The National Times - Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber

Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber


Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber
Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber / Foto: © AFP/Archiv

Ein einmaliger Harnstein darf laut einer Gerichtsentscheidung nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers führen. Das laufende Bewerbungsverfahren des Antragstellers für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Jahr 2027 sei fortzuführen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen laut Mitteilung vom Montag. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bewerber aufgrund des einmaligen Harnsteins vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig werde.

Textgröße ändern:

Das zuständige Landesamt der Polizei hatte den Bewerber zuvor vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Begründet wurde dies damit, dass er einmalig an einem Harnstein gelitten habe und deshalb eine Veranlagung zur Harnsteinbildung bestehe. Das Gericht sah darin jedoch eine falsche Anwendung der Maßstäbe für gesundheitliche Eignung. Es verwies dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Demnach ist bei aktuell gesunden Bewerbern eine Prognose künftiger Entwicklungen erforderlich. Eine gesundheitliche Eignung darf nur dann verneint werden, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" eine Dienstunfähigkeit vor der gesetzlichen Altersgrenze eintreten wird. Solche Hinweise lagen im Fall des Bewerbers nicht vor.

Gegen den Beschluss kann das Land Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde hätte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.

T.Hancock--TNT

Empfohlen

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig gewinnt Direktmandat in Schwerin

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat bei der Landtagswahl am Sonntag das Direktmandat in ihrem Wahlkreis verteidigt. Im Wahlkreis Schwerin I kam die 52-Jährige nach Angaben der Wahlleitung aus der Nacht zum Montag auf 54,4 Prozent der Erststimmen und setzte sich damit gegen den AfD-Ministerpräsidentenkandidaten Leif-Erik Holm durch. Dieser erreichte 28,2 Prozent der Erststimmen.

AfD gewinnt Wahl in Mecklenburg-Vorpommern vor SPD - CDU verpasst Landtagseinzug

Die AfD hat die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern vor der SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gewonnen. Die Partei von Ministerpräsidentenkandidat Leif-Erik Holm erreichte am Sonntag 38,2 Prozent der Stimmen, wie die Wahlleitung in der Nacht zum Montag mitteilte. Die Sozialdemokraten verbuchten 35,5 Prozent für sich.

Schwesig kann trotz AfD-Sieg weiterregieren - CDU scheitert an Fünfprozenthürde

Trotz ihrer Niederlage gegen die AfD kann Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig voraussichtlich mit ihrer SPD die nächste Landesregierung bilden. Da bei der Landtagswahl im Nordosten erstmals in ihrer Geschichte die CDU voraussichtlich aus einem Landesparlament fliegt, verfügt Schwesig zusammen mit Linkspartei und Grünen über eine Mehrheit. Die AfD reklamierte als Wahlsieger den Regierungsauftrag für sich - allerdings fehlen ihr die Koalitionspartner.

Merz hält an Reformkurs fest - trotz Wahlfiasko für die CDU

Kurs halten - trotz beispielloser Wahlschlappe: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die geplanten Reformen umsetzen, obwohl seine Partei in Mecklenburg-Vorpommern nach Hochrechnungen sogar erstmals aus einem Landtag flog und sich in Berlin der Linkspartei geschlagen geben musste. "Die Reformen müssen kommen", sagte der Kanzler am Sonntagabend in Berlin, der dabei Spekulationen über einen Rücktritt als Kanzler oder Parteivorsitzender eine Absage erteilte. Auch der Koalitionspartner SPD bekräftigte das Festhalten am Reformkurs, meldete jedoch Nachbesserungsbedarf an.

Textgröße ändern: