The National Times - Chemikalien in Kosmetik: EU-Parlament stimmt für gelockerte Regeln

Chemikalien in Kosmetik: EU-Parlament stimmt für gelockerte Regeln


Chemikalien in Kosmetik: EU-Parlament stimmt für gelockerte Regeln
Chemikalien in Kosmetik: EU-Parlament stimmt für gelockerte Regeln / Foto: © AFP/Archiv

Das Europaparlament will die Regeln für Schadstoffe in Lippenstift, Sonnencreme und Co. lockern. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg für einen Vorschlag der EU-Kommission, nach dem Kosmetika künftig nicht mehr die gleichen Standards erfüllen müssen wie Lebensmittel. Die Änderungen sind Teil eines Vereinfachungspaketes für die Chemieindustrie.

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Bei den Änderungen geht es um Stoffe, die in größeren Mengen krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend wirken können. Die EU führt eine Liste dieser Chemikalien. Wenn der Liste ein Stoff hinzugefügt wird, darf dieser in der Folge nicht mehr in Lebensmitteln oder Kosmetika verwendet werden.

Hersteller können eine Ausnahme beantragen, wenn keine Alternativen verfügbar sind und sie nachweisen können, dass die verwendete Menge in ihren Produkten nicht schädlich wirkt. Bislang gelten für Kosmetika dabei die gleichen Standards wie für Lebensmittel, dies soll sich nun ändern.

Die Reform geht nun in die Verhandlungen zwischen Vertretern aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder. Diese Beratungen dürften mehrere Monate dauern. Dabei dürften unter anderem die Übergangsfristen im Zentrum stehen, bis zu denen die Hersteller Produkte mit verbotenen Chemikalien aus dem Verkehr ziehen müssen.

Die Kommission hat dafür ein Jahr für neue Produkte und zwei Jahre für den Vertrieb bereits hergestellter Waren vorgeschlagen. Die Abgeordneten wollen diese Fristen auf drei Monate beziehungsweise ein Jahr verkürzen, wenn das Produkt im Test für Kosmetika für schädlich befunden wird. Gilt ein Produkt als sicher und bleibt nur aufgrund erhältlicher Alternativen verboten, wollen sie die Fristen auf zwei und vier Jahre verlängern.

F.Jackson--TNT

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