The National Times - Steinmeier gibt grünes Licht für Zeitplan zu Neuwahl

Steinmeier gibt grünes Licht für Zeitplan zu Neuwahl


Steinmeier gibt grünes Licht für Zeitplan zu Neuwahl
Steinmeier gibt grünes Licht für Zeitplan zu Neuwahl / Foto: © POOL/AFP

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Zeitplan der Fraktionen von Koalition und Union für die Neuwahl des Bundestags gebilligt. Nach "heutiger Bewertung" halte Steinmeier "den 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen für realistisch", erklärte das Bundespräsidialamt am Dienstagabend nach einem gemeinsamen Gespräch des Staatsoberhaupts mit Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU), SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und den Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge.

Textgröße ändern:

Dem Bundespräsidenten fällt laut Grundgesetz die Rolle zu, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Steinmeier begrüße, "dass sich die Fraktionen über einen Fahrplan hin zu einer Abstimmung über die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag am 16. Dezember verständigt haben", erklärte seine Sprecherin. Er habe "deutlich gemacht, dass er für den Fall, dass der Bundestag dem Bundeskanzler das Vertrauen entzieht, rasch über eine Auflösung entscheiden wird".

Steinmeier werde vor der Auflösung des Bundestags Gespräche mit den Vorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien führen, kündigte die Sprecherin an. "Transparenz und Integrität des Wahlprozesses sind eine entscheidende Voraussetzung für das Vertrauen in die Demokratie", erklärte sie.

Der Bundespräsident habe in dem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Grünen zudem dafür geworben, "dass alle Fraktionen der Mitte verantwortungsvoll und gemeinschaftlich darüber beraten, welche Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können", hieß es in der Erklärung weiter. Ziel müsse sein, "die innere und äußere Sicherheit sowie die internationale Verlässlichkeit Deutschlands in dieser Übergangsphase zu gewährleisten".

Mit seiner Zustimmung zu dem von den Fraktionen vorgelegten Zeitplan verzichtet der Bundespräsident darauf, die im Grundgesetz verankerten Fristen für das Neuwahl-Procedere voll auszuschöpfen.

Das Grundgesetz gibt dem Bundespräsidenten 21 Tage Zeit, um nach einer gescheiterten Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestags zu prüfen. Sollte er das Parlament auflösen, muss spätestens nach 60 Tagen ein neues gewählt werden. Insgesamt beträgt die maximale Frist also 81 Tage. Zwischen dem Tag der Vertrauensfrage am 16. Dezember und dem anvisierten Wahltermin am 23. Februar liegen lediglich 69 Tage.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel

Drei Jahre nach dem Überfall der radikalislamischen Hamas auf Israel debattiert der Bundestag am Mittwoch (17.30 Uhr) über den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Zu Beginn der Parlamentssitzung (14.00 Uhr) stellen sich die Bundesminister für Wirtschaft und Verkehr, Katherina Reiche und Steffen Bilger (beide CDU) den Fragen der Abgeordneten.

Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (09.30 Uhr) in Karlsruhe über die Verurteilung von zwei Angeklagten, die mit Dopingmitteln gehandelt haben sollen. Das Landgericht in Frankfurt am Main verhängte Haftstrafen gegen sie - unter anderem, weil sie Präparate mit dem Mittel Ibutamoren verkauft hätten. Dieses Mittel, auch MK-677 genannt, soll den Muskelaufbau beschleunigen. Es gilt als riskant für die Gesundheit und ist verboten. (Az. 2 StR 276/25)

Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung

Im Thüringer Landtag stimmen die Abgeordneten am Mittwoch (12.00 Uhr) über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Auflösung des Parlaments ab. AfD-Fraktionschef Björn Höcke begründete den Vorstoß mit dem Zerfall der BSW-Fraktion, womit aus Sicht der AfD auch die CDU-geführte Landesregierung keine Legitimation mehr hat. Mit der Auflösung des Parlaments will die AfD eine Neuwahl ermöglichen. Allerdings dürfte der Antrag kaum Erfolg haben. Eine Auflösung des Landtags müsste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen werden.

Koalitionsausschuss trifft sich am Mittwochabend im Kanzleramt

In Berlin trifft sich am Mittwochabend der Koalitionsausschuss, um über die anstehenden Reformvorhaben zu debattieren. Union und SPD betonten, es gehe darum, die Arbeit für die kommenden Wochen und Monate abzustecken. Ob es konkrete Beschlüsse geben wird, war zunächst unklar. Auch eine Presseunterrichtung im Anschluss an das Treffen war zunächst nicht geplant.

Textgröße ändern: