The National Times - Anklage gegen Ärztin in Baden-Württemberg wegen unrechtmäßiger Maskenatteste

Anklage gegen Ärztin in Baden-Württemberg wegen unrechtmäßiger Maskenatteste


Anklage gegen Ärztin in Baden-Württemberg wegen unrechtmäßiger Maskenatteste
Anklage gegen Ärztin in Baden-Württemberg wegen unrechtmäßiger Maskenatteste

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen eine Ärztin Anklage wegen unrechtmäßig ausgestellter Maskenatteste erhoben. Die Medizinerin aus Weinheim soll in 4374 Fällen Atteste erteilt haben, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien, ohne die Patienten zu untersuchen, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Einer Angestellten der Ärztin wird Beihilfe zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse vorgeworfen.

Textgröße ändern:

Die Ärztin soll laut Anklage im Frühjahr 2020 den Entschluss gefasst haben, all jenen, die von der pandemiebedingten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit werden wollten, ein entsprechendes Attest zu geben. Darin wurden ihnen jeweils bescheinigt, dass das Tragen einer Maske unzumutbar sei.

Eine medizinische Untersuchung der Patienten habe es nicht gegeben. Auch seien der Gesundheitszustand der betreffenden Menschen nicht erfragt oder Angaben nicht überprüft worden.

Für die Atteste soll die Ärztin jeweils fünf bis acht Euro gefordert haben. Insgesamt soll die Medizinerin dadurch zwischen Anfang Mai 2020 und Ende Januar 2021 rund 28.410 Euro kassiert haben.

Die mitangeklagte Praxisangestellte soll bei der Ausstellung und Versendung der Atteste geholfen haben. Das Amtsgericht Weinheim entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.

A.M.James--TNT

Empfohlen

Urlaubsfotos von Macron auf Jetski lösen unter linken Politikern Empörung aus

Eine Fotoreportage, die Frankreichs Präsidenten Emmanuel Macron im Urlaub beim Jetski-Fahren zeigt, während das Land unter Hitze und Waldbränden leidet, hat unter - vor allem linksgerichteten - Politikern Empörung ausgelöst. Frankreich erlebe einen "apokalyptischen Sommer" und "unser Präsident gönnt sich einen Werbeartikel über seinen Urlaub in der Wochenzeitung 'Paris Match'", kritisierte etwa Grünen-Chefin Marine Tondelier am Freitag im Onlinedienst X.

Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Der französische Verfassungsrat hat das im Juli vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das gesetzliche Verbot stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff" in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt, es sollte ursprünglich schon am 1. September in Kraft treten.

Mecklenburg-Vorpommern: 19 Landeslisten stehen endgültig fest

Zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September bleibt es bei den vom Landeswahlausschuss zugelassenen 19 Landeslisten. Das Landesverfassungsgericht verwarf am Freitag die Verfassungsbeschwerde der Partei Lobbyisten für Kinder auf Zulassung zur Wahl, wie das Landesinnenministerium in Schwerin mitteilte. Die Landesliste der Partei war zuvor durch den Landeswahlausschuss wegen einer Fristüberschreitung zurückgewiesen worden.

Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.

Textgröße ändern: