The National Times - Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über Bundestagsrecht auf Information

Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über Bundestagsrecht auf Information


Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über Bundestagsrecht auf Information
Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über Bundestagsrecht auf Information / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe mit einer Verhandlung über die Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag begonnen. Die zentrale Frage ist, ob sich das Mitwirkungsrecht des Parlaments in Angelegenheiten der Europäischen Union auch auf die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erstreckt - und die Regierung es also möglichst früh informieren muss. Die Grünen- und die Linksfraktion im Bundestag klagten in Karlsruhe während der Flüchtlingskrise 2015. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Textgröße ändern:

Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen. Auch deutsche Schiffe und Soldaten waren an der inzwischen beendeten sogenannten Operation Sophia beteiligt. Grüne und Linke rügen, dass sie den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnten.

Sie sehen das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Bundestags verletzt. Der Bevollmächtigte der Grünen sagte vor Gericht, der Fall sei "nicht verblasst, sondern aktuell bis zum heutigen Tag".

Die Linksfraktion klagte außerdem, weil ihr ein Schreiben des türkischen Ministerpräsidenten an die Bundeskanzlerin nicht zugeleitet wurde. Er hatte vor einem Gipfeltreffen zur Flüchtlingskrise Ende 2015 an die Staats- und Regierungschefs der EU geschrieben, die Fraktion habe davon aber erst aus den Medien erfahren.

Entscheiden will das Bundesverfassungsgericht am Dienstag noch nicht. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

UN-Generalsekretär: Angriffe auf zivile Infrastruktur im Iran-Krieg "inakzeptabel"

UN-Generalsekretär António Guterres hat die Angriffe auf die zivile Infrastruktur im Iran-Krieg als "inakzeptabel" bezeichnet. Er sei "weiterhin zutiefst besorgt über die anhaltende militärische Eskalation zwischen dem Iran und den USA", sagte sein Sprecher Farhan Haq am Freitag. "Besonders besorgt" sei Guterres über die "Angriffe auf die zivile Infrastruktur im Iran und in der gesamten Region".

USA und Iran liefern sich schwerste Angriffe seit Wiederaufflammen des Kriegs

Die USA und der Iran haben sich am Freitag die bislang schwersten gegenseitigen Angriffe seit dem Wiederaufflammen des Kriegs geliefert. Nach Angaben iranischer Staatsmedien wurden bei den US-Angriffen im Iran acht Menschen getötet und 20 verletzt, bei iranischen Angriffen in der autonomen Kurdenregion im Irak starben laut einer iranisch-kurdischen Exil-Oppositionsgruppe neun ihrer Mitglieder. Teheran griff zudem Ziele in Kuwait, Bahrain und Katar an. Die iranischen Revolutionsgarden kündigten an, ihre Angriffe fortzusetzen, bis die USA ihre Attacken an der Südküste des Iran und in der Straße von Hormus beendeten.

Deutschland und Frankreich vereinbaren erste gemeinsame Nuklearübung

Deutschland und Frankreich haben bei der Sitzung des gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungsrats einen historischen Schritt hin zu einer gemeinsamen nuklearen Abschreckung vereinbart. Die Bundeswehr werde sich erstmals an einer französischen Nuklearübung beteiligen, hieß es in der nach der Sitzung am Freitag veröffentlichten Abschlusserklärung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte zudem an, zentrale Bestandteile des gescheiterten FCAS-Projekts in einem anderen Rahmen fortzuführen. Zugleich verständigten sich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron offenbar auf einen schärferen gemeinsamen Kurs gegenüber China.

Merz will parteiintern über Spahn sprechen - Fraktionschef verteidigt Schritt

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten. Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft "Änderungen vorgenommen werden sollen", sagte Merz am Freitag in Brühl. "Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen." Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.

Textgröße ändern: