The National Times - Verfassungsgericht kippt Teil der Wahlrechtsreform der "Ampel" 

Verfassungsgericht kippt Teil der Wahlrechtsreform der "Ampel" 


Verfassungsgericht kippt Teil der Wahlrechtsreform der "Ampel" 
Verfassungsgericht kippt Teil der Wahlrechtsreform der "Ampel"  / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition zum Teil korrigiert. Die Karlsruher Richter kippten in ihrem am Dienstag verkündeten Urteil die darin beschlossene Aufhebung der Grundmandatsklausel. Hingegen bestätigte das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmendeckung, womit womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.

Textgröße ändern:

An das Gericht hatten sich unter anderem Union und Linke gewandt, die von den Neuregelungen besonders betroffen sein könnten. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.). So profitierte die Linke bei der vergangenen Bundestagswahl von der Grundmandatsklausel, die die "Ampel" streichen wollte. Diese Klausel garantiert, dass Parteien trotz Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde mit der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag kommen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Die Regelung gilt nach dem Karlsruher Urteil nun auch bei der kommenden Bundestagswahl weiter.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dagegen die Änderungen bei der Zweitstimmendeckung. Durch die Reform werden nun die Bundestagssitze allein anhand der Zweitstimmen vergeben. Dies kann dazu führen, dass einige Direktkandidaten trotz des Siegs in ihrem Wahlkreis in Zukunft nicht mehr im Bundestag vertreten sind - dies beanstandete das Bundesverfassungsgericht nicht.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Selenskyjs: Russland greift nach Trumps Ankündigung zu Energie-Waffenruhe Energieanlagen an

Russland hat nach Angaben des ukrainischen Präsident Wolodymyr Selenskyj nach der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump zu einer "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau Energieanlagen in der Ukraine angegriffen. "Die Russen haben ein Kraftwerk in Kiew mit einer Schahed-Drohne angegriffen", schrieb Selenskyj am Sonntagabend in Online-Netzwerken. Später habe es noch weitere Angriffe auf Energieanlagen in der Region Charkiw im Nordosten der Ukraine gegeben.

Frankreich: EU-Abgeordneter Glucksmann Präsidentschaftskandidat des sozialdemokratischen Lagers

Der EU-Abgeordnete Raphaël Glucksmann ist zum Präsidentschaftskandidaten des sozialdemokratischen Lagers in Frankreich gekürt worden. Bei der gemeinsamen Vorwahl seiner Partei Place Publique und der Sozialistischen Partei (PS) erhielt Glucksmann am Sonntag gut 66 Prozent der Stimmen, wie die Organisatoren mitteilten. Weit abgeschlagen folgte auf dem zweiten Platz der PS-Vorsitzende Olivier Faure mit knapp 14,5 Prozent der Stimmen.

Saudi-Arabien: Mehrere Verletzte bei neuem Angriff auf Flughafen von Riad

Bei einem neuen Angriff auf den internationalen Flughafen der saudiarabischen Hauptstadt Riad hat es am Sonntag wieder Verletzte gegeben. Die saudiarabische Luftfahrtbehörde teilte mit, der neue Angriff am Sonntagnachmittag habe mehrere Verletzte zur Folge gehabt. "Die Beurteilung der Schäden und die Überprüfung der Sicherheit der Anlagen dauern noch an", fügte die Behörde hinzu.

Trump verkündet "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau - Selenskyj überrascht

Nach seinem Diesel-Deal mit Russland und einem heftigen Schlagabtausch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj hat US-Präsident Donald Trump am Sonntag eine angebliche "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau verkündet. Beide Länder hätten zugestimmt, ab sofort ihre Angriffe auf die Energie-Infrastruktur des jeweils anderen Staates einzustellen, erklärte Trump. Selenskyj reagierte überrascht auf die Ankündigung. Kiew sei aber bereit, eine solche Waffenruhe zu befolgen, wenn auch Moskau sich daran halte. Vom Kreml gab es zunächst keine Stellungnahme.

Textgröße ändern: