The National Times - Syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit in Frankfurt vor Gericht

Syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit in Frankfurt vor Gericht


Syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit in Frankfurt vor Gericht
Syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit in Frankfurt vor Gericht

Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main der Prozess gegen einen syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begonnen. Zum Auftakt sagte der Angeklagte zu seinem Leben aus. Die Bundesanwaltschaft wirft Alaa M. Folter und die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen vor.

Textgröße ändern:

Der 36-Jährige soll in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs Gefangene "gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt" haben, wie Oberstaatsanwältin Anna Zabeck sagte. Konkret wirft ihm die Anklage unter anderem Mord, Folter in 18 Fällen, schwere und gefährliche Körperverletzung, schwere Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge vor.

Die Opfer sollen laut Zabeck der gegen die Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad aufbegehrenden Opposition zugerechnet worden sein. Bei seinen Handlungen soll es sich um "systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung" gehandelt haben. Sie seien eingebettet gewesen in das Bestreben der syrischen Regierung, die oppositionelle Bewegung im Land niederzuschlagen.

Teilweise soll M. medizinische Instrumente oder Plastikrohre benutzt haben, um Gefangene zu schlagen. Anderen habe er gegen den Kopf oder in den Bauch getreten. Auch gegen bereits bestehende Wunden habe er getreten, teilweise habe er sie angezündet.

In einem Fall soll er einen Gefangenen mittels einer Injektion "vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", sagte Zabeck. Einem misshandelten Gefangenen, dessen Zustand sich durch einen epileptischen Anfall verschlechterte, soll er im Oktober 2011 eine Tablette gegeben haben. Der Mann zeigte daraufhin keine Reaktion mehr und starb.

Zudem soll er im Sommer 2011 die Genitalien eines 14 oder 15 Jahre alten Jungen mit Alkohol übergossen und angezündet haben. "Damit nahm M. den Verlust der Zeugungsfähigkeit billigend in Kauf", hieß es in der Anklage. "Im Anschluss prahlte er damit, eine neue Foltermethode erfunden zu haben." Auch die Hand eines Gefangenen soll M. mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben.

Nach Verlesung der Anklage ließ sich der 36-Jährige zu seiner Person ein. Nach eigenen Angaben kam der zu christlichen Minderheit gehörende M. 2015 mit einem offiziellen Visum nach Deutschland. Seit 2009 habe er in Syrien mit Privatlehrern Deutsch gelernt, weil er in Deutschland habe leben wollen. Ab September 2015 habe er als Arzt in Deutschland arbeiten dürfen. Fragen der Nebenklage ließ er unbeantwortet.

In zehn Fällen hatte der Senat die Anklageschrift aus Rechtsgründen zunächst abgelehnt, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien. Der Bundesgerichtshof ließ am Dienstag jedoch alle Anklagepunkte zu. Der Generalbundesanwalt hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des OLG eingelegt. Bis Ende März sind zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt.

M.s Verteidigung kündigte am Mittwoch eine Aussage zu den Tatvorwürfen für den nächsten Prozesstag am kommenden Dienstag an. Diese soll zwei Verhandlungstage dauern.

Erst am Donnerstag ging vor dem OLG im reinland-pfälzischen Koblenz der weltweit erste Prozess um Staatsfolter gegen einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdiensts zu Ende. Das Gericht verurteilte Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Staatsanwaltschaft plädiert in Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette

Im Raubprozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Landgericht Verden ihr Plädoyer begonnen. In einleitenden Bemerkungen sprach die Vertreterin der Anklagebehörde mit Blick auf die Klette vorgeworfenen Taten von Delikten "mit ganz erheblicher krimineller Energie". Zudem warf sie Klette und der Verteidigung vor, "das Verfahren zu politisieren".

Rubio bewertet iranischen Vorschlag zur Straße von Hormus vorsichtig optimistisch

US-Außenminister Marco Rubio hat sich vorsichtig optimistisch zu dem jüngsten iranischen Vorschlag zur Aufhebung der Blockade der Straße von Hormus geäußert. Die von Teheran vorgeschlagenen Bedingungen seien "besser, als wir gedacht hatten", sagte Rubio dem Nachrichtensender Fox News am Montagabend (Ortszeit). Zugleich stellte der Chefdiplomat die Aufrichtigkeit des iranischen Vorstoßes in Frage.

Unions-Parlamentsgeschäftsführer fordert von Koalition mehr Geschlossenheit

Angesichts der anstehenden Reformen im Gesundheits- und Sozialbereich hat Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) die schwarz-rote Koalition zu einem geschlosseneren Auftreten aufgefordert. Die Bundesregierung und auch die Partner in der Koalition müssten "mehr intern sprechen" und dann "gemeinsam die Ergebnisse nach draußen vertreten", sagte Bilger am Dienstag dem Bayerischen Rundfunk. In den kommenden Wochen wolle die Union "entschieden anpacken". Dazu brauche es ein anderes Miteinander in der Regierung.

Bericht: Regierungsinterne Gespräche über Förderprogramm "Demokratie leben!"

Hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesministerien haben laut einem Medienbericht versucht, Meinungsverschiedenheiten in der Koalition über die Zukunft des Förderprogramms "Demokratie leben!" beizulegen. Wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) am Dienstag berichteten, ging es dabei um den von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) vorangetriebenen Umbau des Förderprogramms. Dieser war bei betroffenen Initiativen, aber auch in der SPD auf heftige Kritik gestoßen.

Textgröße ändern: