The National Times - Brasilianisches Gericht: Milei darf Bolsonaro nicht besuchen

Brasilianisches Gericht: Milei darf Bolsonaro nicht besuchen


Brasilianisches Gericht: Milei darf Bolsonaro nicht besuchen
Brasilianisches Gericht: Milei darf Bolsonaro nicht besuchen / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberste Gericht von Brasilien hat einen Antrag des argentinischen Präsidenten Javier Milei abgelehnt, den unter Hausarrest stehenden Ex-Staatschef Jair Bolsonaro besuchen zu dürfen. Richter Alexandre de Moraes erklärte am Samstag, Mileis Antrag sei aufgrund eines allgemeinen Besuchsverbots gegenstandslos. Ärzte, Physiotherapeuten und Bolsonaros Anwälte sind von diesem Verbot ausgenommen und dürfen Bolsonaro weiterhin besuchen.

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Milei wird voraussichtlich am 25. Juli am Parteitag von Bolsonaros rechtsgerichteter Liberaler Partei in São Paulo teilnehmen. Dabei wird Bolsonaros Sohn Flávio wahrscheinlich zum Präsidentschaftskandidaten für die Wahl im Oktober ernannt werden.

Bolsonaros Anwälte hatten beantragt, dass Milei den ehemaligen Präsidenten zu diesem Zeitpunkt besuchen darf. Richter de Moraes hatte jedoch alle Besuche bei dem rechtsradikalen Politiker für 30 Tage untersagt. Er verhängte das Besuchsverbot, nachdem Bolsonaro über seinen Sohn Flávio eine politische Botschaft in den Onlinenetzwerken verbreitet hatte. Bolsonaro hatte damit dem Richter zufolge gegen die für ihn geltenden Kommunikationsbeschränkungen verstoßen.

Das Oberste Gericht Brasiliens hatte den Ex-Staatschef im September wegen eines Umsturzversuchs zu gut 27 Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, eine "kriminelle Organisation" angeführt zu haben, um seine 2022 erlittene Wahlniederlage gegen seinen linksgerichteten Nachfolger Luiz Inácio Lula da Silva zu kippen. Im November trat Bolsonaro seine Haftstrafe an. Im März wurde ihm Hausarrest gewährt, um sich von einer Lungenentzündung zu erholen.

Bolsonaro ist die Ausübung öffentlicher Ämter untersagt, er hat jedoch Berufung eingelegt. De Moraes sagte, Bolsonaro dürfe bis nach den Wahlen keine Besuche zu "politischen oder wahlbezogenen Zwecken" empfangen. Er dürfe auch keine politischen Botschaften verbreiten.

B.Scott--TNT

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