The National Times - Niedersachsen: AfD-Kandidat darf in Landkreis Lüneburg nicht zu Landratswahl antreten

Niedersachsen: AfD-Kandidat darf in Landkreis Lüneburg nicht zu Landratswahl antreten


Niedersachsen: AfD-Kandidat darf in Landkreis Lüneburg nicht zu Landratswahl antreten
Niedersachsen: AfD-Kandidat darf in Landkreis Lüneburg nicht zu Landratswahl antreten / Foto: © AFP/Archiv

Im niedersächsischen Landkreis Lüneburg ist der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe nicht als Kandidat für die dortige Landratswahl zugelassen worden. Bothes Kandidatur sei in einer Abstimmung des Kreiswahlausschusses mit sechs zu eins Stimmen abgelehnt worden, teilte der Landkreis am Mittwoch mit. Demnach gibt es Zweifel, dass der Landtagsabgeordnete jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintritt.

Textgröße ändern:

In Niedersachsen finden am 13. September Kommunalwahlen statt. Auf Grundlage einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen die Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Dieser stufte den Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein. Bothe ist der vierte AfD-Kandidat, der sich nicht zur Wahl stellen lassen darf - mehrere andere AfD-Bewerber wurden nach der Prüfung aber zugelassen.

Bothe kündigte im Norddeutschen Rundfunk (NDR) Rechtsmittel an. Da in Niedersachsen erst nach der Wahl rechtliche Schritte möglich sind, werde er diese dann einleiten. "Also werde ich die Wahl anfechten und bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen, um dort zu erwirken, dass die Wahl dann für ungültig erklärt wird."

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen

Ein Gutachter muss einer Mutter im Saarland nach einem Gutachten über Kindeswohlgefährdung kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz zahlen. Die Voraussetzungen für eine Haftung des Gutachters seien nicht gegeben, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken laut Mitteilung vom Mittwoch. Demnach war das Gutachten nicht falsch. (Az.: 4 U 52/25)

Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten

Die acht Ministerpräsidenten der CDU haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme in die Personaldebatte um Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eingeschaltet. In der am Mittwoch vorgelegten Erklärung riefen die Regierungschefs die CDU zur Geschlossenheit auf und warnten vor schädlichen Personaldebatten. Nötig zur Stärkung der CDU seien nun die Bereitschaft zum Zuhören, Verlässlichkeit und entschlossenes Handeln. Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder schloss sich der Erklärung an.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am 7. Oktober über eine Klage zu Nachbesserungen am nationalen Luftreinhalteprogramm. Das teilte ein Sprecher des obersten deutschen Verwaltungsgerichts am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung in dem Fall mit. Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. (Az. 7 C 1.25)

Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember

Im Streit um nicht bezahlte Coronamasken will der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Dezember seine Entscheidung verkünden. Für den Staat könnte es womöglich nicht so teuer werden wie befürchtet, wie sich am Mittwoch bei der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete. Das letzte Wort ist aber noch lange nicht gesprochen - die BGH-Urteile werden für dutzende Fälle wegweisend sein. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: