The National Times - Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis


Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis
Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt in insgesamt 15 Wahlprüfungsverfahren die Einspruchsschriften versandt. Es handelt sich um die Einsprüche der Landeswahlleiterin und der Senatsinnenverwaltung sowie von 13 weiteren einzelnen Kandidaten und Parteien, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern:

In jedem Wahlprüfungsverfahren sind demnach laut Gesetz neben dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses die zuständigen Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleiterin und die zuständigen Bezirkswahlleiter zu beteiligen.

Ferner müssen auch die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber, die Abgeordneten, die Bezirksverordneten und die Vertrauenspersonen oder die Fraktionen beteiligt werden. Dies diene "der Gewährung rechtlichen Gehörs" für die im Gesetz bezeichneten Betroffenen.

Die in den Wahlprüfungsverfahren eingereichten umfangreichen Unterlagen wurden deshalb an insgesamt 740 Menschen und Institutionen versandt. Die Beteiligungen in den einzelnen Verfahren richten sich laut Gericht danach, ob die Wahl zur Erststimme, zur Zweitstimme oder zu einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen im Streit steht.

Soweit nicht einzelne Wahlkreise angegriffen sind, werden die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über die Landesverbände ihrer Parteien beteiligt. Die betroffenen Abgeordneten und Bezirksverordneten werden über die Fraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligt.

Die Beteiligten haben nun bis zum 31. März Gelegenheit, zu den Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren Stellung zu nehmen.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.

Gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl legten deshalb unter anderem der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Vizelandeswahlleiterin Ulrike Rockmann Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein.

Das Gericht muss die Einwände prüfen, unterliegt dabei aber keiner Frist. Geisel äußerte im vergangenen November, eine Entscheidung im Frühjahr 2022 zu erwarten.

A.M.Owen--TNT

Empfohlen

"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan

US-Präsident Donald Trump hat sich zufrieden über die Ausreise von Prinz Harry und seiner Familie aus den USA gezeigt. "Ich bin froh darüber. Ich war kein Fan", sagte Trump am Mittwoch im Oval Office in Washington. Harry und seine Frau Meghan Markle seien "ungeheuer respektlos gegenüber der Königin und König Charles" gewesen, sagte der Präsident.

Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes

Die Europäische Union hat am Mittwoch Gespräche über eine Reform ihres Auswärtigen Dienstes aufgenommen. Deutschland und Frankreich stellten bei einem Treffen der EU-Außenminister im irischen Wicklow bei Dublin ihre Vorschläge vor.

Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei

Rund zweieinhalb Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin sieht eine Umfrage die regierende CDU wieder vor der oppositionellen Linken. Die Christdemokraten von Spitzenkandidat Stefan Evers kommen laut der am Mittwoch veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für den Rundfunk Berlin-Brandenburg auf 21 Prozent. Die Linkspartei um Spitzenkandidatin Elif Eralp folgt mit 19 Prozent.

Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein

Die Ukraine überarbeitet ihr Luftalarm-System und führt ein zweistufiges Warnsystem ein. Je nach Art der Bedrohung werde künftig eine Warnung der Stufe gelb oder rot ausgegeben, teilte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am Mittwoch in Onlinediensten mit. "In der Regel wird die Stufe gelb einen Drohnenangriff anzeigen, während die Stufe rot auf eine Raketenbedrohung hinweisen wird", erläuterte er.

Textgröße ändern: