The National Times - Chef des Reservistenverbandes begrüßt geplante Pflicht zu Wehrübungen

Chef des Reservistenverbandes begrüßt geplante Pflicht zu Wehrübungen


Chef des Reservistenverbandes begrüßt geplante Pflicht zu Wehrübungen
Chef des Reservistenverbandes begrüßt geplante Pflicht zu Wehrübungen / Foto: © AFP/Archiv

Der Präsident des Reservistenverbandes, Bastian Ernst, hat begrüßt, dass Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) Reservisten künftig zu Übungen verpflichten will. Dies sei "dringend notwendig, um eine verlässliche Einsatzbereitschaft der Reserve sicherzustellen", sagte Ernst den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Freitag. "Diese ist von zentraler Bedeutung für die nationale Sicherheit sowie die gesellschaftliche Resilienz Deutschlands." Ohne leistungsfähige Reserve sei eine "glaubwürdige Abschreckung gegenüber Russland nicht möglich".

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Das Bundesverteidigungsministerium hatte am Donnerstag die Pläne zur Rückkehr zu einer Dienstpflicht für Reservistinnen und Reservisten bestätigt. Bisher gilt für ihren Einsatz der Grundsatz einer "doppelten Freiwilligkeit". Demnach können sowohl die Betroffenen selbst die Teilnahme an Wehrübungen ablehnen als auch deren Arbeitgeber. Letztere sollen künftig lediglich angehört werden und eine Rückstellung beantragen können.

Ernst begrüßte auch, dass die Altersgrenze für freiwillige Reservisten im Einzelfall von 65 auf 68 Jahre angehoben werden soll. "Das ist aus meiner Sicht ein guter Kompromiss", sagte er. Damit können erfahrene Fachkräfte einbezogen werden, die weiter dienen wollten.

Durch die Übungspflicht will Pistorius die Nato-Vorgabe erreichen, im Ernst- oder Krisenfall 460.000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bereit zustellen. Dazu sollen 200.000 einsatzbereite Reservistinnen und Reservisten beitragen.

Laut dem Gesetzentwurf soll künftig eine Pflicht zur Teilnahme an einer Reservedienstleistung bis zum Alter von 45 Jahren bestehen, wenn jemand mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat. Wer ein Jahr oder länger Berufssoldat oder -soldatin beziehungsweise Soldat oder Soldatin auf Zeit war, soll bis zum 65. Lebensjahr verpflichtend herangezogen werden können.

F.Hammond--TNT

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