The National Times - Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für bosnischen Serbenführer Milorad Dodik

Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für bosnischen Serbenführer Milorad Dodik


Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für bosnischen Serbenführer Milorad Dodik

Der bosnische Serbenführer Milorad Dodik muss laut dem Urteil eines Berufungsgerichts eine einjährige Haftstrafe antreten. Das Gericht in Bosnien bestätigte am Freitag eine entsprechende Verurteilung Dodiks, wonach er wegen Missachtung von Entscheidungen des Hohen Repräsentanten der UNO für Bosnien und Herzegowina ein Jahr lang in Haft muss und sechs Jahre lang kein politisches Amt ausüben darf. Die Entscheidung in erster Instanz hatte eine massive Krise in dem Balkanstaat ausgelöst. Die EU mahnte nun, das Urteil müsse respektiert werden.

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Eine Berufung gegen die Entscheidung ist laut dem Berufungsgericht nicht möglich. Der diplomatische Dienst der EU erklärte, "alle Parteien" seien nun aufgerufen, die "Unabhängigkeit und Objektivität" des Gerichts anzuerkennen und dessen Entscheidung zu respektieren.

Dodiks Verurteilung im vergangenen Jahr hatte laut Beobachtern die größte Krise in dem Balkanstadt seit dem Bosnienkrieg (1992-1995) ausgelöst. Der bosnische Serbenführer hatte den Prozess gegen ihn als "politisch" motiviert zurückgewiesen, tausende seiner Anhängern demonstrierten gegen das Urteil.

Das Parlament in der Republik Srpska verabschiedete als Reaktion auf das Urteil zudem ein Gesetz, das den zentralen Polizei- und Justizbehörden ihre Arbeit in dem Landesteil untersagte. Im Mai hob Bosniens Verfassungsgericht die Entscheidung auf.

Dodik war in erster Instanz verurteilt worden, weil er im Juli vergangenen Jahres als Präsident der Republik Srpska zwei Gesetze in Kraft gesetzt hatte, die die dortige Umsetzung von Entscheidungen des Hohen UN-Repräsentanten untersagten. Das UN-Amt hat der ehemalige deutsche Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt inne.

Bosnien-Herzegowina ist seit dem Friedensabkommen von Dayton aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republik Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile haben eigene Regierungen und Parlamente und sind durch eine schwache Zentralregierung verbunden.

S.Clarke--TNT

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