gericht hatte die Klage zunächst abgewiesen. Sie wurde dann aber im März 2019 vom Obersten Gerichtshof von Connecticut zugelassen. Der US-Kongress hatte zwar 2005 ein Gesetz verabschiedet, das Waffenhersteller vor Klagen schützt, wenn ihre Waffen bei Verbrechen eingesetzt werden. Das Gericht erklärte aber, Remington könne wegen eines Verstoßes gegen Gesetze gegen unfaire Handelspraktiken verklagt werden.

Lanza hatte das Gewehr zwei Jahre vor dem Massaker von seiner Mutter geschenkt bekommen, die ein großer Waffenfan war. Lanza, der unter psychischen Problem litt, tötete mit dem Gewehr seine Mutter, bevor er die Schule angriff.

C.Bell--TNT

Empfohlen

Olympia: Ukrainischer Sportler will Gedenkhelm trotz IOC-Verbots tragen

Der Helm eines ukrainischen Athleten mit den Porträts von im russischen Angriffskrieg getöteten Sportlern seines Landes sorgt für heftigen Streit bei Olympia: Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verbot Wladislaw Heraskewytsch am Dienstag das Tragen des Helmes und begründete dies mit den Richtlinien zu "politischen Symbolen". Der Skeleton-Fahrer kündigte dessen ungeachtet am Abend an, den Helm im Wettkampf tragen zu wollen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj verteidigte den Athleten.

US-Handelsminister Lutnick räumt Besuch auf Epstein-Insel ein

US-Handelsminister Howard Lutnick ist wegen seiner Beziehungen zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein mit Rücktrittsforderungen konfrontiert. Der 64-Jährige verstrickte sich am Dienstag bei einer Anhörung im US-Senat in Widersprüche. So räumte er erstmals einen Besuch auf Epsteins Privatinsel ein, auf der zahlreiche Mädchen und junge Frauen missbraucht worden sein sollen. Zugleich bestritt Lutnick aber enge Kontakte zu Epstein.

Treibstoffkrise: Auswärtiges Amt rät von nicht notwendigen Reisen nach Kuba ab

Wegen der akuten Treibstoffkrise in Kuba rät das Auswärtige Amt derzeit von nicht notwendigen Reisen in den Karibikstaat ab. Das Ausbleiben von Öl- und Treibstofflieferungen aus dem Ausland führe in Kuba zu erheblichen Ausfällen bei der Energie- und Treibstoffversorgung, die sich auf alle Lebensbereiche auswirke, erklärte das Auswärtige Amt am Dienstag in Berlin. Vor allem die medizinische Versorgung im Land werde durch die Energiekrise weiter beeinträchtigt.

Stadt Dortmund darf nach Abschleppen keine Extragebühr für Kostenbescheid verlangen

Wenn in Dortmund ein falsch parkendes Auto abgeschleppt wird, darf die Stadt dafür vom Halter die Zahlung der Kosten verlangen - aber keine Extragebühr für die Erstellung des Kostenbescheids. Das widerspricht dem nordrhein-westfälischen Gebührengesetz, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag entschied. Die Klage des Falschparkers hatte damit teilweise Erfolg.

Textgröße ändern: