The National Times - Gericht: Polizeibeauftragter darf polizeiliche Bodycam-Aufnahmen nicht einsehen

Gericht: Polizeibeauftragter darf polizeiliche Bodycam-Aufnahmen nicht einsehen


Gericht: Polizeibeauftragter darf polizeiliche Bodycam-Aufnahmen nicht einsehen
Gericht: Polizeibeauftragter darf polizeiliche Bodycam-Aufnahmen nicht einsehen / Foto: © AFP/Archiv

Der Berliner Polizeibeauftragte kann keine Einsicht in polizeiliche Bodycam-Aufnahmen und andere interne Unterlagen einklagen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag und wies die Klagen des Beauftragten zurück.

Textgröße ändern:

Der Polizeibeauftragte Alexander Oerke war nach Gerichtsangaben im Jahr 2024 mit Beschwerden wegen der Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizisten befasst. Zur deren Aufklärung bat er die Berliner Polizei um Akteneinsicht, einschließlich der Bodycam-Aufnahmen des Einsatzes.

Dies verweigerte die Polizeibehörde mit der Begründung, gegen die Betroffenen seien Strafverfahren unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet worden. Deshalb könne nur die Staatsanwaltschaft Berlin über die Einsichtnahme entscheiden. Daraufhin klagte der Polizeibeauftragte und verwies darauf, dass er seine gesetzliche Aufgabe nur dann effektiv wahrnehmen könne, wenn die ihm verliehenen Befugnisse im Streitfall auch gerichtlich durchsetzbar seien.

Das Verwaltungsgericht wies die Klagen als unzulässig zurück. Als Behörde habe der Polizeibeauftragte grundsätzlich keine einklagbaren Rechte, dies ergebe sich auch aus dem entsprechenden Gesetz. Er sei lediglich "als Hilfsorgan des Abgeordnetenhauses in die Ausübung parlamentarischer Kontrolle eingebunden".

Der Bürger- und Polizeibeauftragte Oerke wurde 2022 vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Seine damals neu geschaffene Ombudsstelle soll unter anderem Beschwerden gegen die Berliner Polizei und vertrauliche Eingaben von Polizisten außerhalb des Dienstwegs prüfen.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Trump will Öl-Sanktionen gegen Russland "bald" wieder in Kraft setzen

US-Präsident Donald Trump will ausgesetzte Sanktionen gegen russische Öl-Exporte wieder in Kraft setzen. Die USA würden "bald in der Lage sein", dies zu tun, sagte Trump am Dienstag beim G7-Gipfel im französischen Evian. Er verwies dabei darauf, dass durch die Einigung mit dem Iran "jetzt das Öl wieder fließt", das aus der Golfregion über die Straße von Hormus auf den Weltmarkt kommt.

Erneut 32 Männer aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben

Aus Deutschland sind erneut 32 Männer nach Afghanistan abgeschoben worden. Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag auf Anfrage in Berlin mitteilte, wurden die Afghanen von Leipzig aus nach Kabul geflogen. Zuvor hatte es auf Grundlage von Vereinbarungen der Bundesregierung mit den in Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban bereits weitere solcher Flüge gegeben.

Musk droht mit rechtlichen Schritten gegen ZDF: Sender kürzt Anmoderation

Das ZDF hat auf die von US-Unternehmer Elon Musk angedrohten rechtlichen Schritte wegen eines Beitrags zu den ausländerfeindlichen Protesten in Nordirland reagiert. Die Anmoderation der betreffenden Sendung "wurde aus rechtlichen Gründen gekürzt", wie es am Dienstag online in einer Einblendung hieß. Zuvor hatte Musks Anwalt von dem Sender eine Unterlassungserklärung gefordert, das ZDF selbst nannte die beanstandeten Formulierungen "unpräzise und deshalb missverständlich".

Türkischer Außenminister äußert sich in Moskau besorgt über "Eskalation im Ukraine-Krieg"

Der türkische Außenminister Hakan Fidan hat sich bei einem Besuch in Moskau besorgt gezeigt über "die jüngste Eskalation im Ukraine-Krieg". Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem russischen Kollegen Sergej Lawrow sprach Fidan am Dienstag zudem von einer Gefahr der "geografischen Ausweitung" des Konflikts. Dies gebe Anlass zu "ernster Sorge", fügte er hinzu.

Textgröße ändern: