The National Times - Neuer Papst gewählt - weißer Rauch über dem Vatikan

Neuer Papst gewählt - weißer Rauch über dem Vatikan


Neuer Papst gewählt - weißer Rauch über dem Vatikan
Neuer Papst gewählt - weißer Rauch über dem Vatikan / Foto: © AFP

Die im Vatikan versammelten Kardinäle haben am Donnerstag einen Nachfolger für den verstorbenen Papst Franziskus gewählt. Aus dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle stieg am Abend weißer Rauch auf, wie ein AFP-Reporter berichtete. Das bedeutet, dass sich die 133 wahlberechtigten Kardinäle mit der nötigen Zweidrittelmehrheit auf den 267. Papst der Kirchengeschichte einigen konnten. Kurz danach läuteten auch die Glocken des Petersdoms, auf dem Petersplatz brach Jubel aus. Zahlreiche Menschen riefen "Habemus papam" - "Wir haben einen Papst".

Textgröße ändern:

Welcher Kardinal zum neuen Papst gewählt wurde, wird vom Protodiakon des Kardinalskollegiums, Dominique Mamberti, verkündet. Der Protodiakon spricht auf dem Balkon des Petersdoms die Worte "Habemus papam" ("Wir haben einen Papst"), dann verkündet er den Namen des neuen Papstes. Anschließend zeigt sich der neue Papst auf dem Balkon.

Auf dem Petersplatz hatten sich wie schon am Vortag tausende Gläubige versammelt, um die Papstwahl zu verfolgen. Das Konklave hatte am Mittwochnachmittag begonnen. Die wahlberechtigten Kardinäle zogen in die Sixtinische Kapelle ein und legten den Eid ab - danach wurde die Tür hinter ihnen verschlossen. Danach fand ein erster Wahlgang statt, weitere Wahlgänge folgten am Donnerstag. Danach war jeweils schwarzer Rauch aufgestiegen als Zeichen, dass kein Papst gewählt wurde. Nach der erfolgreichen Papstwahl am Donnerstagabend um 18.08 Uhr stieg nun weißer Rauch auf.

Das Konklave mit 133 Wahlberechtigten war das bislang größte in der katholischen Kirche. Eigentlich sind höchstens 120 wahlberechtigte Kardinäle vorgesehen, doch der am Ostermontag verstorbene Papst Franziskus hatte noch wenige Monate vor seinem Tod zahlreiche neue Kardinäle berufen.

A.Little--TNT

Empfohlen

Urlaubsfotos von Macron auf Jetski lösen unter linken Politikern Empörung aus

Eine Fotoreportage, die Frankreichs Präsidenten Emmanuel Macron im Urlaub beim Jetski-Fahren zeigt, während das Land unter Hitze und Waldbränden leidet, hat unter - vor allem linksgerichteten - Politikern Empörung ausgelöst. Frankreich erlebe einen "apokalyptischen Sommer" und "unser Präsident gönnt sich einen Werbeartikel über seinen Urlaub in der Wochenzeitung 'Paris Match'", kritisierte etwa Grünen-Chefin Marine Tondelier am Freitag im Onlinedienst X.

Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Der französische Verfassungsrat hat das im Juli vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das gesetzliche Verbot stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff" in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt, es sollte ursprünglich schon am 1. September in Kraft treten.

Mecklenburg-Vorpommern: 19 Landeslisten stehen endgültig fest

Zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September bleibt es bei den vom Landeswahlausschuss zugelassenen 19 Landeslisten. Das Landesverfassungsgericht verwarf am Freitag die Verfassungsbeschwerde der Partei Lobbyisten für Kinder auf Zulassung zur Wahl, wie das Landesinnenministerium in Schwerin mitteilte. Die Landesliste der Partei war zuvor durch den Landeswahlausschuss wegen einer Fristüberschreitung zurückgewiesen worden.

Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.

Textgröße ändern: