The National Times - Steinmeier spricht mit Merz und Mützenich - und mahnt raschen Neuwahl-Fahrplan an

Steinmeier spricht mit Merz und Mützenich - und mahnt raschen Neuwahl-Fahrplan an


Steinmeier spricht mit Merz und Mützenich - und mahnt raschen Neuwahl-Fahrplan an
Steinmeier spricht mit Merz und Mützenich - und mahnt raschen Neuwahl-Fahrplan an / Foto: © AFP/Archiv

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat seine vertraulichen Gespräche mit den Parteien zur Planung der Neuwahl des Bundestags am Dienstag fortgesetzt. "Wir brauchen die Einigung auf einen Fahrplan so schnell wie möglich", sagte Steinmeier bei einer Veranstaltung im Berliner Schloss Bellevue. "Unser Land braucht eine handlungsfähige Regierung", sagte er weiter. "Wie das rasch und von den Verfahren her zuverlässig geschehen kann, darüber rede ich an anderen Tischen mit den Beteiligten."

Textgröße ändern:

Deutschland befinde sich seit einigen Tagen "in einer außergewöhnlichen innenpolitischen Lage", sagte Steinmeier. Am Dienstagmorgen telefonierte er zunächst mit Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und empfing dann den SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich in Schloss Bellevue, wie aus dem Bundespräsidialamt gegenüber AFP verlautete. Am Vorabend hatte der Bundespräsident mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) telefoniert.

Der Bundespräsident hat in normalen Zeiten vor allem repräsentative Aufgaben - doch in Regierungskrisen kommt ihm eine wichtige staatspolitische Rolle zu. Steinmeier obliegt laut Grundgesetz die Entscheidung über die Auflösung des Bundestags, die aktuell von allen Parteien gewünscht wird, um Neuwahlen zu ermöglichen.

Der Bundespräsident kann die Auflösung laut Grundgesetz auf Vorschlag des Bundeskanzlers verkünden - für den Fall, dass ein Bundeskanzler zuvor mit der Vertrauensfrage im Parlament scheitert. Diesen Weg will Bundeskanzler Scholz gehen.

Der Bundespräsident muss dem Vorschlag zwar nicht zwangsläufig nachkommen. Wenn er sich aber dazu entschließt, muss er das laut Artikel 68 des Grundgesetzes innerhalb von 21 Tagen tun. In der Geschichte der Bundesrepublik lehnte ein Bundespräsident den Vorschlag noch nie ab.

Der Bundespräsident legt zudem den Termin für eine Bundestagswahl fest. Bei einer Neuwahl müsste dieser spätestens 60 Tage nach der Auflösung des Parlaments liegen.

Bei den vertraulichen Gesprächen des Bundespräsidenten mit Parteivertretern dürfte es auch um die genaue Terminierung dieser Schritte hin zu den Neuwahlen gehen. Für die Vertrauensfrage des Bundeskanzler im Bundestag ist der 18. Dezember im Gespräch, als Termin für die Bundestagswahl der 23. Februar.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren mit Schweigeminute

Am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel vom 7. Oktober 2023 haben die Menschen in dem Land der Opfer gedacht. Am Gedenkort des Nova-Musikfestivals nahe des Kibbuz Reim im Süden des Landes hielten die Anwesenden um genau 06.29 Uhr, dem Beginn der Massaker vor drei Jahren, eine Schweigeminute ab und neigten inmitten der Porträts ihrer getöteten Familienangehörigen und Freunde ihre Köpfe.

Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel

Drei Jahre nach dem Überfall der radikalislamischen Hamas auf Israel debattiert der Bundestag am Mittwoch (17.30 Uhr) über den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Zu Beginn der Parlamentssitzung (14.00 Uhr) stellen sich die Bundesminister für Wirtschaft und Verkehr, Katherina Reiche und Steffen Bilger (beide CDU) den Fragen der Abgeordneten.

Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (09.30 Uhr) in Karlsruhe über die Verurteilung von zwei Angeklagten, die mit Dopingmitteln gehandelt haben sollen. Das Landgericht in Frankfurt am Main verhängte Haftstrafen gegen sie - unter anderem, weil sie Präparate mit dem Mittel Ibutamoren verkauft hätten. Dieses Mittel, auch MK-677 genannt, soll den Muskelaufbau beschleunigen. Es gilt als riskant für die Gesundheit und ist verboten. (Az. 2 StR 276/25)

Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung

Im Thüringer Landtag stimmen die Abgeordneten am Mittwoch (12.00 Uhr) über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Auflösung des Parlaments ab. AfD-Fraktionschef Björn Höcke begründete den Vorstoß mit dem Zerfall der BSW-Fraktion, womit aus Sicht der AfD auch die CDU-geführte Landesregierung keine Legitimation mehr hat. Mit der Auflösung des Parlaments will die AfD eine Neuwahl ermöglichen. Allerdings dürfte der Antrag kaum Erfolg haben. Eine Auflösung des Landtags müsste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen werden.

Textgröße ändern: