The National Times - Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis


Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis
Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt in insgesamt 15 Wahlprüfungsverfahren die Einspruchsschriften versandt. Es handelt sich um die Einsprüche der Landeswahlleiterin und der Senatsinnenverwaltung sowie von 13 weiteren einzelnen Kandidaten und Parteien, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern:

In jedem Wahlprüfungsverfahren sind demnach laut Gesetz neben dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses die zuständigen Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleiterin und die zuständigen Bezirkswahlleiter zu beteiligen.

Ferner müssen auch die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber, die Abgeordneten, die Bezirksverordneten und die Vertrauenspersonen oder die Fraktionen beteiligt werden. Dies diene "der Gewährung rechtlichen Gehörs" für die im Gesetz bezeichneten Betroffenen.

Die in den Wahlprüfungsverfahren eingereichten umfangreichen Unterlagen wurden deshalb an insgesamt 740 Menschen und Institutionen versandt. Die Beteiligungen in den einzelnen Verfahren richten sich laut Gericht danach, ob die Wahl zur Erststimme, zur Zweitstimme oder zu einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen im Streit steht.

Soweit nicht einzelne Wahlkreise angegriffen sind, werden die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über die Landesverbände ihrer Parteien beteiligt. Die betroffenen Abgeordneten und Bezirksverordneten werden über die Fraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligt.

Die Beteiligten haben nun bis zum 31. März Gelegenheit, zu den Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren Stellung zu nehmen.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.

Gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl legten deshalb unter anderem der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Vizelandeswahlleiterin Ulrike Rockmann Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein.

Das Gericht muss die Einwände prüfen, unterliegt dabei aber keiner Frist. Geisel äußerte im vergangenen November, eine Entscheidung im Frühjahr 2022 zu erwarten.

A.M.Owen--TNT

Empfohlen

Spaniens König Felipe VI. besucht Exklave Ceuta in Nordafrika

Der spanische König Felipe VI. und Königin Letizia besuchen am Dienstag die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Ende Juli waren mehr als 70.000 Menschen aus Marokko zu Fuß oder schwimmend nach Ceuta gelangt, es gab dutzende Tote. Die meisten kehrten zwar nach Marokko zurück oder wurden zurückgebracht. Tausende Migranten blieben aber in der nur 18 Quadratkilometer großen Exklave, wo sie auf der Straße oder an Stränden schlafen.

Wadephul nimmt an internationalem Sicherheitsforum in Warschau teil

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) nimmt am Dienstag an einem internationalen Sicherheitsforum in Warschau teil. Beim Warsaw Security Forum (WSF) will der Minister zusammen mit seinen Kollegen aus Polen, Großbritannien und Norwegen über die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Sicherheit in Europa diskutieren, wie das Auswärtige Amt ankündigte.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Privilegien von Firmenerben

Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe die Privilegien für Firmenerben. Wer betriebliches Vermögen erbt, muss meist deutlicher weniger Steuern darauf zahlen als die Erben von Privatvermögen, teilweise wird die Steuer auch ganz erlassen. Darum zog ein Erbe vor Gericht. Dieses will herausfinden, ob die unterschiedliche Behandlung vom Grundgesetz gedeckt ist. (Az. 1 BvR 804/22)

Klingbeil lässt erneute Kandidatur für SPD-Spitze offen

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas als Bundesarbeitsministerin und SPD-Parteichefin lässt sich der Co-Parteivorsitzende Lars Klingbeil eine erneute Kandidatur für die Parteispitze offen. "Ich weiß doch, welche Kritik es auch gibt", sagte Klingbeil am Montag im "heute journal" im ZDF. "Da geht es nicht um mich, und es geht auch nicht darum, dass ich am Amt klebe, sondern es geht um die bestmögliche Aufstellung."

Textgröße ändern: