The National Times - Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kandidatenstatus erhalten

Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kandidatenstatus erhalten


Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kandidatenstatus erhalten
Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kandidatenstatus erhalten / Foto: © AFP

Die von der Ukraine erhoffte EU-Beitrittsperspektive ist einen entscheidenden Schritt näher gerückt: Die Europäische Kommission empfahl den Mitgliedsländern am Freitag, dem Land offiziell den Kandidatenstatus zu verleihen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sprach auf Twitter von einer "historischen Entscheidung".

Textgröße ändern:

"Ja, die Ukraine verdient den Kandidatenstatus", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die demonstrativ mit gelbem Jackett und blauer Bluse vor die Kameras trat, den Nationalfarben der Ukraine. Das Land sei bereit, für den "europäischen Traum" zu sterben, betonte sie mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Die Brüsseler Stellungnahme ist Grundlage für die Beratungen der europäischen Staats- und Regierungschefs auf dem Brüsseler EU-Gipfel kommende Woche.

Auch das Nachbarland Moldau soll nach den Worten der deutschen Kommissionschefin eine europäische Perspektive erhalten und Beitrittskandidat werden. Die moldauische Präsidentin Maia Sandu sprach daraufhin von einem "wichtigen Moment für die Zukunft" ihres Landes. "Das ist die Hoffnung, die unsere Bürger brauchen", sagte sie in der Hauptstadt Chisinau.

Von der Leyen knüpfte die Beitrittsperspektive für die Ukraine und Moldau aber an Bedingungen: Beide Länder müssten "weitere Reformen umsetzen, bevor sie vorankommen können", betonte die Kommissionschefin. Eine feste Frist dafür setzte sie nicht. Einige EU-Diplomaten hatten härtere Auflagen erwartet.

Für Georgien empfahl die Kommissionschefin vorerst nur eine "europäische Perspektive" ohne offiziellen Kandidatenstatus. Von der Leyen sprach von einem "dynamischen Prozess, der sich vorwärts bewegen, stagnieren oder Rückschritte machen kann". Dies hänge allein von den potenziellen Beitrittsanwärtern ab. Die Kommission werde aber finanzielle und technische Hilfestellung leisten.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) begrüßte die Kommissionsempfehlung: "Die Ukraine verteidigt auch die Werte Europas. Schon deshalb darf die EU ihr nicht die Tür vor der Nase zuschlagen", schrieb sie auf Twitter.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich zuvor bei seiner Kiew-Reise "für eine positive Entscheidung zugunsten der Ukraine" ausgesprochen, aber auch auf den langwierigen Beitrittsprozess verwiesen. Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte in Kiew gefordert, die Ukraine solle "sofort" den Status eines Beitrittskandidaten erhalten. Auch der italienische Regierungschef Mario Draghi und der rumänische Präsident Klaus Iohannis sicherten Selenskyj ihre Unterstützung zu.

Erforderlich bei dem EU-Gipfel ist ein einstimmiger Beschluss. Dafür müssen Bedenken von Ländern wie den Niederlanden oder Portugal ausgeräumt werden.

Kritik gibt es an der grassierenden Korruption in der Ukraine, der mangelnden Rechtsstaatlichkeit und unzureichenden demokratischen Strukturen. Der Europäische Rechnungshof hatte der Ukraine erst im September Versagen im Kampf gegen die "Großkorruption" attestiert und Seilschaften "zwischen Oligarchen, hochrangigen Beamten, Politikern, der Justiz und staatseigenen Unternehmen" beklagt.

Dänemark hob seine Vorbehalte inzwischen auf. "Wir werden natürlich der Empfehlung folgen", sagte Außenminister Jeppe Kofod vor der Kommissionsentscheidung dem dänischen Fernsehsender TV2. Dänemark werde alles tun, "damit die Ukraine ihren europäischen Traum erfüllen kann".

Österreich knüpft seine Zustimmung an Fortschritte der Balkanstaaten, wie Kanzler Karl Nehammer der "Welt" (Freitagausgabe) sagte: Er nannte es "nicht vorstellbar, der Ukraine einen Kandidatenstatus zu gewähren und zugleich Länder wie Bosnien-Herzegowina weiterhin außen vor zu halten".

Der Kandidatenstatus gilt nur als erster symbolischer Schritt. Entscheidend ist die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen. "Das steht jetzt noch nicht an", betonte EU-Erweiterungskommissar Oliver Varhelyi in Brüssel.

Die Verhandlungen können Jahre oder Jahrzehnte in Anspruch nehmen, eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Die Türkei etwa hat seit 1999 den Kandidatenstatus, also seit 23 Jahren. Das Balkanland Nordmazedonien ist seit 2005 im Wartesaal der EU, das sind 17 Jahre. Serbien ist seit 2012 Kandidat.

T.Allen--TNT

Empfohlen

CSU-Chef Söder warnt vor Scheitern der Koalition und "extremer AfD-Dominanz"

CSU-Chef Markus Söder hat vor einem Scheitern der schwarz-roten Bundesregierung und einem weiteren Auftrieb für die AfD gewarnt. Sollte innerhalb weniger Jahre nach dem Ampel-Aus eine zweite Regierung scheitern, wäre dies "ein Riesenschaden für die Demokratie", sagte Söder am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Caren Miosga". "Die Wahrscheinlichkeit daraus folgend ist, dass es sehr bald Neuwahlen gibt."

EU-Außenminister beraten über Reaktion auf hybride Angriffe Russlands

Die EU-Außenminister kommen am Montag zu Gesprächen in Luxemburg (10.00 Uhr MESZ) zusammen. Ein Thema werden dabei die hybriden Angriffe Russlands auf Europa sein. Zudem dürften die Ministerinnen und Minister über die Ankündigung der USA beraten, die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auszuweiten.

Koalitionsverhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern beginnen

Drei Wochen nach der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Montag die Koalitionsverhandlungen von SPD, Linken und Grünen (14.00 Uhr). Unter Führung von Ministerpräsidentin und SPD-Landeschefin Manuela Schwesig wollen die Verhandlungsteams im Schloss Schwerin, dem Landtag, ihre Gespräche aufnehmen. Die Gremien aller drei Parteien hatten einstimmig Koalitionsverhandlungen beschlossen.

Betriebsvermögen und Freibeträge: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt am Montag (14.00 Uhr) mit seinen Verhandlungen über die Erbschaftsteuer. Zunächst geht es um eine Klage Bayerns. Die Landesregierung des Freistaats findet, dass Freibeträge beim Erben und Schenken zu niedrig sind und außerdem die Länder, nicht der Bund, darüber entscheiden sollten. (Az. 1 BvF 1/23)

Textgröße ändern: