The National Times - Deutsche Welle schließt ihr Büro in Moskau

Deutsche Welle schließt ihr Büro in Moskau


Deutsche Welle schließt ihr Büro in Moskau
Deutsche Welle schließt ihr Büro in Moskau

Trotz aller Proteste hat die Deutsche Welle ihr Moskauer Büro schließen müssen. Das Team habe seine Arbeit am frühen Freitagabend eingestellt, nachdem ihm die Akkreditierung entzogen worden war, erklärte der Sender auf seiner Internetseite. Die Bundesregierung forderte Russland auf, das gegen die Deutsche Welle verhängte Sendeverbot zurückzunehmen. Auch Frankreich kritisierte das Vorgehen der russischen Behörden.

Textgröße ändern:

Die Redakteurin des russischen Dienstes, Irina Filatova, sprach von einem "Riesenschock für uns alle". "Wir haben nie erwartet, dass unser Moskauer Büro geschlossen würde", sagte sie DW News. Zwar sei mit Maßnahmen gerechnet worden, aber nicht damit, "dass sie so hart sein würden". Nach Angaben des russischen Außenministeriums hat das Moskauer Büro der Deutschen Welle rund zwei Dutzend Mitarbeiter, die meisten von ihnen sind demnach Russen.

Die russischen Maßnahmen gegen die Deutsche Welle seien "völlig unbegründet und widersprechen der Pressefreiheit", sagte Vizeregierungssprecher Wolfgang Büchner. Er richtete im Namen der Bundesregierung einen "dringenden Appell" an die russische Seite, die Probleme um die Zulassung des russischen Senders RT DE in Deutschland "nicht für eine Beschränkung der Pressefreiheit zu missbrauchen".

Büchner betonte, es stehe dem russischen Fernsehkanal RT DE in Deutschland frei, gegen die Nichtzulassung durch die Medienanstalten in Deutschland zu klagen. "Die journalistische Arbeit von RT in Deutschland wurde zu keiner Zeit eingeschränkt", sagte er. "Die Bundesregierung nimmt hier in keiner Weise Einfluss."

Zuvor hatte die Europäische Union das Sendeverbot für die Deutsche Welle in Russland scharf verurteilt. "Diese Entscheidung durch die russischen Behörden ist inakzeptabel und entbehrt jeder Rechtfertigung", sagte der Sprecher des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell, Peter Stano, in Brüssel.

Das russische Vorgehen sei ein "Verstoß gegen die Medienfreiheit" und verdeutliche die Missachtung der Unabhängigkeit von Medien in dem Land, sagte der Sprecher weiter. Die EU erwarte, dass die Deutsche Welle einen vollständigen und fairen Zugang zu Rechtsmitteln erhalte, um die Entscheidung in Russland anzufechten.

Die französische Regierung schloss sich der Kritik an. "Frankreich bedauert die von den russischen Behörden verkündigte Entscheidung, die Ausstrahlung des deutschen Fernsehsenders Deutsche Welle zu verbieten und sein Büro in Moskau ohne rechtlichen Grund zu schließen", sagte eine Sprecherin des Außenministeriums in Paris. Die Informationsfreiheit sei ein Grundrecht, das überall geschützt werden müsse.

In Deutschland hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am Mittwoch die Verbreitung des RT-Kanals vollständig verboten - auch per Live-Stream im Internet oder per App. Sie begründete den Schritt damit, dass dem Sender die "erforderliche medienrechtliche Zulassung" fehle. Eine solche Zulassung hatte RT DE der Kommission zufolge nie beantragt. Die Bundesregierung wies am Freitag erneut darauf hin, dass die Deutsche Welle für die Arbeit in Moskau über die erforderliche Zulassung verfügt habe.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) kritisierte das Sendeverbot für die Deutsche Welle als "aggressiven Akt". "Wir brauchen aber nicht aggressive Akte, sondern wir brauchen Dialog, wir brauchen Deeskalation", sagte Roth im ARD-"Morgenmagazin". Sie werde sich in Gesprächen mit ihrer russischen Amtskollegin Olga Ljubimowa weiter um Vermittlung bemühen.

Sie habe wenige Tage vor dem Schritt ein Gespräch mit dem Sonderberater in kulturellen Fragen der Regierung von Russlands Präsident Wladimir Putin, Michail Schwydkoi, geführt. "Ich bin wirklich traurig und ehrlich gesagt auch wütend, denn dieses Gespräch war gewidmet der Frage: 'Wie können wir das Verhältnis bessern?'", sagte Roth.

W.Baxter--TNT

Empfohlen

Prinz Reuß gesteht "unverzeihlichen Fehler" im Reichsbürgerprozess

Der als Rädelsführer eines Reichsbürgernetzwerks angeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß hat drei Jahre nach seiner Festnahme gestanden, dass er sich als Adeliger für das Netzwerk habe einspannen lassen. Er habe den "unverzeihlichen Fehler" gemacht sich bereit zu erklären, einen "Friedensvertrag" mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs zu unterzeichnen, sagte Reuß am Mittwoch in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er habe auch Räume zur Verfügung gestellt und als Gastgeber "moderierend" an Sitzungen teilgenommen.

Bundesfinanzhof erklärt neue Grundsteuer für rechtens

Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) rechtens: Die Münchener Richter wiesen am Mittwoch drei Klagen gegen die Steuer als unbegründet ab. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht komme nicht in Betracht. (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)

Frankreich will Zugriff der Hamas auf EU-Gelder an NGOs verhindern

Frankreich will den Zugriff der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas auf EU-Gelder für Hilfsorganisationen in den Palästinensergebieten verhindern. Es sei "nicht hinnehmbar", dass europäische Gelder an Organisationen gezahlt würden, die humanitäre Ziele verfolgen, die jedoch unter dem Einfluss der Hamas stünden, betonte der beigeordnete Europaminister Benjamin Haddad am Mittwoch in einem Schreiben an mehrere EU-Kommissare, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.

Abgeordnetenkammer in Brasilien stimmt für Verkürzung von Bolsonaros Haftstrafe

Der brasilianische Ex-Präsident Jair Bolsonaro ist einer möglichen Verkürzung seiner 27-jährigen Haftstrafe einen Schritt näher gekommen. In einer turbulenten Sitzung, während der die Polizei einen Abgeordneten aus dem Parlament entfernte, stimmte die brasilianische Abgeordnetenkammer am frühen Mittwochmorgen einem Gesetzesentwurf zu, durch den Bolsonaros Haft auf etwas mehr als zwei Jahre verkürzt werden könnte. Damit das Gesetz in Kraft tritt, bedarf es nun noch der Zustimmung des Senats. Bolsonaro beantragte unterdessen beim Obersten Gerichtshof seine Freilassung aus der Haft für einen chirurgischen Eingriff.

Textgröße ändern: