The National Times - Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis


Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis
Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt in insgesamt 15 Wahlprüfungsverfahren die Einspruchsschriften versandt. Es handelt sich um die Einsprüche der Landeswahlleiterin und der Senatsinnenverwaltung sowie von 13 weiteren einzelnen Kandidaten und Parteien, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern:

In jedem Wahlprüfungsverfahren sind demnach laut Gesetz neben dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses die zuständigen Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleiterin und die zuständigen Bezirkswahlleiter zu beteiligen.

Ferner müssen auch die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber, die Abgeordneten, die Bezirksverordneten und die Vertrauenspersonen oder die Fraktionen beteiligt werden. Dies diene "der Gewährung rechtlichen Gehörs" für die im Gesetz bezeichneten Betroffenen.

Die in den Wahlprüfungsverfahren eingereichten umfangreichen Unterlagen wurden deshalb an insgesamt 740 Menschen und Institutionen versandt. Die Beteiligungen in den einzelnen Verfahren richten sich laut Gericht danach, ob die Wahl zur Erststimme, zur Zweitstimme oder zu einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen im Streit steht.

Soweit nicht einzelne Wahlkreise angegriffen sind, werden die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über die Landesverbände ihrer Parteien beteiligt. Die betroffenen Abgeordneten und Bezirksverordneten werden über die Fraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligt.

Die Beteiligten haben nun bis zum 31. März Gelegenheit, zu den Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren Stellung zu nehmen.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.

Gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl legten deshalb unter anderem der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Vizelandeswahlleiterin Ulrike Rockmann Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein.

Das Gericht muss die Einwände prüfen, unterliegt dabei aber keiner Frist. Geisel äußerte im vergangenen November, eine Entscheidung im Frühjahr 2022 zu erwarten.

A.M.Owen--TNT

Empfohlen

Beamte: Taliban verhängen Smartphone-Verbot für Regierungsmitarbeiter

Wegen einer Anordnung der radikalislamischen Taliban-Führung haben afghanische Regierungsbeamte in weiten Teilen des Landes ihre Smartphones abgeschaltet. Das Smartphone-Verbot sei auf Anordnung des Taliban-Chefs Hibatullah Achundsada erfolgt, sagten mehrere Beamte am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Nach Angaben eines Beamten aus der Provinz Ghasni drohten Entlassungen und rechtliche Schritte, falls ein Smartphone trotz des Verbots weiter genutzt werde.

Tadschikistan verkündet Amnestie für tausende Häftlinge zum Unabhängigkeitstag

In Tadschikistan sollen aus Anlass des 35. Jahrestags der Unabhängigkeit mehr als 11.000 Häftlinge auf freien Fuß kommen. Laut einer am Mittwoch im offiziellen Blatt des tadschikischen Parlaments veröffentlichten Mitteilung betrifft das Amnestiegesetz insgesamt sogar 18.038 Verurteilte. 11.305 von ihnen sollen freigelassen, den anderen 6733 ein Teil der Strafe erlassen werden. Die Amnestie soll in den kommenden zwei Monaten umgesetzt werden.

Russland wirft Ukraine Beschuss von Bus mit belarussischem Kinderfußballteam vor

Russland hat die Ukraine beschuldigt, in der westrussischen Grenzregion Brjansk einen Bus mit einer belarussischen Kinderfußballmannschaft beschossen und dabei eine Frau getötet zu haben. Sieben weitere Menschen seien bei dem Drohnenangriff verletzt worden, darunter fünf Kinder, erklärte das Gesundheitsministerium in Moskau am Mittwoch. Die ukrainische Armee wies die Anschuldigung als "falsch" zurück. Sie habe zu dem Zeitpunkt keine Angriffe in Brjansk ausgeführt, erklärte sie.

Vertiefte Partnerschaft: Deutschland und Polen erneuern Verteidigungsabkommen

Deutschland und Polen wollen ihre Zusammenarbeit 35 Jahre nach Abschluss des Nachbarschaftsabkommens weiter vertiefen - auch im militärischen Bereich. In Warschau unterzeichneten die Verteidigungsminister beider Länder am Mittwoch ein neu gefasstes Abkommen, das eine verstärkte militärische Abstimmung und den Einsatz deutscher Soldaten zur Sicherung von Polens Ostgrenze vorsieht. In Berlin veröffentlichten die beiden Außenminister eine Erklärung, die unter anderem auf den Ausbau des grenzüberschreitenden Verkehrs und von Partnerschaften bei Digitalisierung und Künstliche Intelligenz abzielt.

Textgröße ändern: