The National Times - Bundestag beschließt neue Geschäftsordnung mit härteren Regeln

Bundestag beschließt neue Geschäftsordnung mit härteren Regeln


Bundestag beschließt neue Geschäftsordnung mit härteren Regeln
Bundestag beschließt neue Geschäftsordnung mit härteren Regeln / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine neue Geschäftsordnung des Parlaments beschlossen. Damit können Abgeordnete künftig härter bestraft werden, wenn sie sich nicht an die Hausregeln halten. Bei unentschuldigtem Fehlen sollen die Bezüge gekürzt werden.

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Mit den Änderungen reagiert die Parlamentsmehrheit unter anderem auf das Erstarken der AfD-Fraktion, deren Abgeordnete vielfach die Grenzen der bisherigen Regeln ausgetestet hatten. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) begründete die Reform aber auch generell mit einer notwendigen Modernisierung. "Eine zeitgemäße Neuausrichtung war überfällig", erklärte sie in Berlin.

Die Reform sei deshalb "mehr als ein Feinschliff, mehr als ein neuer Anstrich", betonte der CDU-Politikerin. Sie stärke das Fundament der parlamentarischen Demokratie. Das Ziel sei, "die Kraft einer lebendigen, respektvollen Debatte als Ort des Arguments und nicht der Provokation" zu stärken.

Die neue Geschäftsordnung erhöht unter anderem die Ordnungsgelder für Pöbeleien und andere Störungen des Parlamentsbetriebs durch Abgeordnete. Kassiert jemand während einer Sitzung drei Ordnungsrufe, soll er oder sie für den Rest der Sitzung aus dem Saal geworfen werden können. Ähnliche Regelungen sollen künftig auch für Ausschusssitzungen gelten. Bei unentschuldigtem Fehlen kann künftig die sogenannte Kostenpauschale der Abgeordneten gekürzt werden.

Präzisiert werden auch die Regeln für die Vizepräsidentenwahl. Klargestellt wird, dass die Wahl eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin von der freien und geheimen Wahl durch das Plenum abhängt. Dieser Grundsatz wird ausdrücklich als höherrangig eingestuft als die Regel, wonach jeder Fraktion mindestens einen Platz im Parlamentspräsidium zusteht. Bislang haben Kandidatinnen und Kandidaten der AfD stets die notwendige Mehrheit im Plenum verfehlt.

L.Johnson--TNT

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