The National Times - Zweite Anklage in Zusammenhang mit Misshandlungen in JVA Augsburg-Gablingen

Zweite Anklage in Zusammenhang mit Misshandlungen in JVA Augsburg-Gablingen


Zweite Anklage in Zusammenhang mit Misshandlungen in JVA Augsburg-Gablingen
Zweite Anklage in Zusammenhang mit Misshandlungen in JVA Augsburg-Gablingen / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall der mutmaßlichen Misshandlung von Gefangenen in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen hat die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage erhoben. Zehn ehemaligen Mitgliedern der sogenannten Sicherungsgruppe des Gefängnisses werden insbesondere Körperverletzungsdelikte, Freiheitsberaubung und Nötigung vorgeworfen, wie die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mitteilte. Das Landgericht Augsburg muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

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Bereits im Januar wurden die Leiterin, deren Stellvertreterin sowie ein Mitglied der Sicherungsgruppe in der Sache angeklagt. Die zehn weiteren nun Beschuldigten nahmen den Angaben zufolge vor allem sicherheitsbezogene Aufgaben wie das Eingreifen in Gefahrensituationen in der JVA wahr.

Sie sollen im Zeitraum von Oktober 2022 bis Oktober 2024 in wechselnder Beteiligung in insgesamt 39 Fällen Taten an insgesamt 35 Gefangenen verübt haben. Laut Staatsanwaltschaft unterscheidet sich der Umfang der Vorwürfe zwischen den Angeklagten teils deutlich.

Laut Anklage sollen die Mitarbeiter der Sicherungsgruppe im Zusammenwirken mit der ehemaligen stellvertretenden JVA-Leiterin Gefangene körperlich misshandelt haben. Die stellvertretende Anstaltsleiterin soll davon nicht nur gewusst, sondern die Taten gebilligt und die Beschuldigten gedeckt haben.

Dabei sollen die Angeklagten ohne Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Gefangene auch in einem sogenannten besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände untergebracht haben, um diese zu schikanieren. Die Gründe für die Unterbringung sollen die Beschuldigten frei erfunden oder provoziert haben.

Da sie außerdem ohne Grund den Gefangenen die Mindestausstattung in Form von Matratze oder Papierunterhose verweigerten, sollen die betroffenen JVA-Insassen zum Teil mehrere Tage und Nächte nackt auf dem blanken Boden des Haftraums verbracht haben.

in Teil der Beschuldigten soll auch an körperlichen Übergriffen auf fünf Gefangene im Oktober 2024 in der JVA Neuburg-Herrenwörth beteiligt gewesen sein.

A.M.Owen--TNT

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