The National Times - Namibia begeht erstmals nationalen Gedenktag zum Völkermord durch Deutschland

Namibia begeht erstmals nationalen Gedenktag zum Völkermord durch Deutschland


Namibia begeht erstmals nationalen Gedenktag zum Völkermord durch Deutschland
Namibia begeht erstmals nationalen Gedenktag zum Völkermord durch Deutschland / Foto: © AFP/Archiv

Namibia begeht am Mittwoch erstmals einen nationalen Gedenktag zur Erinnerung an den von deutschen Truppen verübten Völkermord an Herero und Nama. Laut dem am Montag veröffentlichten Programm findet die Zeremonie mit einer Kerzenwache und einer Schweigeminute in den Parlamentsgärten in Windhuk statt. Anschließend hält Präsidentin Netumbo Nandi-Ndaitwah eine Rede. Eingeladen sind auch die Mitglieder des Diplomatischen Corps.

Textgröße ändern:

Das Datum 28. Mai wurde für den Feiertag ausgewählt, weil an diesem Tag im Jahr 1907 die deutschen Kolonialbehörden unter internationalem Druck die Konzentrationslager in dem damaligen Deutsch-Südwestafrika schließen ließen.

Namibia war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. Aufstände der Herero und Nama schlugen die deutschen Kolonialtruppen brutal nieder. Später ordnete der damalige deutsche Gouverneur Lothar von Trotha die planmäßige Vernichtung der beiden Volksgruppen an - zehntausende Menschen starben. Historiker sprechen vom ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts.

Im Mai 2021 hatte Deutschland im Rahmen eines Versöhnungsabkommens die Gräueltaten an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 erstmals als Völkermord anerkannt. Berlin sagte Wiederaufbauhilfen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zu, die über einen Zeitraum von 30 Jahren ausgezahlt werden und vorrangig in soziale Projekte in den Siedlungsgebieten der Herero und Nama fließen sollen. Reparationen lehnt die Bundesregierung jedoch ausdrücklich ab.

In dem Abkommen werden die deutschen Verbrechen an den Volksgruppen der Herero und Nama im historischen, nicht aber im völkerrechtlichen Sinne als "Völkermord" anerkannt. Damit können aus der Vereinbarung keine rechtlichen Ansprüche auf Reparationen oder Entschädigungen abgeleitet werden.

Die Vereinbarung wird unter anderem von der Opposition in Namibia und Vertretern der Herero und Nama kritisiert. Sie beklagen eine fehlende Beteiligung von Opfervertretern an den Verhandlungen mit Deutschland und bestehen auf einer offiziellen Anerkennung des Völkermords auch im völkerrechtlichen Sinne.

Lewis--TNT

Empfohlen

Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe

Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp ist einem Zeitungsbericht zufolge Mitglied im vom Verfassungsschutz beobachteten Verein Rote Hilfe gewesen. Das gehe aus früheren Auflagen des Handbuchs des Berliner Abgeordnetenhauses hervor, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) am Dienstag. Die Landesgeschäftsstelle der Linken bestätigte der Zeitung, dass Eralp bis 2025 Mitglied gewesen sei.

Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden

Die AfD hat in Sachsen-Anhalt konkrete Schritte für die Regierungsübernahme skizziert: Landeschef Ulrich Siegmund kündigte am Dienstag in Magdeburg an, sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen zu wollen. Außerdem bestimmte die Landtagsfraktion einstimmig den Abgeordneten Tobias Rausch zum Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten - dieser soll in der konstituierenden Sitzung am 6. Oktober gewählt werden und würde der erste AfD-Politiker in solch einem Spitzenamt.

Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen

Sachsen-Anhalts AfD-Landeschef Ulrich Siegmund strebt an, sich im Dezember im ersten Wahlgang zum Ministerpräsidenten wählen zu lassen. Da es ihm nun möglich sei, "die Wahl des Ministerpräsidenten im ersten Wahlgang sicherstellen" zu können, könne er öffentlich "ein konkretes Datum definieren", sagte Siegmund am Dienstag nach einer Sitzung seiner Landtagsfraktion in Magdeburg im Fernsehsender Welt. Das hätten Gespräche der vergangenen Wochen ergeben und möglich gemacht.

Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln

Ein Klimaaktivist aus Thüringen muss sich laut einer Gerichtsentscheidung nach einer mutmaßlich strafbaren Protestaktion bei der Räumung des Braunkohledorfs Lützerath vom Polizeipräsidium Aachen erkennungsdienstlich behandeln lassen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster änderte damit laut Mitteilung vom Dienstag ein Urteil aus erster Instanz und wies die Klage des Manns ab.

Textgröße ändern: