The National Times - Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein

Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein


Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein
Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein / Foto: © AFP/Archiv

Mithilfe einer Ausnahmeregelung stellte das Bundesverteidigungsministeriumklar, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen doch nicht genehmigen lassen müssen - es könnte dabei aber rechtswidrig gehandelt haben. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt.

Textgröße ändern:

Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt, wonach sich Männer im wehrfähigen Alter längere Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium erließ aber kurz darauf eine Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung mehr notwendig sei - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.

"Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit", heißt es in dem Gutachten. Das heißt: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

Der Wissenschaftliche Dienst betont, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. "Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall." Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nehme jedoch alle Männer von der Genehmigungspflicht aus.

"Dies dürfte im Ergebnis dazu führen, dass die Genehmigungspflicht gänzlich suspendiert wird, da kein Adressat mehr unter die Genehmigungspflicht fällt." Dazu sei die Exekutive, also das Ministerium, aber nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze "anzuwenden und zu vollziehen", heißt es im Gutachten.

Aufgrund dieser Erwägungen "dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist", schreibt der Wissenschaftliche Dienst. Das Ministerium könnte die Verfügung laut Gutachten selbst zurücknehmen, ein Gericht könnte sie aber auch für ungültig erklären. Zuerst hatte das "ARD-Hauptstadtstudio" über das Gutachten berichtet.

Für Linken-Fraktionvize Desiree Becker ist der Vorgang "ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen". Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) überschreite "eindeutig seine Kompetenzen und untergräbt die Gewaltenteilung", kritisierte Becker.

Das Wehrressort erklärte derweil am Montag, dass die Allgemeinverfügung nur "eine Übergangsregelung" sei, bis eine Gesetzesänderung in Kraft trete. Das zugehörige Gesetz solle noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen. Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.

Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Neuer FDP-Generalsekretär Hagen sieht keinen Richtungsstreit bei Liberalen

Nach der Kampfabstimmung um den FDP-Vorsitz sieht der neue Generalsekretär Martin Hagen keinen Richtungsstreit bei den Liberalen. Der neue Parteichef Wolfgang Kubicki und seine unterlegene Herausforderin Marie-Agnes Strack-Zimmermann seien sich in 90 Prozent aller Fragen einig, sagte Hagen am Montag im Deutschlandfunk. Dort, wo sie unterschiedliche Akzente setzten, hätten die Delegierten eine Richtungsentscheidung getroffen.

Korruptionsfall um Oberstaatsanwalt: Kein Schadenersatz für Land Hessen

Im Korruptionsfall rund um einen hessischen Oberstaatsanwalt bekommt das Land keinen Schadenersatz von einem verurteilten Unternehmer. Bestechung begründet keinen solchen Anspruch, wie das Landgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Dieser Straftatbestand solle das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität öffentlicher Ämter schützen, nicht die Vermögensinteressen des Staats sichern.

Kolumbien: Präsidentenstichwahl zwischen rechtsgerichtetem De la Espriella und linkem Cepeda

Bei der Präsidentschaftswahl in Kolumbien haben es der rechtsgerichtete Kandidat und Trump-Anhänger Abelardo de la Espriella und sein linker Mitbewerber Iván Cepeda in die Stichwahl geschafft. In der ersten Runde kam De la Espriella am Sonntag laut Wahlbehörde auf überraschend starke 44 Prozent der Stimmen, der als Favorit gesetzte Cepeda landete mit 41 Prozent auf Platz zwei. Der Wahlkampf hatte im Zeichen der schlechten Sicherheitslage im Land gestanden.

Neuer FDP-Chef Kubicki sieht sich nach Parteitag gestärkt

Der neugewählte FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki sieht sich nach dem Parteitag der Liberalen klar gestärkt. "Ich bin gewählter Bundesvorsitzender der gesamten Freien Demokratischen Partei, auch der von Marie-Agnes Strack-Zimmermann", sagte er am Sonntag in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" mit Blick auf seine bei der Wahl unterlegene Mitbewerberin. 60 Prozent der Mitglieder hätten sich entschieden, ihn zu wählen und damit die Richtung der Partei vorgegeben. "Wer auch immer eine Entscheidung in der FDP haben wollte, hat sie bekommen."

Textgröße ändern: