The National Times - Gericht erklärt Überwachung von Moscheeverein in Niedersachsen für rechtens

Gericht erklärt Überwachung von Moscheeverein in Niedersachsen für rechtens


Gericht erklärt Überwachung von Moscheeverein in Niedersachsen für rechtens
Gericht erklärt Überwachung von Moscheeverein in Niedersachsen für rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Die Überwachung des Deutschsprachigen Islamkreises Hannover durch den niedersächsischen Verfassungsschutz in den Jahren 2017 und 2018 ist rechtmäßig gewesen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies nach Angaben vom Dienstag mehrere Klagen dagegen ab. Denn der Verein habe konkrete Verbindungen zu drei geplanten oder begangenen Anschlägen in Niedersachsens Landeshauptstadt gehabt.

Textgröße ändern:

Dabei ging es um ein wegen einer Gefährdungslage abgesagtes Fußballländerspiel im November 2015, einen Messerangriff auf einen Polizeibeamten im Hauptbahnhof im Februar 2016 und einen gescheiterten Anschlag mit einem Molotowcocktail in einem Einkaufszentrum ebenfalls im Februar 2016.

Die an diesen Vorfällen Beteiligten seien seit ihrer Kindheit regelmäßige Besucher der Moschee gewesen, erklärte das Gericht. Alle von ihnen hätten vor oder nach den jeweiligen Anschlägen in Kampfgebiete der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ausreisen wollen.

Der Verfassungsschutz überwachte danach mehrere Menschen aus dem Umfeld des Vereins, darunter den Vorsitzenden und seine Familie sowie einen Prediger. Ihre elektronische Kommunikation und Post wurden überwacht. Die Kläger forderten nun Schadenersatz. Sie gaben an, dass die überwachten Menschen keine Straftaten begangen hätten und der Verein sich von Extremismus distanziert habe.

Das Gericht entschied aber, dass der Verfassungsschutz die Betroffenen hatte überwachen dürfen. Voraussetzung dafür sei nicht, dass schon Straftaten begangen wurden. Für eine wirksame Abwehr von Gefahren müsse der Verfassungsschutz vorsorglich aktiv werden. Tatsächliche Anhaltspunkte für die Planung extremistischer Straftaten seien ausreichend.

Mit Blick auf die innerhalb kurzer Zeit ausgeführten beziehungsweise geplanten Anschläge aus den Kreisen des Moscheevereins habe damals das Gefahrenpotenzial für weitere extremistische Handlungen bestanden, führte das Gericht aus.

Das Urteil, das bereits am Montag fiel, ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch die Zulassung der Berufung beantragen.

A.Little--TNT

Empfohlen

Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren

Frankreich und Italien wollen eine multinationale "Koalition" ins Leben rufen, um die UNO-Friedenstruppe im Libanon (Unifil) abzulösen, deren Mandat im Dezember ausläuft. Die Mission solle "selbstverständlich in Abstimmung mit der EU und der UNO" auf den Weg gebracht werden, "um die Souveränität des Libanon und seiner Streitkräfte zu stärken", erklärte der französische Präsident Emmanuel Macron am Donnerstag nach einem Gespräch mit der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni in der südfranzösischen Stadt Antibes.

Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der Kommunen geeinigt. Der Bund werde 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies teilte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nach den Beratungen mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Ministerpräsidentenkonferenz mit. Die vereinbarte Lastenverteilung folge "dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt", sagte Kanzler Merz. "Den werden wir demnächst auch gemeinsam einhalten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern."

Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen

Bund und Länder haben sich am Donnerstag in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung verständigt. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.

Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz

Bund und Länder haben sich auf einen neuen Rechtsstaatspakt geeinigt - die Länder bekommen damit fast eine halben Milliarde Euro für ihre Justiz. Die Vereinbarung über den neuen "Pakt für den Rechtsstaat" wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag getroffen, wie das Bundesjustizministerium anschließend mitteilte. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.

Textgröße ändern: