The National Times - BGH bestätigt lebenslange Haft für Angehörigen von Todesschwadron aus Gambia

BGH bestätigt lebenslange Haft für Angehörigen von Todesschwadron aus Gambia


BGH bestätigt lebenslange Haft für Angehörigen von Todesschwadron aus Gambia
BGH bestätigt lebenslange Haft für Angehörigen von Todesschwadron aus Gambia / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Die Verurteilung eines ehemaligen Angehörigen einer Todesschwadron aus Gambia zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom November 2023. Dort war der 49-Jährigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen worden. Das Urteil war weltweit das erste wegen derartiger Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht in Gambia. (Az. 3 StR 238/24)

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Das Gericht in Celle sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Bai L. als Fahrer einer für illegale Tötungen eingesetzten Einheit des gambischen Militärs im Auftrag des damaligen Staatspräsidenten Yahya Jammeh zwischen 2003 und 2006 an drei Mordanschlägen beteiligt war. L. habe Mitglieder seiner Einheit zu solchen Liquidierungen gefahren und danach wieder weggebracht.

Bei einer der Taten starb ein Korrespondent der Nachrichtenagentur AFP, der gambische Journalist Deyda Hydara. Auch ein früherer Soldat und mutmaßlicher Gegner des gambischen Präsidenten wurde getötet, ein Rechtsanwalt überlebte einen Anschlag schwer verletzt.

Der Angeklagte kam 2012 als Flüchtling nach Deutschland und wurde im März 2021 in Hannover festgenommen. Deshalb wurde in Celle verhandelt. Grundlage des Verfahrens war das sogenannte Weltrechtsprinzip. Bestimmte Straftaten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden in Deutschland auch dann verfolgt, wenn die Tat nicht hierzulande begangen wurde und keine Deutschen beteiligt waren.

Das OLG stützte sich auf Zeugenaussagen und öffentlich zugängliche Quellen wie von L. gegebene frühere Interviews. Darin schilderte er seine Tatbeteiligung im Detail. Aussagen des Angeklagten, er habe die Interviews nur gegeben, um die Oppositionsbewegung in Gambia zu stärken, wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Nach dem Urteil in Celle wandte L. sich an den BGH. Dieser prüfte das Urteil, fand aber nun keine Rechtsfehler.

Das westafrikanische Gambia wurde bis 2017 von Machthaber Yahya Jammeh regiert, in dessen 22-jähriger Herrschaftszeit kam es zu schwersten Menschenrechtsverletzungen. Jammeh floh Anfang 2017 aus dem Land, nachdem er die Präsidentschaftswahlen verloren hatte.

S.Clarke--TNT

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