The National Times - Gericht: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilter Türke darf abgeschoben werden

Gericht: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilter Türke darf abgeschoben werden


Gericht: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilter Türke darf abgeschoben werden
Gericht: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilter Türke darf abgeschoben werden / Foto: © AFP/Archiv

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Ausweisung eines wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilten türkischen Staatsbürgers gebilligt. Es wies eine Klage des Verurteilten gegen seine Ausweisung nach Angaben vom Freitag als unbegründet ab. Der Mann sei damit nun ausreisepflichtig, erklärte das Gericht. Gegen das Urteil kann allerdings noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden. (Az. 5 A 6607/21)

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben fiel seine Abwägung der Interessen gegen den Kläger aus, der nach Teilverbüßung der 2019 vom Landgericht Hannover gegen ihn verhängten Haftstrafe zunächst um Maßregelvollzug untergebracht wurde. Eine entscheidende Rolle spielten demnach die Schwere der Tat sowie der Umstand, dass der Mann während der Führungsaufsicht mehrfach rückfällig geworden war.

Angesichts des untragbaren Risikos weiterer schwerer Straftaten bei solchen Rückfällen sei die Ausweisung für rechtmäßig erklärt worden, erklärte das Gericht. Dieser Umstand wiege letztlich schwerer als das vom Kläger während der Verhandlung glaubhaft vermittelte Interesse an der Aufrechterhaltung einer engen familiären Lebensgemeinschaft mit seinen Kindern in Deutschland.

Der kampfsporterfahrene Mann hatte nach einem alltäglichen Streit auf einer Straße in Hannover einen Mann geschlagen und derart schwer verletzt, dass dieser einige Tage später starb. Das Landgericht Hannover verurteilte ihn 2019 wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Wegen einer bestehenden Drogenabhängigkeit ordnete das Gericht früheren Medienberichten zufolge an, den Mann nach einer Teilhaftverbüßung in einer Fachklinik unterzubringen.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren mit Schweigeminute

Am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel vom 7. Oktober 2023 haben die Menschen in dem Land der Opfer gedacht. Am Gedenkort des Nova-Musikfestivals nahe des Kibbuz Reim im Süden des Landes hielten die Anwesenden um genau 06.29 Uhr, dem Beginn der Massaker vor drei Jahren, eine Schweigeminute ab und neigten inmitten der Porträts ihrer getöteten Familienangehörigen und Freunde ihre Köpfe.

Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel

Drei Jahre nach dem Überfall der radikalislamischen Hamas auf Israel debattiert der Bundestag am Mittwoch (17.30 Uhr) über den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Zu Beginn der Parlamentssitzung (14.00 Uhr) stellen sich die Bundesminister für Wirtschaft und Verkehr, Katherina Reiche und Steffen Bilger (beide CDU) den Fragen der Abgeordneten.

Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (09.30 Uhr) in Karlsruhe über die Verurteilung von zwei Angeklagten, die mit Dopingmitteln gehandelt haben sollen. Das Landgericht in Frankfurt am Main verhängte Haftstrafen gegen sie - unter anderem, weil sie Präparate mit dem Mittel Ibutamoren verkauft hätten. Dieses Mittel, auch MK-677 genannt, soll den Muskelaufbau beschleunigen. Es gilt als riskant für die Gesundheit und ist verboten. (Az. 2 StR 276/25)

Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung

Im Thüringer Landtag stimmen die Abgeordneten am Mittwoch (12.00 Uhr) über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Auflösung des Parlaments ab. AfD-Fraktionschef Björn Höcke begründete den Vorstoß mit dem Zerfall der BSW-Fraktion, womit aus Sicht der AfD auch die CDU-geführte Landesregierung keine Legitimation mehr hat. Mit der Auflösung des Parlaments will die AfD eine Neuwahl ermöglichen. Allerdings dürfte der Antrag kaum Erfolg haben. Eine Auflösung des Landtags müsste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen werden.

Textgröße ändern: