The National Times - Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in Türkei erfolgreich

Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in Türkei erfolgreich


Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in Türkei erfolgreich
Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in Türkei erfolgreich / Foto: © AFP/Archiv

Wenn bestimmte Fragen ungeklärt sind, müssen Gerichte vor Entscheidungen über eine Auslieferung diese dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorlegen. Zwei Männer seien in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden, weil dies nicht geschehen sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Es ging um einen Afghanen und einen Türken, die nach Schweden und in die Türkei abgeschoben werden sollten. (Az. 2 BvR 2069/21 und 2 BvR 1713/21)

Textgröße ändern:

Der Afghane leidet laut Verfassungsgericht an einer paranoiden Schizophrenie, die in Afghanistan nicht behandelt werden konnte. 2017 kam er nach Schweden, ein Jahr später wurde er dort zu einer freiheitsentziehenden Maßregel der "rechtspsychiatrischen Fürsorge" verurteilt. Er reiste aber im darauffolgenden Jahr nach Deutschland aus. Die schwedischen Behörden beantragten auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls, ihn nach Schweden zurückzubringen, um die Maßregel weiter zu vollstrecken.

In Deutschland war der Mann zuerst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, das Oberlandesgericht Düsseldorf ordnete danach seine Festnahme und die Überstellung nach Schweden an. Der Beschwerdeführer beantragte aber, den Auslieferungshaftbefehl außer Vollzug zu setzen, damit er in Deutschland weiterbehandelt werden könne. Er argumentierte, dass seine Gesundheit sonst gefährdet sei.

Das Oberlandesgericht lehnte dies ab, woraufhin sich die Symptome des Afghanen wieder verschlimmerten und er erneut in eine Klinik kam. Seine Auslieferung nach Schweden wurde für zulässig erklärt unter der Voraussetzung, dass er von dort nicht nach Afghanistan abgeschoben werden dürfe.

Allerdings seien bislang einige Fragen zur Überstellung psychisch kranker Menschen europarechtlich nicht vollständig geklärt, entschied das Bundesverfassungsgericht - beispielsweise ob eine drohende weitere Gesundheitsschädigung ein Hindernis für die Überstellung sei. Danach hätte das Düsseldorfer Gericht den EuGH fragen müssen.

Ähnlich war es im zweiten Fall. Hier ging es um einen Türken, der 2010 zunächst in Italien als Flüchtling anerkannt wurde. Die türkischen Behörden schrieben ihn allerdings über Interpol zur Festnahme aus - er soll bei einem Streit seine Mutter mit einem Gewehrschuss getroffen haben, an dem sie später starb. Der Mann wurde 2020 in Deutschland festgenommen.

Er bestreitet allerdings die Tat und gibt an, als Mitglied der als terroristische Vereinigung eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) politisch verfolgt zu werden. Das Oberlandesgericht Hamm ordnete dennoch die Auslieferung an.

Zuvor hätte es jedoch den EuGH fragen müssen, ob das angesichts der Anerkennung des Türken als Flüchtling in Italien möglich gewesen sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Beide Oberlandesgerichte müssten sich erneut mit den Fällen befassen.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Frankreichs Staatsverschuldung erreicht in diesem Jahr höchsten Stand seit 1978

Frankreichs Staatsverschuldung wird in diesem Jahr nach Angaben aus Paris ihren höchsten Stand seit fast 50 Jahren erreichen. Die Staatsschulden würden 2026 119,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und 2027 121,7 Prozent erreichen, verlautete am Samstag aus dem französischen Finanzministerium. So hoch lag der Wert nach Angaben des französischen Statistikamtes Insee seit 1978 nicht mehr.

Gewaltsame Zusammenstöße bei rechtsextremer Demonstration in den Niederlanden

Rechtsextreme Demonstranten haben sich am Samstag in den Niederlanden gewaltsame Zusammenstöße mit der Polizei geliefert. Laut Polizei versammelten sich rund 500 Rechtsextreme im Zentrum von Den Haag, skandierten antisemitische Parolen und bewarfen Polizisten mit Feuerwehrkörpern und anderen Wurfgeschossen. Die Polizei setzte Schlagstöcke ein und ging mit Hunden und Wasserwerfern gegen die rechten Demonstranten vor. 24 Menschen wurden demnach festgenommen.

Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt

Einen Tag nach einem von US-Präsident Donald Trump Hausverbot hat das Weiße Haus Ernst gemacht und Journalisten des Nachrichtensenders CNN und zweier weiterer Medien den Zutritt verwehrt. Mitarbeiterinnen von CNN, des Senders MS NOW und des Nachrichtenportals Politico wurden am Samstag an den Zugängen zum Weißen Haus abgewiesen, ihre Zutrittsausweise wurden ihnen abgenommen. Der Verband der White-House-Korrespondenten verurteilte den Schritt als verfassungswidrig.

US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf

Der Verband der über den US-Präsidenten berichtenden Journalisten hat ein von Donald Trump verkündetes Hausverbot gegen den Nachrichtensender CNN und zwei weitere Medien scharf kritisiert und dessen sofortige Aufhebung gefordert. Der Schritt verstoße gegen den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der die Pressefreiheit garantiert, erklärte der Verband der White-House-Korrespondenten am Samstag. Er forderte die Trump-Regierung auf, "den Zugang unserer Kollegen sofort wiederherzustellen".

Textgröße ändern: