The National Times - Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis


Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis
Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt in insgesamt 15 Wahlprüfungsverfahren die Einspruchsschriften versandt. Es handelt sich um die Einsprüche der Landeswahlleiterin und der Senatsinnenverwaltung sowie von 13 weiteren einzelnen Kandidaten und Parteien, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern:

In jedem Wahlprüfungsverfahren sind demnach laut Gesetz neben dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses die zuständigen Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleiterin und die zuständigen Bezirkswahlleiter zu beteiligen.

Ferner müssen auch die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber, die Abgeordneten, die Bezirksverordneten und die Vertrauenspersonen oder die Fraktionen beteiligt werden. Dies diene "der Gewährung rechtlichen Gehörs" für die im Gesetz bezeichneten Betroffenen.

Die in den Wahlprüfungsverfahren eingereichten umfangreichen Unterlagen wurden deshalb an insgesamt 740 Menschen und Institutionen versandt. Die Beteiligungen in den einzelnen Verfahren richten sich laut Gericht danach, ob die Wahl zur Erststimme, zur Zweitstimme oder zu einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen im Streit steht.

Soweit nicht einzelne Wahlkreise angegriffen sind, werden die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über die Landesverbände ihrer Parteien beteiligt. Die betroffenen Abgeordneten und Bezirksverordneten werden über die Fraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligt.

Die Beteiligten haben nun bis zum 31. März Gelegenheit, zu den Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren Stellung zu nehmen.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.

Gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl legten deshalb unter anderem der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Vizelandeswahlleiterin Ulrike Rockmann Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein.

Das Gericht muss die Einwände prüfen, unterliegt dabei aber keiner Frist. Geisel äußerte im vergangenen November, eine Entscheidung im Frühjahr 2022 zu erwarten.

A.M.Owen--TNT

Empfohlen

Myanmar: Militärjunta verfolgt über 200 Menschen wegen "Sabotage des Wahlprozesses"

In Myanmar hat die regierende Militärjunta die strafrechtliche Verfolgung von mehr als 200 Menschen wegen der Störung der anstehenden Parlamentswahl eingeleitet. 229 Menschen würden nach dem Gesetz "wegen des Versuches zur Sabotage des Wahlprozesses" verfolgt, erklärte Innenminister Tun Un Naung laut Berichten der Staatsmedien vom Mittwoch.

Trump ordnet Blockade von "sanktionierten" venezolanischen Öltankern an

Weitere Eskalation des Konflikts zwischen den USA und Venezuela: US-Präsident Donald Trump hat eine Seeblockade gegen "sanktionierte" Öltanker verkündet, die Venezuela anlaufen oder verlassen. Die US-Marineflotte in der Karibik werde nur "noch größer" werden, bis Venezuela den USA das gesamte Öl, Land und andere Vermögenswerte zurückgegeben habe, die Venezuela von den Vereinigten Staaten "gestohlen" habe, erklärte Trump am Dienstag (Ortszeit) in seinem Onlinenetzwerk Truth Social. Die Regierung in Caracas verurteilte Trumps Ankündigungen.

Arbeitsministerin Bas: Geplante Rentenkommission wird "über alles sprechen"

Vor dem Start der von der Regierung geplanten Rentenkommission hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die Offenheit des Gremiums betont. "Die Kommission wird über alles sprechen", sagte sie dem Magazin Politico vom Mittwoch. Ziel sei es, "für die Menschen langfristig eine gute und stabile Alterssicherung zu garantieren".

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

Zwei Jahre nach dem Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Hammerskins Deutschland durch das Bundesinnenministerium verhandelt das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch (10.00 Uhr) darüber. Mehrere regionale sogenannte Chapter und einzelne Mitglieder der Hammerskins klagten in Leipzig. Sie machen geltend, dass es gar keine bundesweite Dachorganisation gebe, sondern nur autonome, regional organisierte Gruppen. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Textgröße ändern: