The National Times - Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Gericht zieht Anklägerin in Georgia ab

Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Gericht zieht Anklägerin in Georgia ab


Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Gericht zieht Anklägerin in Georgia ab
Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Gericht zieht Anklägerin in Georgia ab / Foto: © GETTY IMAGES/AFP

Im Strafverfahren im US-Bundesstaat Georgia gegen den designierten Präsidenten Donald Trump wegen Wahlmanipulation im Jahr 2020 hat ein Berufungsgericht die Staatsanwältin Fani Willis von dem Fall abgezogen - zugleich aber eine Einstellung abgelehnt. Das Berufungsgericht urteilte am Donnerstag, die intime Beziehung von Willis zu dem von ihr als Sonderermittler ernannten Mann sei "unangemessen" gewesen. Somit könne sie in dem Verfahren nicht länger als Chefanklägerin tätig sein.

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Willis kann die Entscheidung noch vor dem Obersten Gerichtshof von Georgia anfechten. Trump ist in dem südlichen Bundesstaat gemeinsam mit 14 weiteren Personen wegen seiner Versuche angeklagt, seine Wahlniederlage 2020 gegen Joe Biden mit illegalen Mitteln abzuwenden. Die Anklage fußt unter anderem auf einem Gesetz gegen die organisierte Kriminalität.

Der damals abgewählte Rechtspopulist hatte unter anderem in einem Telefonat mit Georgias Wahlleiter gefordert, die für seinen Sieg in dem Bundesstaat nötigen 11.780 Wählerstimmen zu "finden". Trumps Anwälte forderten die Abberufung von Willis, zugleich aber auch die Einstellung des Verfahrens, wobei sie auf die Wiederwahl des Rechtspopulisten und seinen Amtsantritt am 20. Januar verwiesen.

Die Einstellung des Verfahrens wurde von dem Berufungsgericht nun abgelehnt. Allerdings tritt das Verfahren seit Monaten auf der Stelle und könnte de facto eingefroren werden, so lange Trump im Amt ist.

Das Verfahren der Bundesjustiz gegen Trump wegen Wahlmanipulation wurde inzwischen ebenso eingestellt wie jenes, in dem er wegen Lagerung geheimer Regierungsdokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago angeklagt war. Zur Begründung hatte der Sonderermittler Jack Smith auf die seit dem Watergate-Skandal gängige Praxis der US-Bundesjustiz verwiesen, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Abgesehen von diesen Verfahren wurde Trump im Mai wegen der Fälschung von Geschäftsunterlagen zur Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an einen Pornostar schuldig gesprochen. In diesem Fall steht das Strafmaß noch aus, der zuständige Richter hatte Anfang der Woche eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Somit ist der 78-jährige Immobilienunternehmer weiterhin der erste Politiker in der US-Geschichte, der als verurteilter Straftäter sein Amt antritt.

N.Johns--TNT

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