The National Times - Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug

Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug


Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug
Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug

In Baden-Württemberg ist die 2G-Regelung an Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Dass ungeimpfte Studierende durch das "Einfrieren der Alarmstufe II" in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Freitag. Geklagt hatte ein nicht immunisierter Student.

Textgröße ändern:

Das Land hatte entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis zum Februar beizubehalten. Durch die vielen Neuinfektionen auch beim medizinischen Personal komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.

Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die ausdrücklich unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz solche Zugangsbeschränkungen vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. "Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit.

Der VGH hatte die 2G-Regelung an Hochschulen bereits Mitte Dezember auf den Eilantrag desselben Studenten hin vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damals galt noch die vorherige Fassung der Coronaverordnung. Die neue Entscheidung erging gegen die aktuell gültige Fassung vom 11. Januar.

Der VGH wies darauf hin, dass bei ihm weitere Verfahren gegen das Einfrieren der Alarmstufe II in anderen Bereichen anhängig sind. Über diese sei noch nicht entschieden, weil noch keine abschließenden Stellungnahmen aller Beteiligten vorlägen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Nach Niederlage im Briefwahl-Streit: Trump kritisiert Oberstes US-Gericht scharf

US-Präsident Donald Trump hat nach seiner Niederlage im Streit um die Briefwahl scharf gegen das Oberste US-Gericht ausgeteilt. Die Richter hätten ein "schreckliches, hoch politisches Urteil" gefällt, erklärte Trump am Dienstag in seinem Onlinedienst Truth Social. "Der Supreme Court hat unser Land wirklich im Stich gelassen", fügte er hinzu.

Anwälte: Duterte leidet unter "erheblichen Gedächtnisverlusten"

Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag angeklagte frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte leidet nach Angaben seiner Anwälte unter "erheblichen Gedächtnisverlusten". Dutertes Zustand hindere ihn daran, sich an jüngere Ereignisse zu erinnern "und verlässlich auf Erinnerungen zurückzugreifen", erklärte das Anwaltsteam des 81-Jährigen in einer Stellungnahme, die am Dienstag auf der Website des IStGH veröffentlicht wurde.

Bund sagt Berlin höhere Hauptstadt-Unterstützung für Sicherheit und Kultur zu

Der Bund erhöht seine Unterstützung Berlins wegen Mehrausgaben durch die Hauptstadt-Funktion. Für den nächsten Zehn-Jahres-Zeitraum von 2028 bis 2037 stellt die Bundesregierung für Sicherheitsausgaben nun insgesamt 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, wie das Bundesfinanzministerium und das Land Berlin am Dienstag zur Unterzeichnung eines neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrags mitteilten. Für den Kulturbereich erhöht sich die Finanzhilfe auf 2,9 Milliarden Euro über den Zehn-Jahres-Zeitraum.

Katar: Schließung der Meerenge Bab al-Mandab hätte "katastrophale" Folgen für die Welt

Das Golfemirat Katar hat am Dienstag vor "katastrophalen" Folgen gewarnt, sollte die von der Huthi-Miliz kontrollierte Meerenge Bab al-Mandab für die Schifffahrt geschlossen werden. "Die Welt leidet schon genug durch die Schließung der Straße von Hormus, deshalb können wir es uns nicht leisten, auch noch Bab al-Mandab mit in diese Gleichung aufzunehmen", sagte ein Vertreter des Außenministeriums in Doha vor Journalisten.

Textgröße ändern: