The National Times - Dobrindt will Bundeswehr für Abschuss von Drohnen einsetzen - Kritik von Polizei

Dobrindt will Bundeswehr für Abschuss von Drohnen einsetzen - Kritik von Polizei


Dobrindt will Bundeswehr für Abschuss von Drohnen einsetzen - Kritik von Polizei

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will, dass die Bundeswehr künftig Drohen abschießen darf. "Es geht darum, dass wir vorbereitet sind, dass die kritische Infrastruktur und große Menschenansammlungen geschützt werden", sagte Dobrindt am Samstag in Berlin. Der Minister will deshalb noch im Herbst die Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes vorlegen. Es gehe "um das Aufspüren der Drohnen, das Abfangen der Drohnen und das Abschießen der Drohnen". Derzeit liegt die Zuständigkeit überwiegend bei den Polizeien von Ländern und Bund.

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Vor gut zwei Wochen waren zahlreiche russische Drohnen in den Luftraum Polens eingedrungen - die Nato schoss mehrere davon ab. Auch in Rumänien und Dänemark wurden zuletzt Drohnen gesichtet, am Freitag zudem über Schleswig-Holstein.

Der Innenminister sprach von einer Bedrohung, "die durchaus auch als hoch eingestuft werden kann". Er kündigte deshalb neben der Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes weitere Schritte wie die Einrichtung eines Drohnenabwehrzentrums an. Dort sollen demnach die Kompetenzen von Bund und Ländern gebündelt werden. Der CSU-Politiker will zudem, dass Bundespolizei und Bundeskriminalamt in Bereitschaft versetzt werden, "um sehr schnell, wenn es sein muss, zu reagieren".

Kritisch sehen den von Dobrindt geplanten Einsatz der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr aber Polizeivertreter. Es sei zwar gut, dass der Minister die Drohnenabwehr angehe, erklärte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke. "Als Polizeiminister muss er aber seine Polizei befähigen und nicht auf die Bundeswehr hoffen, denn der Einsatz der Bundeswehr ist nur schwer und in wenigen Ausnahmen möglich."

Die Polizei sei immer verfügbar, betonte Kopelke. Die Bundeswehr habe hingegen "viel zu lange Reaktionszeiten für diese spontanen Bedrohungen". Statt auf deren "langwierige Amtshilfe" zu setzen, sei daher "sofort eine Rechtsgrundlage zum sofortigen Abschießen von Drohnen für alle Vollzugsbehörden in Deutschland" erforderlich.

Die Pläne Dobrindts seien "rechtlich und politisch heikel", sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, dem "Handelsblatt". Das Grundgesetz weise die Verantwortung für die innere Sicherheit eindeutig den Polizeien von Bund und Ländern zu. "Der Einsatz der Streitkräfte im Inland ist nur unter ganz engen, klar definierten Voraussetzungen erlaubt, etwa beim inneren Notstand oder bei einer Naturkatastrophe." Peglow hält es für zielführender, die Polizei rechtlich und technisch zu befähigen, Drohnen selbst erkennen, stören und neutralisieren zu können.

Vor einem zu starken Fokus auf die Bundeswehr warnte auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler: Im Regelfall gehe es um "rein polizeiliche Einsatzlagen", sagte er dem "Handelsblatt". Die Fähigkeiten der Bundespolizei müssten deshalb massiv ausgebaut werden. "Nur ganz ausnahmsweise wird es darum gehen, die Bundeswehr um Amtshilfe zu ersuchen."

Ebenfalls Kritik kommt von den Grünen. Es sei gut, dass sich Dobrindt für die Bedrohung durch Drohnen interessiert, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, der "Rheinischen Post". "Dass er dabei den Ball wieder Richtung Bundeswehr spielt, muss aber amüsieren." Dobrindt "sollte besser Vorschläge machen, die er als Innenminister auch selber umsetzen muss. Innere Sicherheit ist ja seine Verantwortung".

Zustimmung zu Dobrindts Vorstoß signalisierte hingegen der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU). "Neben der Bundeswehr für militärische Liegenschaften sind 16 Landespolizeien und die Bundespolizei zuständig, ohne über ausreichende eigene Fähigkeiten zur technischen Wirkung gegen Drohnen zu verfügen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Diese Fähigkeit habe bisher ausschließlich die Bundeswehr. Es sei deshalb eine Klarstellung im Luftsicherheitsgesetz nötig, dass die Bundeswehr ihre Fähigkeiten auch für Drohnenangriffe über zivilen Liegenschaften einsetzen dürfe.

Im Januar hatte die Vorgängerregierung im Kabinett bereits eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, damit die Bundeswehr Drohnen künftig auch abschießen kann. Die Vorlage wurde aber dann wegen des Regierungswechsels nicht mehr im Parlament verabschiedet. Bislang dürfen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.

T.F.Russell--TNT

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