The National Times - Äthiopien hebt Ausnahmezustand nach drei Monaten auf

Äthiopien hebt Ausnahmezustand nach drei Monaten auf


Äthiopien hebt Ausnahmezustand nach drei Monaten auf
Äthiopien hebt Ausnahmezustand nach drei Monaten auf

Das Parlament in Äthiopien hat nach über drei Monaten für ein vorzeitiges Ende des Ausnahmezustands gestimmt. Das Parlament folgte damit einem Vorschlag der Regierung von Ministerpräsident Abiy Ahmed, wie das äthiopische Außenministerium am Dienstag auf Twitter mitteilte. Der Ausnahmezustand war Anfang November ursprünglich für sechs Monate ausgerufen worden, als ein Vormarsch der Rebellen der Volksbefreiungsfront Tigray (TPLF) auf die Hauptstadt Addis Abeba drohte.

Textgröße ändern:

Er ermöglichte der Regierung unter anderem Massenfestnahmen von aus Tigray stammenden Menschen in Addis Abeba und anderen Teilen des Landes. Internationale Menschenrechtsorganisationen hatten dies scharf kritisiert.

Der bewaffnete Konflikt zwischen der Regierung in Addis Abeba und der TPLF hatte im November 2020 mit einer Offensive der Regierungstruppen in der Unruheregion Tigray begonnen. Im Jahr 2021 weiteten sich die Kämpfe auf die Nachbarregionen Afar und Amhara aus. Zwischenzeitlich waren die Rebellen in Richtung der Hauptstadt vorgedrungen.

Ende Dezember zog sich die TPLF nach einer weiteren Militäroffensive der Regierung wieder in ihre Hochburg Tigray zurück. Der Rückzug hatte die Hoffnung auf eine Befriedung des Konfliktes genährt. Die TPLF warf der Regierung jedoch immer wieder tödliche Drohnenangriffe vor.

Ende Januar gab die TPLF bekannt, dass sie die Kämpfe in der Region Afar wieder aufgenommen habe, nachdem regierungstreue Streitkräfte erneut ihre Stellungen angegriffen hätten.

Seit Beginn der Kämpfe wurden nach UN-Angaben tausende Menschen getötet und mehr als zwei Millionen in die Flucht getrieben. Hunderttausenden Äthiopiern droht eine Hungersnot. Die Vereinten Nationen werfen allen Konfliktparteien schwere Menschenrechtsverletzungen vor.

P.Jones--TNT

Empfohlen

Patriot-Lizenzen: Selenskyj lobt "gutes Treffen" mit Trump

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat sich nach seinem Gespräch mit US-Präsident Donald Trump in Washington zufrieden gezeigt. Es sei ein "gutes Treffen" gewesen, erklärte Selenskyj am Dienstag im Onlinedienst X. Er habe mit Trump unter anderem "über Lizenzen für die Produktion von Patriot-Abfangraketen" verhandelt. Ein weiteres Thema seien die Friedensbemühungen für ein Ende des Ukraine-Kriegs gewesen. "Es ist wichtig, dass der diplomatische Prozess wiederbelebt wird", schrieb Selenskyj.

UN-Generalsekretär Guterres: "Sehr konstruktive Treffen" auf geteilter Insel Zypern

Neun Jahre nach gescheiterten Friedensgesprächen unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen hat UN-Generalsekretär António Guterres auf der geteilten Mittelmeerinsel Zypern neue Gespräche auf beiden Seiten geführt. Er sprach am Dienstag von "zwei sehr konstruktiven Treffen". Das Präsidialamt der griechischsprachigen Republik Zypern erklärte, Ziel bleibe eine zweiteilige Föderation. Der Präsident der Türkischen Republik Nordzypern, Tufan Erhürman, warb um "Vertrauen". Er befürwortet anders als der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan eine Wiedervereinigung auf der Insel.

Netanjahu am Weißen Haus eingetroffen

Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu ist am Dienstag am Weißen Haus in Washington eingetroffen. Er wollte dort zum ersten Mal seit Beginn des Iran-Kriegs vor sechs Monaten persönlich mit US-Präsident Donald Trump über die Lage beraten. Die Beziehung zwischen Netanjahu und Trump hatte sich wegen unterschiedlicher Vorstellungen zuletzt abgekühlt.

Dobrindt verteidigt Abschiebeflug mit nicht straffällig gewordenem Afghanen

Aus Deutschland ist erstmals ein Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet, bei dem auch ein nicht straffällig gewordener Afghane zurückgeführt wurde. Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag sagte, befanden sich 31 Menschen an Bord, unter ihnen "überwiegendst schwerste und schwere Straftäter". Es sei aber auch eine Person auf dem Flug nach Kabul gewesen, bei der die Bezeichnung Straftäter nicht zutreffend sei, die aber ausreisepflichtig war.

Textgröße ändern: