The National Times - Französische Premierministerin Borne übersteht Misstrauensvotum

Französische Premierministerin Borne übersteht Misstrauensvotum


Französische Premierministerin Borne übersteht Misstrauensvotum
Französische Premierministerin Borne übersteht Misstrauensvotum / Foto: © AFP

Die französische Premierministerin Elisabeth Borne hat ein Misstrauensvotum in der Nationalversammlung überstanden. Nur 146 Abgeordnete stimmten am Montag für den Antrag der linkspopulistischen Oppositionspartei La France Insoumise (LFI). Für eine Absetzung Bornes wären 289 Stimmen nötig gewesen. Mehrere Oppositionsparteien hatten dem Antrag zuvor ihre Zustimmung verweigert.

Textgröße ändern:

In der Debatte zu dem Misstrauensantrag warf Borne den LFI-Abgeordneten vor, Zeit zu verschwenden, anstatt an wichtigen Themen zu arbeiten. Das Misstrauensvotum beruhe nur auf "meinen angeblichen Vorhaben" und behindere die Arbeit des Parlaments, sagte Borne. Die Politikerin war im Mai von Präsident Emmanuel Macron zur Premierministerin ernannt worden. Einen Monat später verlor Ensemble, das Bündnis des Präsidenten, bei den Parlamentswahlen seine Mehrheit.

Die LFI-Fraktionsvorsitzende Mathilde Panot nannte das Misstrauensvotum hingegen einen "Moment der Wahrheit". Ihr Fraktionskollege Alexis Corbière hatte erklärt, seine Partei werde "nie akzeptieren, dass jemand in diesem Land an der Macht ist, nur weil der Präsident diese Person ernannt hat".

Borne hatte zuletzt betont, dass sie für Gesetze auf die Stimmen von Oppositionsparteien vertrauen werde. Insbesondere die konservativen Republikaner dürften hierfür wichtig werden. Die Zustimmung der 62 republikanischen Abgeordneten reicht für die Regierung rechnerisch aus, um sich eine Mehrheit im Parlament zu sichern.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Verfassungsschutz warnt vor Anschlägen durch pro-iranische Terrorgruppe HAYI

Vor dem Hintergrund des Iran-Krieges warnen die deutschen Sicherheitsbehörden vor Anschlägen der pro-iranischen Gruppe Harakat Aschab al-Jamin al-Islamija (HAYI) in Europa. Die Drohung der Gruppierung, "auch gefährlichere Tatmittel" einzusetzen, sei neu, erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz laut einem Bericht des "Handelsblatts" (Dienstagsausgabe). Sicherheitspolitiker äußerten sich besorgt über die Aktivitäten der Gruppe, hinter der nach Experten-Einschätzung die iranischen Revolutionsgarden stecken könnten.

Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Mittwoch

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Mittwoch über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft entscheiden. Den Urteilstermin teilte es am Dienstag mit. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Sommer 2023 als Verein verboten, weil sie sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 18.23)

Staatsanwaltschaft plädiert in Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette

Im Raubprozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Landgericht Verden ihr Plädoyer begonnen. In einleitenden Bemerkungen sprach die Vertreterin der Anklagebehörde mit Blick auf die Klette vorgeworfenen Taten von Delikten "mit ganz erheblicher krimineller Energie". Zudem warf sie Klette und der Verteidigung vor, "das Verfahren zu politisieren".

Rubio bewertet iranischen Vorschlag zur Straße von Hormus vorsichtig optimistisch

US-Außenminister Marco Rubio hat sich vorsichtig optimistisch zu dem jüngsten iranischen Vorschlag zur Aufhebung der Blockade der Straße von Hormus geäußert. Die von Teheran vorgeschlagenen Bedingungen seien "besser, als wir gedacht hatten", sagte Rubio dem Nachrichtensender Fox News am Montagabend (Ortszeit). Zugleich stellte der Chefdiplomat die Aufrichtigkeit des iranischen Vorstoßes in Frage.

Textgröße ändern: