The National Times - Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen

Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen


Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen
Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Flensburg muss einen Beschluss veröffentlichen, in dem es um eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation geht. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig nach Angaben vom Mittwoch im Eilverfahren zugunsten des Internetportals FragdenStaat. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, das Landgericht kann dagegen noch vorgehen.

Textgröße ändern:

Mit dem strittigen Teilbeschluss ließ das Landgericht im März die Anklage gegen die Frau wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nicht zu. Sie sollte sich nur wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten. Um die Einstufung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung wird seit Jahren gestritten. Das Landgericht lehnte die Veröffentlichung seines Teilbeschlusses mit dem Argument ab, dass sich der Pressesprecher dadurch strafbar machen würde.

Dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht aber nun nicht. Es trug dem Landgericht auf, den Beschluss zu veröffentlichen. Behörden seien dazu verpflichtet, der Presse die Auskünfte zu geben, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienen, führte es aus. Zwar gebe es Ausnahmen, etwa wenn Vorschriften zur Geheimhaltung eine Veröffentlichung verhinderten, räumte das Verwaltungsgericht ein. In dem Fall wiege aber das Auskunftsrecht schwerer.

Es gebe ein öffentlichen Interesse an der Entscheidung. Der Pressesprecher mache sich nicht strafbar, erklärte das Verwaltungsgericht. Auch Rechte der Angeklagten würden nicht verletzt, weil diese sich mit Pressemitteilungen selbst an die Öffentlichkeit gewandt habe. Das Landgericht müsse den Beschluss veröffentlichen - denn sonst könne FragdenStaat nicht berichten. Falls nur FragdenStaat selbst ihn bekomme, dürfe das Internetportal ihn nicht veröffentlichen.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeitsbelastung von Schulleiter

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es am Donnerstag (11.30 Uhr) um die Arbeitszeit von Lehrkräften. Es klagt der frühere Leiter einer Grundschule in Niedersachsen. Er gibt an, dass er deutlich mehr gearbeitet habe als die für Beamte geltende Durchschnittszeit von 40 Stunden pro Woche. Dafür fordert er einen finanziellen Ausgleich. (Az. 2 C 19.25)

Frankreichs Präsident Macron trifft libanesischen Präsidenten und jordanischen König

Der französische Präsident Emmanuel Macron empfängt am Donnerstag (ab 08.30 Uhr) seinen libanesischen Amtskollegen Joseph Aoun und den jordanischen König Abdullah II. Nach Einzelgesprächen wollen die drei Staatschefs gemeinsam eine hochrangige Tagung von Militärexperten eröffnen, bei der es um die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte geht, wie das französische Präsidialamt mitteilte.

Kanadas Premier Carney hält Rede im EU-Parlament

Vor dem Hintergrund einer stärkeren Annäherung zwischen Kanada und der EU hält der kanadische Premierminister Mark Carney am Donnerstag eine Rede im EU-Parlament in Straßburg (11.30 Uhr MESZ). Es wird erwartet, dass Carney den Abgeordneten seine Idee einer "einzigartigen Allianz" zwischen seinem Land und der Europäischen Union erläutert.

Nach Kopf-an-Kopf-Rennen: Ergebnis der Parlamentswahl in Schweden wird erwartet

Vier Tage nach der Parlamentswahl in Schweden soll das mit Spannung erwartete offizielle Ergebnis des Urnengangs bekanntgegeben werden. In bisherigen Auszählungen hatte es ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen einem möglichen linksgerichteten Bündnis bisheriger Oppositionsparteien und der konservativen Regierungskoalition von Ministerpräsident Ulf Kristersson gegeben. Grund für das lange Warten auf das Endergebnis waren nach Angaben der Wahlkommission unter anderem zunächst nicht ausgezählte Stimmen der im Ausland lebenden Schweden sowie von Briefwählern.

Textgröße ändern: