The National Times - Gericht: Bestimmte Umweltdaten zu Nato-Flugplatz Büchel dürfen geheim bleiben

Gericht: Bestimmte Umweltdaten zu Nato-Flugplatz Büchel dürfen geheim bleiben


Gericht: Bestimmte Umweltdaten zu Nato-Flugplatz Büchel dürfen geheim bleiben
Gericht: Bestimmte Umweltdaten zu Nato-Flugplatz Büchel dürfen geheim bleiben / Foto: © AFP/Archiv

Bestimmte Umweltinformationen über den Nato-Flugplatz Büchel in Rheinland-Pfalz müssen einem Urteil zufolge nicht vollständig herausgegeben werden. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte eine entsprechende Klage ab, wie es am Montag mitteilte. Umweltinformationen dürfen demnach geheim bleiben, soweit ihre Bekanntgabe internationale Beziehungen und deutsche Verteidigungsinteressen gefährden könnte. Hintergrund ist die bislang nicht offiziell bestätigte Lagerung von US-Atomwaffen auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst bei Büchel im Kreis Cochem-Zell.

Textgröße ändern:

Der Kläger verlangte laut Gerichtsangaben Zugang zu Umweltdaten über Luft, Wasser, Boden und radioaktive Strahlung an dem Fliegerhorst. Er argumentierte, dass die Lagerung von Atomwaffen an dem Flugplatz allgemein bekannt sei. Angesichts der damit verbundenen Risiken sah er ein überwiegendes öffentliches Interesse an Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Auf Antrag des Klägers gab das Bundesamt jedoch nur einen Teil an Umweltinformationen heraus. Weitere Informationen hielt es wegen Geheimhaltungsinteressen in Hinblick auf internationale Beziehungen und deutsche Verteidigungsinteressen zurück. Es berief sich darauf, dass die vom Kläger vorgebrachte öffentlich bekannte Stationierung von Nuklearstreitkräfte an dem Fliegerhorst offiziell nicht bestätigt sei.

Eine Offenlegung der geheimen Umweltdaten würde nach Auffassung des Bundesamts Maßnahmen zur Standortsicherung und womöglich eine Standortänderung erforderlich machen. Erhöhte radioaktive Strahlung sei vor Ort nach öffentlich einsehbaren Messungen ohnehin nicht festzustellen, argumentierte das Bundesamt.

Das Gericht bestätigte in seiner Entscheidung vom Donnerstag das Geheimhaltungsinteresse. Zur Begründung hieß es, die Verweigerung eines Informationszugangs wegen möglicher Nachteile für die internationalen Beziehungen setze eine Prognose der zuständigen Stelle voraus, die gerichtlich nur begrenzt überprüft werden könne.

Für ihre internationalen Beziehungen habe die Bundesregierung einen großen eigenen Gestaltungsspielraum, führte das Gericht weiter aus. Das Bundesamt habe in zulässiger Weise zwischen allgemein kursierenden Informationen einerseits und offiziell bestätigten Informationen andererseits unterschieden.

Zudem habe es nachvollziehbar dargelegt, dass die Zurückhaltung bestimmter Informationen den Erwartungen der übrigen Nato-Mitgliedsstaaten entspreche. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Darüber hätte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Früherer Vizekanzler Fischer fordert Wehrpflicht

Der frühere Bundesaußenminister und Vizekanzler Joschka Fischer (Grüne) hat sich für eine Rückkehr zur Wehrpflicht ausgesprochen. "Ich bin der Meinung, dass wir wieder eine Wehrpflicht brauchen. Der Personalbestand der Bundeswehr ist verdammt niedrig", sagt er dem "Spiegel" (Montag). Sein einstiges Einstehen gegen die Wehrpflicht sei "aus heutiger Sicht" ein Fehler gewesen. "Für die eigene Freiheit muss man einstehen. Wenn es darauf ankommt, auch kämpfen."

Dobrindt warnt vor wachsender Gewaltbereitschaft unter jugendlichen Extremisten

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat vor einer wachsenden Gewaltbereitschaft unter jugendlichen Extremisten gewarnt. "Wir stellen in einem erhöhten Maße fest, dass sich junge Menschen radikalisieren", sagte Dobrindt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben). "Die Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen wächst stark in der rechtsextremen Szene. Aber diesen Trend erkennen die Sicherheitsbehörden auch unter Linksextremisten und jungen Islamisten."

Pauschales US-Einsreiseverbot für Bürger aus zwölf Staaten in Kraft getreten

In den USA ist ein pauschales Einreiseverbot für Menschen aus zwölf Staaten in Kraft getreten. Bürger aus Afghanistan, Myanmar, dem Tschad, der Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, dem Iran, Libyen, Somalia, Sudan und dem Jemen dürfen nun nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen. Das Weiße Haus hatte dies bei der Ankündigung der Maßnahme vergangenen Mittwoch mit dem Schutz der US-Bürger vor "ausländischen Terroristen" begründet.

Israel fängt Gaza-Hilfsschiff "Madleen" ab und will Aktivisten nach Hause schicken

Israel hat das Gaza-Hilfsschiff "Madleen" vor seinem Eintreffen in dem Palästinensergebiet gestoppt. "Die 'Selfie-Yacht' der 'Promis'" sei auf sicherem Weg nach Israel umgeleitet worden, erklärte das israelische Außenministerium am Montag in Online-Netzwerken. Die Aktivisten an Bord, darunter die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg und die Deutsche Yasemin Acar gehören, blieben demnach unbeschadet und sollen nach Hause zurückkehren.

Textgröße ändern: