The National Times - Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis


Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis
Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt in insgesamt 15 Wahlprüfungsverfahren die Einspruchsschriften versandt. Es handelt sich um die Einsprüche der Landeswahlleiterin und der Senatsinnenverwaltung sowie von 13 weiteren einzelnen Kandidaten und Parteien, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern:

In jedem Wahlprüfungsverfahren sind demnach laut Gesetz neben dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses die zuständigen Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleiterin und die zuständigen Bezirkswahlleiter zu beteiligen.

Ferner müssen auch die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber, die Abgeordneten, die Bezirksverordneten und die Vertrauenspersonen oder die Fraktionen beteiligt werden. Dies diene "der Gewährung rechtlichen Gehörs" für die im Gesetz bezeichneten Betroffenen.

Die in den Wahlprüfungsverfahren eingereichten umfangreichen Unterlagen wurden deshalb an insgesamt 740 Menschen und Institutionen versandt. Die Beteiligungen in den einzelnen Verfahren richten sich laut Gericht danach, ob die Wahl zur Erststimme, zur Zweitstimme oder zu einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen im Streit steht.

Soweit nicht einzelne Wahlkreise angegriffen sind, werden die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über die Landesverbände ihrer Parteien beteiligt. Die betroffenen Abgeordneten und Bezirksverordneten werden über die Fraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligt.

Die Beteiligten haben nun bis zum 31. März Gelegenheit, zu den Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren Stellung zu nehmen.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.

Gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl legten deshalb unter anderem der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Vizelandeswahlleiterin Ulrike Rockmann Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein.

Das Gericht muss die Einwände prüfen, unterliegt dabei aber keiner Frist. Geisel äußerte im vergangenen November, eine Entscheidung im Frühjahr 2022 zu erwarten.

A.M.Owen--TNT

Empfohlen

Ex-Außenminister Joschka Fischer plädiert für atomare Aufrüstung Europas

Der ehemalige deutsche Außenminister Joschka Fischer (Grüne) hat sich für eine europäische Atombombe ausgesprochen. "Europa muss das machen, denn die amerikanische Schutzgarantie ist ab sofort ungewiss", sagte Fischer dem "Tagesspiegel" (Donnerstag). Eine rein nationale atomare Bewaffnung Deutschlands lehnte er ab.

USA: Haftstrafe für Mann wegen geplanten Anschlags auf US-iranische Journalistin

Ein Gericht in New York hat einen Mann wegen eines geplanten Anschlags auf die US-iranische Journalistin Masih Alinedschad zu 15 Jahren Haft verurteilt. Nach der Urteilsverkündung am Mittwoch rief Alinedschad, eine prominente Kritikerin Teherans, die US-Regierung vor dem Gerichtsgebäude in New York dazu auf, "Maßnahmen gegen die Machthaber im Iran zu ergreifen". Washington solle Irans geistliches Oberhaupt Ayatollah Ali Chamenei auf dieselbe Weise festnehmen wie Venezuelas Staatschef Nicolás Maduro.

EU-Außenminister beraten in Brüssel über weitere Sanktionen gegen Teheran und Moskau

In Brüssel kommen am Donnerstag die Außenministerinnen und Außenminister der EU zusammen. Es wird erwartet, dass die Vertreter der 27 EU-Länder bei dieser Gelegenheit neue Sanktionen gegen die Regierung im Iran verabschieden. Einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, fordern zudem, die iranischen Revolutionsgarden auf die sogenannte EU-Terrorliste zu setzen.

Merz gibt im Bundestag Regierungserklärung zur Außenpolitik ab

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt am Donnerstag im Bundestag eine Regierungserklärung zur Außenpolitik ab (09.00 Uhr). Merz will dabei auf die Entwicklungen der vergangenen Wochen insbesondere mit Blick auf die Beziehungen zu den USA eingehen. Der 20-minütigen Erklärung des Bundeskanzlers schließt sich eine 90-minütige Debatte an. Danach steht unter anderem die Verabschiedung des Gesetzes zum besseren Schutz kritischer Infrastrukturen - das sogenannte Kritis-Dachgesetz - auf der Tagesordnung (12.15 Uhr).

Textgröße ändern: