The National Times - Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten

Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten


Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten / Foto: © AFP/Archiv

Eine geplante AfD-Veranstaltung auf einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn in Baden-Württemberg ist zu Recht verboten worden. Das Landratsamt Lörrach durfte die für den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober geplante Versammlung an diesem Ort untersagen, wie das Verwaltungsgericht Freiburg nach Angaben vom Freitag im Eilverfahren entschied. Denn es drohe eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn.

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Der AfD-Kreisverband plante, dass sich bis zu 20 Menschen auf der Brücke über die A 98 nahe Lörrach treffen und Deutschlandflaggen schwenken sollten. Das Landratsamt schlug als Alternative eine Brücke über eine Bundesstraße vor. Das lehnte die AfD aber ab, woraufhin das Landratsamt die Versammlung auf der Autobahnbrücke untersagte.

Das bestätigte das Gericht nun. Durch die Veranstaltung würde sich die Unfallgefahr an der ohnehin gefahrenträchtigen Stelle deutlich erhöhen, erklärte es und verwies darauf, dass der Autobahnabschnitt viel befahren werde sowie direkt hinter einer Auffahrt und kurz vor einer Abfahrt sei.

Die Aktion sei darauf angelegt, Autofahrer abzulenken. Bei ähnlichen Aktionen auf anderen Brücken hätten Autofahrer mit Hupen, Winken und Gesten auf die fahnenschwenkenden Versammlungsteilnehmer reagiert. In anderen Bundesländern sei es Medienberichten zufolge schon zu schweren und teils tödlichen Verkehrsunfällen bei solchen Veranstaltungen gekommen, führte das Gericht aus.

Eine Versammlung könne verboten oder eingeschränkt werden, wenn eine direkte Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe, vor allem für das Leben oder die Gesundheit anderer. Außerdem sei eine andere Brücke als Ersatz angeboten worden. Da das Thema keinen Bezug zur Autobahn habe, habe die Veranstaltung auch woanders stattfinden können.

Der Freiburger Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann der AfD-Kreisverband sich noch mit einer Beschwerde an den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wenden.

A.Wood--TNT

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