The National Times - Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis


Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis
Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt in insgesamt 15 Wahlprüfungsverfahren die Einspruchsschriften versandt. Es handelt sich um die Einsprüche der Landeswahlleiterin und der Senatsinnenverwaltung sowie von 13 weiteren einzelnen Kandidaten und Parteien, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern:

In jedem Wahlprüfungsverfahren sind demnach laut Gesetz neben dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses die zuständigen Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleiterin und die zuständigen Bezirkswahlleiter zu beteiligen.

Ferner müssen auch die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber, die Abgeordneten, die Bezirksverordneten und die Vertrauenspersonen oder die Fraktionen beteiligt werden. Dies diene "der Gewährung rechtlichen Gehörs" für die im Gesetz bezeichneten Betroffenen.

Die in den Wahlprüfungsverfahren eingereichten umfangreichen Unterlagen wurden deshalb an insgesamt 740 Menschen und Institutionen versandt. Die Beteiligungen in den einzelnen Verfahren richten sich laut Gericht danach, ob die Wahl zur Erststimme, zur Zweitstimme oder zu einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen im Streit steht.

Soweit nicht einzelne Wahlkreise angegriffen sind, werden die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über die Landesverbände ihrer Parteien beteiligt. Die betroffenen Abgeordneten und Bezirksverordneten werden über die Fraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligt.

Die Beteiligten haben nun bis zum 31. März Gelegenheit, zu den Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren Stellung zu nehmen.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.

Gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl legten deshalb unter anderem der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Vizelandeswahlleiterin Ulrike Rockmann Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein.

Das Gericht muss die Einwände prüfen, unterliegt dabei aber keiner Frist. Geisel äußerte im vergangenen November, eine Entscheidung im Frühjahr 2022 zu erwarten.

A.M.Owen--TNT

Empfohlen

Polizei: Drohne auf Leipziger Flughafen verfügte über "Sprengvorrichtung"

Eine in der Nacht zum Mittwoch auf dem Leipziger Flughafen entdeckte Drohne ist mit einem Sprengsatz versehen gewesen. Es habe sich um eine "Drohne mit einer unbekannten Sprengvorrichtung" gehandelt, teilte das sächsische Landeskriminalamt (LKA) in Dresden mit. Die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum beim LKA übernahmen die Ermittlungen.

Haftstrafen in Hamburger Prozess um rechtsextreme Letzte Verteidigungswelle

Im Hamburger Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung Letzte Verteidigungswelle sind am Mittwoch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt verurteilte die jungen Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt.

Noosha Aubel: Ist sie Potsdams Problemen gewachsen?

Noosha Aubel trat mit einem großen Vertrauensvorschuss an. In der Stichwahl erhielt sie 72,9 Prozent der Stimmen. Zur vollständigen Einordnung gehört allerdings auch, dass sich lediglich nur 42,5 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten. Dies war offenbar der Amtsführung ihres Vorgängers Mike Schubert (53, SPD) geschuldet. Aubel selbst wollte nach ihrem Amtsantritt am 24. Oktober 2025 keine hunderttägige Schonfrist. Politik, so ihr vollmundiger Anspruch, sollte nahbar, transparent und wirksam sein, die Verwaltung modern und menschlich. Wer solche Erwartungen weckt, darf sich nicht darüber beklagen, früh an den eigenen Ankündigungen gemessen zu werden.

Jährliches Manöver: Taiwan probt für chinesischen Angriff

In Taiwan probt die Armee mit einem jährlichen Militärmanöver den Fall eines möglichen Angriff Chinas auf den Inselstaat. Reservisten feuerten am Mittwoch auf das Wasser in der Straße von Taiwan, über die chinesische Soldaten nach Einschätzung der taiwanischen Armee angreifen könnten. Es ist die größte Übung des Jahres. Sie läuft bis Freitag kommender Woche und bezieht die Zivilbevölkerung mit ein.

Textgröße ändern: