The National Times - Medien: Kanzleramt will Befugnisse des BND umfassend erweitern

Medien: Kanzleramt will Befugnisse des BND umfassend erweitern


Medien: Kanzleramt will Befugnisse des BND umfassend erweitern
Medien: Kanzleramt will Befugnisse des BND umfassend erweitern / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach einem Medienbericht umfassend erweitern. Wie ein Rechercheverbund aus den Sendern WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" am Donnerstagabend unter Berufung auf den Entwurf für ein neues BND-Gesetz berichtete, sollen dabei unter anderem Sabotageaktionen und Cyberangriffe möglich sein, um gegnerische Streitkräfte zu schwächen oder Waffensysteme auszuschalten. Bei Cyberangriffen gegen Deutschland sollen dem Auslandsgeheimdienst demnach zudem Gegenangriffe erlaubt werden.

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Nach den Plänen des Kanzleramtes solle der BND solche Aktionen durchführen dürfen, wenn der Nationale Sicherheitsrat eine "Nachrichtendienstliche Sonderlage" beschließt. Der Feststellung einer solchen "systematischen Gefährdung" müsste demnach auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) im Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit billigen.

"Im Rahmen der nationalen Sonderlage darf der Bundesnachrichtendienst operative Anschlussbefugnisse durchführen", zitieren die Medien aus dem Entwurf für das BND-Gesetz. Dies solle gelten, "wenn geeignete polizeiliche oder militärische Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann oder die Maßnahme im Hoheitsgebiet eines fremden Staates durchgeführt werden soll."

Der Dienst soll nach dem Bericht auch deutlich ausgeweitete Befugnisse bei der Informationsbeschaffung bekommen. Künftig solle der BND auch Daten über Fahrzeuge, etwa Standortdaten oder gefahrene Routen, von Herstellern oder Werkstätten anfordern dürfen. Auch der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware solle erlaubt werden. Um Spionagesoftware auf Computern von Zielpersonen installieren zu können, solle es dem BND zudem erlaubt werden, heimlich in Wohnungen einzudringen.

J.Sharp--TNT

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