The National Times - Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen AfD-Politiker Krah

Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen AfD-Politiker Krah


Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen AfD-Politiker Krah
Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen AfD-Politiker Krah / Foto: © AFP/Archiv

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Europaparlamentarier Maximilian Krah eingeleitet. Die Justizbehörde bestätigte am Freitag, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament und der Geldwäsche eingeleitet wurde. Das am Donnerstag eröffnete Verfahren stehe "im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen". Die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten sei beantragt worden.

Textgröße ändern:

Zuvor berichtete die "Süddeutsche Zeitung" über die Ermittlungen. Die Bundesanwaltschaft hatte im April Anklage wegen mutmaßlicher Spionage für China gegen den ehemaligen Mitarbeiter von Krah im Europaparlament, Jian G., erhoben. Dieser hatte von September 2019 bis zu seiner Festnahme im April 2024 als Assistent für Krah gearbeitet, der damals im Europaparlament saß und Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl war.

Der deutsche Staatsbürger G. soll für einen chinesischen Geheimdienst unter anderem Informationen zu Beratungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments gesammelt sowie chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben.

G.s Festnahme schlug hohe Wellen. Unter anderem wurde Krahs Büro in Brüssel durchsucht. Der Abgeordnete kündigte seinem Mitarbeiter, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt. Nach der Bundestagswahl im Februar zog Krah über ein Direktmandat in Sachsen in den Bundestag ein.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sieht nach eigenen Angaben "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte", die es nach kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen ließen, dass im Falle von Krah "eine verfolgbare Straftat vorliegt". Es werde nun geprüft, ob ausreichender Anlass zur Erhebung einer Anklage bestehe oder das Verfahren einzustellen sei.

Krah sagte der "Süddeutschen Zeitung", ihm werde vorgeworfen, dass er Jiang G. anwaltlich vertreten und dafür Rechnungen gestellt habe. Er wies den Verdacht zurück, dass ihm auf diese Weise unauffällig Geld zugeflossen sei. Die Vorwürfe nannte er "absurd".

A.Little--TNT

Empfohlen

Selenskyj: Russland feuert 800 Drohnen ab - Mindestens sechs Tote in der Ukraine

Russland hat die Ukraine am Mittwoch am helllichten Tag mit hunderten Drohnen attackiert und dabei nach Angaben des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj mindestens sechs Menschen getötet und dutzende weitere verletzt. Die Angriffe richteten sich vor allem gegen den Westen der Ukraine und könnten auf einen Wendepunkt in Moskaus Luftangriffsstrategie hindeuten.

Bild von US-Außenminister Rubio im Trainingsanzug geht viral

US-Außenminister Marco Rubio entwickelt sich zum heimlichen Star in Onlinenetzwerken. Am Mittwoch ging ein Foto des 54-Jährigen viral, das Rubio in lässiger Pose in einem grauen Trainingsanzug der Marke Nike und farblich abgestimmten Adidas-Turnschuhen zeigt. Das vom Presseteam des Weißen Hauses veröffentlichte Bild entstand an Bord der Präsidentenmaschine Air Force One und zeigt Rubio auf dem Flug nach China, als Teil der Delegation von Präsident Donald Trump.

Nicht deklarierte Spende: Britisches Parlament ermittelt gegen Reform UK-Chef Farage

Der Ethikausschuss des britischen Parlaments hat Medienberichten vom Mittwoch zufolge eine Untersuchung gegen den Chef der rechtspopulistischen Partei Reform UK, Nigel Farage, eingeleitet, weil dieser eine Spende von fünf Millionen Pfund (rund 5,7 Millionen Euro) an seine Partei nicht gemeldet hat. Der Zeitung "The Guardian" zufolge hatte Farage die Spende mehrere Monate vor seiner Kandidatur bei der Parlamentswahl 2024 erhalten.

Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert erneut sieben Jahre Haft

Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen Wahlkampfgeldern aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch erneut sieben Jahre Haft gefordert. Sie verlangte zudem eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro und den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre. Damit bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrer Forderung aus dem ersten Prozess.

Textgröße ändern: