The National Times - Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme in Gefängnis Burg rechtskräftig

Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme in Gefängnis Burg rechtskräftig


Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme in Gefängnis Burg rechtskräftig
Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme in Gefängnis Burg rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Das Urteil gegen den Halle-Attentäter Stephan B. wegen einer Geiselnahme in der Haftanstalt Burg in Sachsen-Anhalt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen von B. selbst und der Staatsanwaltschaft, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Rechtsextremist B. hatte am 9. Oktober 2019 in Halle zwei Menschen auf offener Straße getötet. (Az. 6 StR 349/24)

Textgröße ändern:

Es war der höchste jüdische Feiertag Jom Kippur. Zunächst versuchte B., die Synagoge in Halle zu stürmen und die dort versammelten 52 Gemeindemitglieder zu töten. Das scheiterte an der gesicherten Eingangstür und Ladehemmungen seiner selbstgebauten Waffen. Unmittelbar danach erschoss er in der Stadt eine Passantin auf der Straße und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Zwei weitere Menschen verletzte er schwer.

2020 wurde er wegen zweifachen Mordes und dutzendfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Oberlandesgericht Naumburg die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an. Das Urteil wurde vom BGH bereits im März 2022 bestätigt.

Darum ging es nun aber nicht. B. verbüßte seine Haft zunächst in der Justizvollzugsanstalt Burg. Im Dezember 2022 versuchte er zu fliehen und nahm zwei JVA-Bedienstete als Geiseln, wie es das Landgericht Stendal später feststellte. Er bedrohte sie mit einem selbst gebastelten Schussapparat. Von anderen Justizbeamten wurde er noch im Innenbereich der Haftanstalt überwältigt.

Das Landgericht verurteilte ihn im Februar 2024 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. An die beiden Beamten muss er Schmerzensgeld von 8000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro zahlen und ihren Verdienstausfall ausgleichen. Das bestätigte der BGH nun, das Urteil aus Stendal wurde rechtskräftig.

C.Bell--TNT

Empfohlen

Aktivisten werfen Regierungskräften in Syrien Exekutionen von drusischen Zivilisten vor

Im eskalierenden Konflikt zwischen unterschiedlichen Volksgruppen sowie Regierungstruppen in Syrien haben Aktivisten den Regierungstruppen die "Hinrichtung" von Zivilisten vorgeworfen. Unter den mehr als 200 Toten seit Ausbruch der Kämpfe in der südlichen Provinz Suwaida seien auch 21 willkürlich hingerichtete Zivilisten der religiösen Minderheit der Drusen, erklärte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am Dienstagabend. Israel, das als Schutzmacht der Drusen auftritt, flog erneut Angriffe auf die syrische Armee.

Weiter Druck auf Trump wegen Umgangs mit Unterlagen zum Epstein-Skandal

In der Affäre um den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein steht US-Präsident Donald Trump bei eigenen Anhängern weiter unter Druck. Der Vorsitzende von Trumps Republikanern im Repräsentantenhaus, Mike Johnson, rief am Dienstag zur Veröffentlichung der Akte Epstein auf. Er sei für "Transparenz", sagte Johnson im Gespräch mit dem konservativen Podcaster Benny Johnson. "Wir müssen alles auf den Tisch legen und die Menschen entscheiden lassen."

Aktivisten: Bereits mehr als 200 Tote bei Gewalt im Süden Syriens

Im eskalierenden Konflikt zwischen unterschiedlichen Volksgruppen sowie Regierungstruppen in Syrien gibt es nach Angaben von Aktivisten bereits mehr als 200 Tote. Seit Sonntag seien mindestens 203 Menschen getötet worden, teilte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am Dienstagabend mit. Es handele sich um 92 Mitglieder der religiösen Minderheit der Drusen, darunter 21 willkürlich hingerichtete Zivilisten, sowie 18 Beduinen und 93 Mitglieder des staatlichen Sicherheitsapparats.

Wehrdienst für Ultraorthodoxe: Religiöse Partei verlässt israelische Regierung

Angesichts der von der israelischen Armee angekündigten Einberufung ultraorthodoxer Juden in die Armee hat eine religiöse Partei die israelische Regierung verlassen. Sie trete aus der Regierung aus, da diese dabei versagt habe, die Ausnahme-Regelung für Ultraorthodoxe zu verteidigen, erklärte die Partei Vereinigtes Thora-Judentum (VTJ) am späten Montagabend. Damit verfügt Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu im israelischen Parlament nur noch über die kleinstmögliche Mehrheit von 61 Sitzen.

Textgröße ändern: