The National Times - IfW favorisiert Pilotprojekte statt allgemeiner Aufhebung von 2G-Regel

IfW favorisiert Pilotprojekte statt allgemeiner Aufhebung von 2G-Regel


IfW favorisiert Pilotprojekte statt allgemeiner Aufhebung von 2G-Regel
IfW favorisiert Pilotprojekte statt allgemeiner Aufhebung von 2G-Regel

Das Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW) hat sich statt einer allgemeinen Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel für regional begrenzte Pilotprojekte ausgesprochen. Ob das einfache Aufheben der 2G- beziehungsweise 2G-Plus-Regeln für Handel und Gastronomie positive wirtschaftliche Effekte hätte, sei "überhaupt nicht klar", erklärte IfW-Präsident Holger Görg am Freitag.

Textgröße ändern:

Es könnte demnach zu mehr Umsatz führen, weil Hürden für den Zugang zu Geschäften und Lokalen für alle wegfallen. Ebenso könnte der Umsatz laut Görg aber sinken, weil ein Zugang für Ungeimpfte oder Ungetestete mehr potenzielle Kundinnen und Kunden abschreckt, die sich dann nicht mehr sicher fühlen.

Der IfW-Chef hält es deshalb für sinnvoll, "zeitnah zunächst in vergleichenden Pilotprojekten die Reaktion von Kundinnen und Kunden zu beobachten, statt die Beschränkungen in der Breite aufzuheben".

Um wirklich sehen zu können, ob 2G und 2G-Plus oder einfach nur die Corona-Pandemie die Umsatzzahlen in Gastronomie und Handel drücken, sollten dem IfW zufolge schnellstmöglich Pilotprojekte gestartet werden: In einigen "wohlüberlegten Orten" sollten demnach Beschränkungen zurückgenommen werden, in anderen nicht. Nach einiger Zeit könne dann die Entwicklung verglichen werden.

Schleswig-Holstein hebt die 2G-Pflicht im Einzelhandel ab kommendem Mittwoch auf. Zuvor hatten mehrere Bundesländer die Regel bereits aufgrund von Gerichtsurteilen zurückgenommen, so etwa Bayern und das Saarland. Vor allem Arbeitgeber- und Handelsverbände hatten zuletzt verstärkt ein bundesweites Ende der Regelung gefordert.

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

Nach fast einem Jahr Exil: Oppositionspolitikerin Machado zurück in Venezuela

Die führende venezolanische Oppositionspolitikerin und Friedensnobelpreisträgerin María Corina Machado ist nach knapp einem Jahr im Exil in ihr Heimatland zurückgekehrt. "Ich bin hier. Bei euch", schrieb Machado am Sonntag im Onlinedienst X. Ihr Verbündeter und früherer Präsidentschaftskandidat Edmundo González Urrutia bestätigte die Rückkehr der 60-Jährigen in ihr Heimatland. Nähere Angaben zu ihrem Aufenthaltsort und den Umständen der Rückkehr machten beide zunächst nicht.

Knappes Rennen und Richtungsentscheidung: Stichwahl um Präsidentenamt in Brasilien

Bei der Stichwahl um das Präsidentenamt treffen die Brasilianer am Sonntag eine Richtungsentscheidung. Die rund 160 Millionen Wahlberechtigten in Lateinamerikas größter Volkswirtschaft sind aufgerufen, dem 80 Jahre alten linksgerichteten Staatschef Luiz Inácio Lula da Silva eine weitere Amtszeit zu gewähren oder ihn durch Flávio Bolsonaro, Sohn des rechtsextremen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro, zu ersetzen. Umfragen sagen ein Kopf-an-Kopf-Rennen voraus, die Wahllokale schließen um 21.00 Uhr MEZ.

Hunderttausende bei neuen Protesten in Frankreich - mehr als 1300 Festnahmen

Eine Woche nach den Gewaltausbrüchen am Rande von Demonstrationen gegen hohe Lebenshaltungskosten und Missstände im Bildungssystem sind in Frankreich erneut hunderttausende Menschen auf die Straße gegangen - trotz Einschränkungen seitens der Behörden. Das Innenministerium sprach am Sonntag von landesweit 410.000 Teilnehmern, die Gewerkschaft CGT von fast 800.000. Laut Innenminister Laurent Nuñezkam es erneut zu Ausschreitungen. Mehr als 1300 Menschen wurden festgenommen.

Vergesellschaftungen: Dobrindt legt Eckpunkte für Investitionsschutzgesetz vor

Das geplante Investitionsschutzgesetz der Bundesregierung sieht hohe Hürden für Vergesellschaftungen vor. Das Bundesinnenministerium legte dazu am Sonntag Eckpunkte vor, nach denen eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur möglich sein soll, wenn deren Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Linken-Ko-Chef Luigi Pantisano äußerte die Erwartung, dass ein solches Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde.

Textgröße ändern: