The National Times - IfW favorisiert Pilotprojekte statt allgemeiner Aufhebung von 2G-Regel

IfW favorisiert Pilotprojekte statt allgemeiner Aufhebung von 2G-Regel


IfW favorisiert Pilotprojekte statt allgemeiner Aufhebung von 2G-Regel
IfW favorisiert Pilotprojekte statt allgemeiner Aufhebung von 2G-Regel

Das Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW) hat sich statt einer allgemeinen Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel für regional begrenzte Pilotprojekte ausgesprochen. Ob das einfache Aufheben der 2G- beziehungsweise 2G-Plus-Regeln für Handel und Gastronomie positive wirtschaftliche Effekte hätte, sei "überhaupt nicht klar", erklärte IfW-Präsident Holger Görg am Freitag.

Textgröße ändern:

Es könnte demnach zu mehr Umsatz führen, weil Hürden für den Zugang zu Geschäften und Lokalen für alle wegfallen. Ebenso könnte der Umsatz laut Görg aber sinken, weil ein Zugang für Ungeimpfte oder Ungetestete mehr potenzielle Kundinnen und Kunden abschreckt, die sich dann nicht mehr sicher fühlen.

Der IfW-Chef hält es deshalb für sinnvoll, "zeitnah zunächst in vergleichenden Pilotprojekten die Reaktion von Kundinnen und Kunden zu beobachten, statt die Beschränkungen in der Breite aufzuheben".

Um wirklich sehen zu können, ob 2G und 2G-Plus oder einfach nur die Corona-Pandemie die Umsatzzahlen in Gastronomie und Handel drücken, sollten dem IfW zufolge schnellstmöglich Pilotprojekte gestartet werden: In einigen "wohlüberlegten Orten" sollten demnach Beschränkungen zurückgenommen werden, in anderen nicht. Nach einiger Zeit könne dann die Entwicklung verglichen werden.

Schleswig-Holstein hebt die 2G-Pflicht im Einzelhandel ab kommendem Mittwoch auf. Zuvor hatten mehrere Bundesländer die Regel bereits aufgrund von Gerichtsurteilen zurückgenommen, so etwa Bayern und das Saarland. Vor allem Arbeitgeber- und Handelsverbände hatten zuletzt verstärkt ein bundesweites Ende der Regelung gefordert.

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

Kriegsverbrechensvorwürfe auf Facebook: Gericht senkt Ordnungsgeld gegen Meta ab

Nach falschen Kriegsverbrechervorwürfen gegen einen israelischen Soldaten im sozialen Netzwerk Facebook hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein gegen den Konzern Meta verhängtes Ordnungsgeld auf 75.000 Euro reduziert. Die Auswirkungen des Unterlassens rechtfertigten kein höheres Ordnungsgeld, erklärte das Gericht am Dienstag. In vorheriger Instanz hatte das Landgericht ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen den Konzern verhängt. (Az.: 16 W 32/26)

Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden, teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein "vorgelagerter Rechtsbehelf" sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)

Präsidentschaftswahl in Frankreich: Justizminister verzichtet auf Kandidatur

Acht Monate vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich klärt sich das Kandidatenfeld des Mitte-Rechts-Lagers: Justizminister Gérald Darmanin verzichtet auf eine eigene Kandidatur und will Ex-Premierminister Edouard Philippe unterstützen. "Es ist im allgemeinen Interesse, die Zahl der Kandidaturen nicht zu vergrößern", sagte Darmanin in einem am Montagabend veröffentlichten Interview mit der Zeitung "La Voix du Nord". Darmanin warnte vor einer Stichwahl der Extreme: "Die Gefahr eines Duells zwischen (der Rechtspopulistin) Marine Le Pen und (dem Linkspopulisten) Jean-Luc Mélenchon ist groß", sagte er.

Hessen verbietet israelfeindlichen Palästina-Verein

Das Land Hessen hat den israelfeindlichen Verein Palästina e. V. verboten. Der Zweck des Vereins richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung, wie das hessische Innenministerium am Dienstag mitteilte. "Der Verein hat mit seiner antisemitischen Propaganda die Grenzen zulässiger politischer Meinungsäußerung überschritten", erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU).

Textgröße ändern: