The National Times - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in erster Grundschulklasse tritt in Kraft

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in erster Grundschulklasse tritt in Kraft


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in erster Grundschulklasse tritt in Kraft
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in erster Grundschulklasse tritt in Kraft / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Am Samstag tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder der ersten Grundschulklasse in Kraft. Das Bundesfamilienministerium wies aus diesem Anlass am Donnerstag darauf hin, dass der Anspruch in den Folgejahren schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet werde, so dass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt.

Textgröße ändern:

Die Ganztagsbetreuung sei "ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen", erklärte Bundesfamilienministerin Karin Prien. Das Ganztagsförderungsgesetz wurde bereits im Jahr 2021 verabschiedet. Der Rechtsanspruch wird verzögert und stufenweise eingeführt, weil an vielen Schulen zunächst Kapazitäten für die Betreuung geschaffen werden mussten.

Jetzt schon sind nach Angaben des Familienministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter würden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liege damit bei 57 Prozent.

Der Rechtsanspruch sei "eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes", erklärte Ministerin Prien. "Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein."

Die Bundesregierung stellt nach Angaben von Priens Ministerium bis 2029 insgesamt Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert würden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.

Darüber hinaus beteilige sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Der Bundesanteil steige ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen

Ein Gutachter muss einer Mutter im Saarland nach einem Gutachten über Kindeswohlgefährdung kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz zahlen. Die Voraussetzungen für eine Haftung des Gutachters seien nicht gegeben, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken laut Mitteilung vom Mittwoch. Demnach war das Gutachten nicht falsch. (Az.: 4 U 52/25)

Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten

Die acht Ministerpräsidenten der CDU haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme in die Personaldebatte um Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eingeschaltet. In der am Mittwoch vorgelegten Erklärung riefen die Regierungschefs die CDU zur Geschlossenheit auf und warnten vor schädlichen Personaldebatten. Nötig zur Stärkung der CDU seien nun die Bereitschaft zum Zuhören, Verlässlichkeit und entschlossenes Handeln. Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder schloss sich der Erklärung an.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am 7. Oktober über eine Klage zu Nachbesserungen am nationalen Luftreinhalteprogramm. Das teilte ein Sprecher des obersten deutschen Verwaltungsgerichts am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung in dem Fall mit. Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. (Az. 7 C 1.25)

Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember

Im Streit um nicht bezahlte Coronamasken will der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Dezember seine Entscheidung verkünden. Für den Staat könnte es womöglich nicht so teuer werden wie befürchtet, wie sich am Mittwoch bei der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete. Das letzte Wort ist aber noch lange nicht gesprochen - die BGH-Urteile werden für dutzende Fälle wegweisend sein. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: