The National Times - Wahlleiterin Brand weist Vorwürfe schlechter Wahl-Vorbereitung zurück

Wahlleiterin Brand weist Vorwürfe schlechter Wahl-Vorbereitung zurück


Wahlleiterin Brand weist Vorwürfe schlechter Wahl-Vorbereitung zurück
Wahlleiterin Brand weist Vorwürfe schlechter Wahl-Vorbereitung zurück / Foto: © AFP

Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat Vorwürfe einer schlechten Vorbereitung der Bundestagswahl zurückgewiesen. "Aufgabe der Bundeswahlleiterin ist es, eine ordnungsgemäße Wahl vorzubereiten und auf mögliche Herausforderungen hinzuweisen", sagte Brand dem "Handelsblatt" nach Angaben vom Mittwoch. "Das habe ich im Vorfeld der Auflösung des Deutschen Bundestages getan."

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Das BSW hatte am Dienstag die bundesweite Neuauszählung der Stimmen gefordert und ist dafür vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten der Partei rund 13.400 Stimmen.

Das BSW sprach anschließend von "zahlreichen Unregelmäßigkeiten" bei der Auszählung der Stimmen. Diese "deuten darauf hin, dass das BSW die Fünf-Prozent-Hürde doch geknackt haben könnte", schrieb das BSW am Dienstag bei X. Das BSW habe in mehreren Wahllokalen null Stimmen oder nur eine Stimme erhalten, während "Kleinstparteien auffällig hohe Werte erreichten". Das BSW sprach von "Vertauschungen und Meldefehlern". Daher sei möglich, dass das BSW "vielleicht doch den Einzug in den Bundestag geschafft hat".

Am Tag nach der Wahl hatte sich BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bereits darauf bezogen, dass sich rund 230.000 Auslandsdeutsche zur Wahl registriert hätten, jedoch "offenbar nur ein Bruchteil" habe teilnehmen können, weil die Briefwahlunterlagen zu spät angekommen seien.

Brand nannte es nun "bedauerlich", dass nicht alle im Ausland lebenden Wahlberechtigten wählen konnten. "Wie viele Auslandsdeutsche tatsächlich an der Wahl teilgenommen haben, wissen wir nicht", sagte Brand. Sie wies jedoch darauf hin, dass die Fristen für die Briefwahl weitgehend denen der vorgezogenen Neuwahl von 2005 entsprachen, die das Bundesverfassungsgericht damals für verfassungsgemäß erklärt hatte.

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition im November hatte Brand vor "unabwägbaren Risiken" bei einem zu kurzfristigen Wahltermin gewarnt. Gegen den Termin am 23. Februar hatte sie dann aber schließlich keine Einwände.

E.Reid--TNT

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