The National Times - Verbot propalästinensischer Veranstaltungen in Berlin 2022 und 2023 teils rechtens

Verbot propalästinensischer Veranstaltungen in Berlin 2022 und 2023 teils rechtens


Verbot propalästinensischer Veranstaltungen in Berlin 2022 und 2023 teils rechtens
Verbot propalästinensischer Veranstaltungen in Berlin 2022 und 2023 teils rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot zweier propalästinensischer Demonstrationen in Berlin in den Jahren 2022 und 2023 ist rechtens gewesen. Zwei Kundgebungen 2022 hätten aber nicht untersagt werden dürfen, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag entschied. Es ging um Veranstaltungen aus Anlass des sogenannten Nakba-Tags am 15. Mai.

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An diesem Tag gedenken die Palästinenser jedes Jahr der Nakba (Katastrophe) - der Vertreibung und Flucht von mehr als 700.000 Landsleuten nach der Staatsgründung Israels. Die Berliner Polizei verbot die angemeldeten Versammlungen im Mai 2022 und 2023, weil sie aufgrund früherer Erfahrungen Gewalt gegen Polizisten und Presse sowie antisemitische Äußerungen befürchtete.

Die Veranstalter wandten sich an das Gericht. Dieses beanstandete die Gefahrenprognose der Polizei nun nicht, soweit es um geplante Aufzüge mit 1000 bis 2000 Teilnehmenden ging. Erfahrungen aus vergangenen Versammlungen hätten in die Prognose einfließen dürfen, auch wenn die Kläger damit persönlich nichts zu tun gehabt hätten. So seien bei einer Demonstration im Mai 2021 insgesamt 93 Polizeikräfte verletzt worden.

Zwei Kundgebungen auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg, die vor dem Jahrestag 2022 geplant waren, hätten dem Gericht zufolge aber nicht verboten werden dürfen. Die Polizei habe nicht davon ausgehen dürfen, dass diese Versammlungen die öffentliche Sicherheit direkt gefährdeten.

So sei nur mit 50 Teilnehmenden gerechnet worden. Die Annahme, dass die potenziellen Teilnehmer der verbotenen Demonstration auf diese Kundgebungen ausweichen würden, sei rein hypothetisch gewesen, führte das Gericht aus. Die Demonstrationen hätten vor allem in Berlin-Neukölln und damit weiter weg vom Oranienplatz stattfinden sollen.

Die Klagen hatten also teilweise Erfolg. Gegen die Urteile kann noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

G.Morris--TNT

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