The National Times - Gericht billigt Nennung von AfD im Brandenburger Verfassungsschutzbericht

Gericht billigt Nennung von AfD im Brandenburger Verfassungsschutzbericht


Gericht billigt Nennung von AfD im Brandenburger Verfassungsschutzbericht
Gericht billigt Nennung von AfD im Brandenburger Verfassungsschutzbericht / Foto: © AFP/Archiv

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat die Nennung der AfD im Verfassungsschutzbericht des Landes für zulässig erklärt. Ein Urteil hierzu erging am Freitag mit sieben zu einer Stimme, wie das Gericht mitteilte. Demnach billigten die Richterinnen und Richter die Nennung im Verfassungsschutzbericht schon im Vorfeld sicher festgestellter verfassungsfeindlicher Bestrebungen - die sogenannte Verdachtsberichterstattung – auch im Hinblick auf politische Parteien.

Textgröße ändern:

Es sei mit der Landesverfassung vereinbar, die Öffentlichkeit bereits dann über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterrichten, wenn hierfür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorlägen. Ob eine konkrete Partei zu Recht in dem Bericht genannt werde, sei hingegen nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen.

Die Verhandlung in dem abstrakten Normenkontrollverfahren war von Mitgliedern der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag erwirkt worden. Zur Überprüfung stand ein Artikel des Gesetzes über den Verfassungsschutz. Die Verdachtsberichterstattung hatte der Landtag 2019 mit einer Gesetzesänderung ermöglicht.

Die AfD-Fraktion vertrat die Auffassung, dass es wegen des politischen Parteien durch die Verfassung verliehenen besonderen Status einer ausdrücklichen Ermächtigung zu einem Bericht über sie bedurft hätte. Jedenfalls verletze eine Berichterstattung über die Tätigkeit von politischen Parteien diese in ihren Rechten.

Das Verfassungsgericht folgte dieser Auffassung nicht. Das Gesetz über den Verfassungsschutz ermächtige auch zu einem Bericht über politische Parteien, begründete das Gericht sein Urteil. Denn das Gesetz beziehe sich unter anderem auf Personenzusammenschlüsse, "mit denen unzweifelhaft auch Parteien gemeint seien".

Auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits im Vorfeld sicher festgestellter verfassungsfeindlicher Bestrebungen verletze die Parteien nicht in ihren verfassungsrechtlich verbürgten Rechten. Die Berichterstattung sei nicht durch das sogenannte Parteienprivileg ausgeschlossen.

F.Hughes--TNT

Empfohlen

Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab

Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich eine höhere Wahlbeteiligung ab als vor dreieinhalb Jahren. Bis zum Sonntagnachmittag gaben in den Wahllokalen 27,9 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, wie der Landeswahlleiter mitteilte - das waren viereinhalb Prozentpunkte mehr als zur gleichen Uhrzeit 2023. Umfragen sagen ein knappes Rennen zwischen der regierenden CDU und der oppositionellen Linken um den Wahlsieg voraus.

Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr

Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich eine hohe Wahlbeteiligung. Bis 14.00 Uhr gaben 40,7 Prozent der 1,3 Millionen Wahlberechtigten in den Wahllokalen ihre Stimme ab, wie der Landeswahlleiter in Schwerin am Sonntagnachmittag mitteilte. 2021 hatte die Wahlbeteiligung zur selben Uhrzeit bei 32,5 Prozent gelegen, die endgültige Wahlbeteiligung lag damals bei 70,8 Prozent.

USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz

Nach Angriffen der Huthi-Miliz auf die saudiarabische Hauptstadt Riad haben die USA vor einer Eskalation des Konflikts zwischen Saudi-Arabien und der vom Iran unterstützten Miliz im Jemen gewarnt. Die militärischen Auseinandersetzungen könnten "rasch eskalieren", erklärte das US-Außenministerium in Washington am Samstag (Ortszeit). Zuvor hatten die Huthis erstmals Ziele in der saudiarabischen Hauptstadt Riad sowie Ölanlagen am Roten Meer angegriffen.

Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen

Nach einem tödlichen Angriff auf einen jüdischen Siedler im Westjordanland ist ein Verdächtiger festgenommen worden. Der Schusswaffenangriff ereignete sich nach Behördenangaben am Sonntag im Gebiet der Siedlung Neve Tzuf nahe Ramallah. Der Angreifer wurde nach Angaben der israelischen Armee von einem Soldaten angeschossen und später im Krankenhaus festgenommen.

Textgröße ändern: