The National Times - 14 Monate vor Auszahlung schon gemeldet: Dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld

14 Monate vor Auszahlung schon gemeldet: Dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld


14 Monate vor Auszahlung schon gemeldet: Dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld
14 Monate vor Auszahlung schon gemeldet: Dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld / Foto: © AFP/Archiv

Obwohl sie sich schon 14 Monate vor der geplanten ersten Auszahlung von Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur meldete, steht einer Frau aus Nordrhein-Westfalen Arbeitslosengeld zu. Sie musste sich dafür nicht erneut melden, wie das Bundessozialgericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Die Klägerin hatte einen Job, der zum 30. Juni 2019 durch einen Aufhebungsvertrag endete. (Az. B 11 AL 6/24 R)

Textgröße ändern:

Dieser sah eine Abfindung in Form eines monatlichen Überbrückungsgelds vor. Schon Anfang Mai 2019 meldete sich die Frau bei der Arbeitsagentur und gab an, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erst am 1. Juli 2020 entstehen solle. Am 28. Juli 2020 meldete sie sich erneut arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur lehnte ihren Antrag mit der Begründung ab, dass sie in den zwei Jahren davor weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei.

Dagegen zog die Frau vor Gericht. Vor dem Sozialgericht Köln hatte sie keinen Erfolg. Das Landessozialgericht in Essen dagegen gab ihr Recht und sprach ihr einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Juli 2020 zu. Sie erfülle die Voraussetzungen, denn die Frist dafür beginne mit dem 30. Juni 2020 und reiche bis zum 1. Juli 2018 zurück.

Ihre erste Arbeitslosmeldung sei auch wirksam, erklärte das Landessozialgericht. Sie habe sich nicht noch einmal melden müssen - auch wenn zwischen der ersten Meldung und dem Beginn des Arbeitslosengelds mehr als drei Monate lagen. Dagegen wehrte sich die Arbeitsagentur vor dem Bundessozialgericht. Dieses bestätigte aber nun das Urteil aus Essen.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Linken-Chefin Schwerdtner verteidigt Enteignungspläne in Berlin

Die Linken-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner hat die Enteignungspläne der Partei in Berlin verteidigt. "Es geht hier um ein Grundprinzip: Gehört Wohnen wieder in öffentliche Hand", sagte Schwerdtner am Montag im ARD-"Morgenmagazin". Darüber zu diskutieren, sei "nicht radikal bei so einer wahnsinnigen Mietenkrise wie in Berlin".

Unions-Parlamentsgeschäftsführerin Dos Santos-Wintz: Verstehe Frust der Bevölkerung

Unions-Parlamentsgeschäftsführerin Catarina Dos Santos-Wintz (CDU) hat nach dem Wahldebakel ihrer Partei in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eine bessere Kommunikation der Bundesregierung gefordert. Sie "verstehe den Frust sehr, sehr gut, der in der Bevölkerung herrscht", sagte sie am Montag im ARD-"Morgenmagazin". Was in Berlin verabschiedet werde, sei an vielen Stellen belastend. "Wenn man aber nicht genau weiß, wozu das Ganze, dann ist es ziemlich schwierig, dafür Akzeptanz zu finden."

Berliner Wirtschaft warnt nach Linken-Wahlsieg vor Enteignungsplänen

Die Berliner Wirtschaft hat nach dem Sieg der Linken bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus vor deren Enteignungsplänen gewarnt. "Berlin kann sich keine Experimente mit ungewissem Ausgang leisten, die die Politik für lange Zeit lähmen würden", erklärte Alexander Schirp, Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg, am Montag. "Das gilt insbesondere für Pläne zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen."

Nach Wahlen: AfD-Chef Chrupalla erhofft sich "Schub" für weitere Siege

AfD-Chef Tino Chrupalla erhofft sich nach den Erfolgen seiner Partei bei den Landtagswahlen in Ostdeutschland weiteren Rückenwind. "Es gibt jetzt einen Schub, und diesen Schub werden wir natürlich jetzt auch für die weiteren Wahlen mitnehmen", sagte Chrupalla am Montag im ARD-"Morgenmagazin. "Mit Mecklenburg-Vorpommern ist für uns nicht Schluss." Er sei "sehr zuversichtlich", dass die AfD auch weitere Siege einfahren werde, betonte Chrupalla.

Textgröße ändern: