The National Times - Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe für Südkoreas Ex-Präsidenten Yoon

Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe für Südkoreas Ex-Präsidenten Yoon


Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe für Südkoreas Ex-Präsidenten Yoon
Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe für Südkoreas Ex-Präsidenten Yoon / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Im Prozess wegen der Ausrufung des Kriegsrechts im Dezember 2024 hat die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe für den früheren südkoreanischen Präsidenten Yoon Suk Yeol gefordert. In ihrem Schlussplädoyer am Dienstag warf die Anklage Yoon vor, der Rädelsführer hinter einem "Aufstand" gewesen und von "Machtgier mit dem Ziel einer Diktatur und langfristigen Herrschaft" angetrieben gewesen zu sein. Yoon ist in dem Verfahren unter anderem wegen Aufstands und Machtmissbrauch angeklagt.

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Wie die Nachrichtenagentur Yonhap am Mittwoch (Ortszeit) meldete, soll das Urteil am 19. Februar gefällt werden. Sollte Yoon für schuldig befunden werden, wäre er der dritte südkoreanische Präsident, der wegen Aufruhrs verurteilt wird - nach zwei Militärführern im Zusammenhang mit einem Staatsstreich im Jahr 1979. Eine Hinrichtung ist jedoch unwahrscheinlich, Südkorea hat die Vollstreckung der Todesstrafe faktisch seit 1997 ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft warf Yoon am Dienstag vor, "keine Reue" für seinen Angriff auf "die verfassungsmäßige Ordnung und die Demokratie" gezeigt zu haben. Bei der Urteilsfindung dürften daher "keine mildernden Umstände" berücksichtigt werden.

Yoons Verteidiger pochten dagegen auf der Unschuld des früheren Staatschefs und verglichen ihn in einem teils theatralisch vorgetragenen Plädoyer mit dem im 17. Jahrhundert als Ketzer verurteilten Denker Galileo Galilei und dem 1600 auf dem Scheiterhaufen verbrannten Giordano Bruno.

Am 3. Dezember 2024 hatte Yoon vor dem Hintergrund eines Haushaltsstreits vorübergehend das Kriegsrecht ausgerufen und Südkorea damit in eine tiefe politische Krise gestürzt. Das Parlament in Seoul stimmte daraufhin für die Absetzung des damaligen Präsidenten, was das südkoreanische Verfassungsgericht im April bestätigte.

D.Kelly--TNT

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