The National Times - Wehrdienst: Generalinspekteur Breuer gegen Losverfahren bei der Musterung

Wehrdienst: Generalinspekteur Breuer gegen Losverfahren bei der Musterung


Wehrdienst: Generalinspekteur Breuer gegen Losverfahren bei der Musterung
Wehrdienst: Generalinspekteur Breuer gegen Losverfahren bei der Musterung / Foto: © AFP/Archiv

In der Debatte über den neuen Wehrdienst hat sich der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, entschieden gegen den Vorschlag eines Losverfahrens bei der Musterung gewandt. "Aus militärischer Sicht ist es entscheidend, dass jeweils der gesamte Jahrgang gemustert wird", sagte Breuer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Montag. "Nur so wissen wir, wer zur Verfügung steht."

Textgröße ändern:

Die Musterung des gesamten Jahrgangs verschaffe die nötigen personellen Reserven und ausreichend Flexibilität, sagte Breuer weiter. "Wenn wir stattdessen erst dann, wenn es darauf ankommt, nachmustern müssten, würden wir Zeit verlieren, die wir in einer Krisensituation nicht haben." Ein Losverfahren schränke die eigenen Handlungsmöglichkeiten ein.

In der Koalition gibt es derzeit Streit über den geplanten neuen Wehrdienst. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) setzt in seinem Gesetzentwurf zunächst auf Freiwilligkeit, um Rekrutinnen und Rekruten für die Bundeswehr zu gewinnen. Der Union reicht das nicht aus. Sie will einen Automatismus in Richtung einer Wehrpflicht, wenn sich nicht genügend Freiwillige melden.

Fachpolitiker von Union und SPD im Bundestag hatten deshalb Mitte Oktober einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Demnach sollte ein Losverfahren bestimmen, wer zur verpflichtenden Musterung muss. Die Einigung scheiterte zunächst, Pistorius ist aber weiterhin zuversichtlich, dass das Gesetz bis zum Jahresende durchs Parlament kommt.

Breuer geht nach eigenen Worten davon aus, "dass wir mit dem Prinzip der Freiwilligkeit zum Erfolg kommen werden". Dabei komme es vor allem auf einen sinnstiftenden und attraktiven Wehrdienst an, dann werde es auch "ein hohes Freiwilligenaufkommen" geben. "Sollte die Zahl der Freiwilligen jedoch nicht ausreichen und eine verpflichtende Einberufung durch Kabinett und Bundestag beschlossen werden, würden wir diejenigen heranziehen, die besonders qualifiziert und motiviert sind", sagte er zugleich.

Derzeit dienen etwa 182.000 Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr. Um die Verpflichtungen gegenüber der Nato zu erfüllen, wird eine Aufstockung auf rund 260.000 aktive Kräfte angestrebt. Hinzukommen sollen 200.000 Reservistinnen und Reservisten.

A.Wood--TNT

Empfohlen

Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat sich für die Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken durch den Verfassungsschutz ausgesprochen. Er halte dies "generell für richtig und wichtig, wenn in Parteien extremistische Einstellungen geäußert werden und dies zum Teil auch unwidersprochen geschieht", sagte Schuster in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Er äußerte dabei Zweifel, dass die Berliner Linke ein verlässlicher Partner im Kampf gegen Antisemitismus sein könne.

Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"

Die russische Regierung hat die EU-Sanktionen gegen die ehemalige Chefredakteurin des russischen Staatssenders RT Frankreich, Xenia Fedorova, als "rechtswidrig" kritisiert. Bei der Entscheidung, Fedorova auf die EU-Sanktionsliste zu setzen, handele es sich um "die Verfolgung einer Medienvertreterin", erklärte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow am Freitag. "Medien werden ganz offen unter Druck gesetzt", fügte er hinzu.

Niedersachsen: AfD wählt Fraktionschef Wichmann zu Spitzenkandidat für Landtagswahl

Ein Jahr vor der Landtagswahl in Niedersachsen hat die AfD ihren Landtagsfraktionschef Klaus Wichmann zum Spitzenkandidaten gekürt. Der 62-Jährige wurde am Freitag auf einem Parteitag in Dötlingen mit knapp 94 Prozent auf Platz eins der Landesliste gewählt, wie die Partei mitteilte. Der studierte Jurist führt die AfD-Fraktion seit Februar 2024.

Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter

Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter an Schadenersatz kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag für einen Gesetzentwurf, wonach für E-Scooter künftig bei Unfällen die gleichen Haftungsregeln gelten sollen wie für andere Kraftfahrzeuge. Das Gesetz führt eine Haftung für die Vermieter der Roller ein - damit haftet bei selbstverschuldeten Unfällen künftig nicht mehr nur die Fahrerin oder der Fahrer eines E-Scooters.

Textgröße ändern: