The National Times - Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe mit einer Verhandlung über die Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag begonnen. Die zentrale Frage ist, ob sich das Mitwirkungsrecht des Parlaments in Angelegenheiten der Europäischen Union auch auf die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erstreckt - und die Regierung es also möglichst früh informieren muss. Die Grünen- und die Linksfraktion im Bundestag klagten in Karlsruhe während der Flüchtlingskrise 2015. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Auch deutsche Schiffe und Soldaten waren an der inzwischen beendeten sogenannten Operation Sophia beteiligt. Grüne und Linke rügen, dass sie den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnten.

Sie sehen das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags verletzt. Der Bevollmächtigte der Grünen sagte vor Gericht, der Fall sei "nicht verblasst, sondern aktuell bis zum heutigen Tag".

Die Linksfraktion klagte außerdem, weil ihr ein Schreiben des türkischen Ministerpräsidenten an die Bundeskanzlerin nicht zugeleitet wurde. Er hatte vor einem Gipfeltreffen zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die Staats- und Regierungschefs der EU geschrieben, die Fraktion habe davon aber erst aus den Medien erfahren.

Entscheiden will das Bundesverfassungsgericht am Dienstag noch nicht. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Dobrindt arbeitet an Aufhebung des Schutzstatus von Syrern

Das Bundesinnenministerium hat damit begonnen, für bestimmte Geflüchtete aus Syrien die Aufhebung ihres Schutzstatus einzuleiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei angewiesen worden, für Straftäter und Gefährder "die Widerrufstätigkeit aufzunehmen", bestätigte ein Ministeriumssprecher am Samstag der Nachrichtenagentur AFP. Zuvor hatte die "Welt am Sonntag" darüber berichtet.

UN-Generalsekretär verurteilt Eskalation russischer Luftangriffe auf Ukraine

UN-Generalsekretär António Guterres hat die jüngste dramatische Verschärfung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine verurteilt. Guterres sei "alarmiert von dieser gefährlichen Eskalation und der wachsenden Zahl ziviler Opfer", erklärte am Samstag dessen Sprecher Stéphane Dujarric. US-Präsident Donald Trump hatte zuvor angedeutet, dass er zu strikteren US-Sanktionen gegen Russland bereit sein könnte.

SPD und FDP in Baden-Württemberg wählen Spitzenkandidaten für Landtagswahl

In Baden-Württemberg haben die Landesverbände von SPD und FDP bei Landesvertreterversammlungen in Fellbach und Pforzheim ihre Spitzenkandidaten für die Landtagswahl am 8. März gekürt. Für die Sozialdemokraten tritt Landeschef Andreas Stoch an, die Liberalen wählten ihren Landesvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke auf den ersten Listenplatz, wie die Parteien am Samstag mitteilten. Stoch erhielt 94,6 Prozent der Stimmen, bei Rülke waren es 88,9 Prozent.

Wagenknecht spricht sich für Koalitionen von CDU und AfD aus

Die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hat sich für gemeinsame Regierungen von CDU und AfD ausgesprochen. "Eigentlich sollte die CDU ein Interesse haben, mit der AfD zu koalieren, solange die AfD überhaupt noch Koalitionspartner braucht", sagte Wagenknecht dem TV-Sender Welt laut einer Meldung vom Samstag. Die Strategie, die AfD von der Macht fernhalten zu wollen, sei aus ihrer Sicht gescheitert, sagte die Vorsitzende des nach ihr benannten Bündnisses Sahra Wagenknecht.

Textgröße ändern: