The National Times - Scholz kündigt baldiges Treffen mit Putin in Moskau an

Scholz kündigt baldiges Treffen mit Putin in Moskau an


Scholz kündigt baldiges Treffen mit Putin in Moskau an
Scholz kündigt baldiges Treffen mit Putin in Moskau an

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise ein baldiges Treffen mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in Moskau angekündigt. Er "werde in Kürze in Moskau weitersprechen über die Fragen, die da notwendig sind", sagte Scholz am Mittwoch im ZDF-"heute journal". Das genaue Datum werde noch bekannt gegeben.

Textgröße ändern:

Auf die Frage nach einem möglichen Krieg in Europa antwortete der Bundeskanzler: "Die Lage ist sehr ernst, und man kann auch nicht übersehen, dass sehr viele Soldaten und Truppen an der ukrainischen Grenze aufmarschiert sind." Dies alles könnte "die Voraussetzung für eine solche militärische Aktion sein", sagte Scholz.

Deshalb sei es wichtig, "dass wir sehr klar sind in dem, was wir sagen und in dem was wir vorbereiten, nämlich dass es einen sehr hohen Preis haben würde, die territoriale Souveränität und Integrität der Ukraine zu gefährden, dort militärisch anzugreifen", fügte Scholz hinzu.

Der Bundeskanzler äußerte sich auch zu den Vorwürfen eines mangelnden Engagements Deutschlands im Ukraine-Konflikt. "Unsere Verbündeten wissen genau, was sie an uns haben", erklärte er. "Wir sind diejenigen, die einen ganz hohen militärischen Beitrag im Rahmen unseres Verteidigungsbündnisses, der Nato, leisten."

Deutschland sei zudem das Land, "dass die größte Hilfe für die Ukraine in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat". Fast zwei Milliarden Euro seien mobilisiert worden, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Ukraine zu stabilisieren.

Wegen des russischen Truppenaufmarschs an der Grenze zur Ukraine befürchtet der Westen, dass Russland einen Einmarsch in das Nachbarland vorbereitet. Die USA, Deutschland und andere westliche Staaten haben Moskau für diesen Fall scharfe Sanktionen angedroht.

Allerdings ist unklar, wie weit die Bundesregierung zu gehen bereit ist. Insbesondere in der SPD ist die Frage nach dem Ausmaß möglicher Sanktionen umstritten. Das umfasst auch die Erdgas-Pipeline Nord Stream 2.

A.Little--TNT

Empfohlen

Bericht: Regierung verständigt sich auf Haushalt mit harten Sparmaßnahmen

In der Bundesregierung gibt es laut einem Bericht des "Handelsblatts" eine Verständigung über den Haushalt für 2027 mit harten Sparmaßnahmen. Zudem müsse Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) anders als geplant die noch bestehende Rücklage des Bundes antasten, hieß es unter Berufung auf Angaben von Regierungsvertretern. Bei der Rente sollen demnach wie von Klingbeil geplant vier Milliarden Euro eingespart werden, weitere Beträge bei Elterngeld, Subventionen und weiteren Ausgaben.

Mehr als vier Jahre Haft für verbotene Lieferung von Fahrzeugteilen nach Russland

Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat einen 59-Jährigen wegen verbotener Lieferungen von Fahrzeugteilen nach Russland zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann gegen das bestehende Ausfuhrembargo verstoßen hatte.

Tunesien: Bekannte Menschenrechtsaktivistin zu 25 Jahren Haft verurteilt

In Tunesien muss eine der prominentesten Menschenrechtsaktivistinnen des Landes nach eigenen Angaben für 25 Jahre ins Gefängnis. Die Oppositionelle Sihem Bensedrine, eine frühere Journalistin und Leiterin der Wahrheitskommission, teilte der Nachrichtenagentur AFP am Freitag mit, dass sie in der Nacht zuvor zu 25 Jahren Haft verurteilt worden sei. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, den Abschlussbericht der Kommission zur Aufarbeitung der Verbrechen früherer Machthaber gefälscht zu haben.

Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten

Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen "einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße" eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Textgröße ändern: