The National Times - Abstufung von Deutschen mit ausländischen Wurzeln rechtfertigt Disziplinarmaßnahme

Abstufung von Deutschen mit ausländischen Wurzeln rechtfertigt Disziplinarmaßnahme


Abstufung von Deutschen mit ausländischen Wurzeln rechtfertigt Disziplinarmaßnahme
Abstufung von Deutschen mit ausländischen Wurzeln rechtfertigt Disziplinarmaßnahme / Foto: © AFP/Archiv

Die Herabwürdigung von deutschen Staatsbürgern als "Türken mit einem deutschen Pass" und die damit verbundene Unterscheidung zwischen Deutschen mit und ohne ausländische Wurzeln rechtfertigt eine Disziplinarmaßnahme gegen einen verbeamteten Professor. Das Vertrauen von Dienstherr und Studierenden werde beschädigt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es ging um das umstrittene Buch "Kulturkampf um das Volk". (Az. 2 A 6.24)

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Der Autor Martin Wagener unterrichtet Anwärter und Beamte des Bundesnachrichtendiensts (BND) an der Hochschule des Bundes. In dem 2021 veröffentlichten Buch schreibt er unter anderem über einige prominente Deutsche mit türkischen Wurzeln, dass ihre Heimat nicht Deutschland sei und sie in ihrem Herzen zuerst Türken blieben. Es könne nicht erwartet werden, dass sie sich patriotisch zu Deutschland bekennen.

Der BND holte erst ein rechtwissenschaftliches Gutachten ein und leitete dann ein Disziplinarverfahren gegen Wagener ein. Im Mai 2024 entschied er, dessen Bezüge für zwei Jahre um ein Zehntel zu kürzen. Denn der Professor habe mit dem propagierten "ethnisch-kulturellen" Volksbegriff gegen seine beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten verstoßen.

Er führe mit der Differenzierung eine Kategorie ein, die das Grundgesetz bewusst nicht enthalte und die zu einer Abstufung der deutschen Staatsangehörigen führe. Wagener legte dagegen Widerspruch ein, hatte aber keinen Erfolg. Nun wurde auch seine Klage gegen die Disziplinarmaßnahmen abgewiesen.

Wagener habe gegen seine beamtenrechtliche Pflicht verstoßen, erklärte das Gericht. Die Wissenschaftsfreiheit befreie ihn nicht davon. Beamte müssten sich so verhalten, dass das für die Ausübung ihrer Dienstpflichten notwendige Vertrauen nicht beeinträchtigt werde. Das sei hier nicht der Fall. Wageners Ausführungen stuften deutsche Staatsangehörige in bewertender Weise ab.

W.Baxter--TNT

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