The National Times - Regierung will bei Klimaschutz vorerst nicht nachsteuern - Kritik der Grünen

Regierung will bei Klimaschutz vorerst nicht nachsteuern - Kritik der Grünen


Regierung will bei Klimaschutz vorerst nicht nachsteuern - Kritik der Grünen
Regierung will bei Klimaschutz vorerst nicht nachsteuern - Kritik der Grünen / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung sieht trotz des drohenden Verfehlens von Klimazielen für 2030 vor allem in den Bereichen Verkehr und Gebäude derzeit keinen Anlass, die von ihr vorgesehenen Klimaschutzmaßnahmen nachzuschärfen. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Die Grünen kritisierten das scharf und warfen der Regierung vor, zentrale klimapolitische Instrumente sogar abzuschwächen.

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"Europa brennt, in Deutschland sterben 10.000 Menschen an Hitzefolgen und der Klima-Expertenrat warnt unmissverständlich, dass die Merz-Regierung unsere Klimaziele reißt", sagte die Grünen-Klimaexpertin Lisa Badum AFP. Drei Monate nach diesen Warnungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler "prüft und berät" Schwarz-Rot immer noch, anstatt ihr unzureichendes Maßnahmenpaket endlich grundlegend zu überarbeiten, kritisierte Badum weiter. "Was gibt es da zu überlegen? Klimaschutz ist überlebenswichtig."

Die Grünen verweisen in ihrer Anfrage auf die Analyse des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen vom Mai. Darin bewerteten die Fachleute das von der Regierung im März beschlossene Klimaschutzprogramm als ungenügend. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung des Programms könne "keines der gesetzlichen Ziele bis 2040 erreicht werden", hieß es damals. In den großen Bereichen Verkehr und Gebäude dürften demnach bereits die Klimaziele für 2030 verfehlt werden.

Die Bundesregierung bekräftigte hingegen in der Antwort auf die Grünen-Anfrage ihre Auffassung, dass die noch bestehende Lücke von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten "in 2030 mit dem neuen Klimaschutzprogramm im Einklang mit den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes geschlossen werden kann". Die darin enthaltenen Ziele wurden von der Regierung bekräftigt. Zu den negativeren Prognosen des Expertenrats hieß es, die Ergebnisse dieses Prüfberichts würden von der Regierung "geprüft und beraten".

Weiter hieß es in der Antwort, unter Berücksichtigung des Prüfberichts "geht es für die Bundesregierung nun darum, die beschlossenen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 umzusetzen". Diese Maßnahmen würden "fortlaufend im Rahmen verschiedener Monitorings überprüft".

Die Grünen fragten auch, ob die Abschwächung von Klimavorgaben im Gebäudebereich durch den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen sowie die Aufweichung von Vorgaben für CO2-Emissionen bei Neufahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Verwiesen wurde auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz, dass sich auf Artikel 20a ableite. Weiter gefragt wurde nach Rückstellungen der Regierung für einen notwendigen Ankauf von Emissionsrechten aus anderen EU-Staaten.

Die Regierung teilte dazu mit, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sei aus ihrer Sicht verfassungskonform. Zu den Regelungen im Verkehrsbereich wurde auf noch laufende Beratungen auf EU-Ebene verwiesen. Vor deren Abschluss wolle man sich dazu nicht äußern. Zu den Rückstellungen hieß es, Ziel sei das Erreichen der EU-Zielvorgaben. Über eine Vorsorge im Haushalt werde dann zu entscheiden sein, wenn nach den im März 2027 vorzulegenden Projektionsdaten eine Zielverfehlung zu erwarten sei.

Der Expertenrat hatte in seinem Prüfbericht Zweifel an den Berechnungen der Regierung geäußert. Das Gremium untersucht jährlich die zuvor vom Umweltbundesamt (UBA) erstellten Emissionsdaten und die Vorhersage bis 2030. Dabei prüft der Rat, ob die Summe der Jahresemissions-Gesamtmenge in den Jahren 2021 bis 2030 überschritten wird. Stellt der Expertenrat in zwei aufeinander folgenden Jahren eine Überschreitung fest, ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, noch im selben Jahr zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen. Dies wäre der Fall, wenn das Gremium 2027 erneut eine Zielverfehlung vorhersagt.

Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit dem Stand von 1990 zu verringern. Bis 2040 muss eine Verringerung um 88 Prozent erreicht sein, bis 2045 dann Treibhausgasneutralität.

R.Evans--TNT

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