The National Times - Verteidigung fordert Freispruch in zweitem Prozess um Anschlag auf Asylheim 1991

Verteidigung fordert Freispruch in zweitem Prozess um Anschlag auf Asylheim 1991


Verteidigung fordert Freispruch in zweitem Prozess um Anschlag auf Asylheim 1991
Verteidigung fordert Freispruch in zweitem Prozess um Anschlag auf Asylheim 1991 / Foto: © AFP/Archiv

Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis im Jahr 1991 hat die Verteidigung vor dem Oberlandesgericht Koblenz am Dienstag Freispruch für den Angeklagten gefordert. Der Mann, ein Bekannter des mutmaßlichen Haupttäters, soll damals eine Führungsfigur in der örtlichen Skinheadszene gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, den Haupttäter vor der Tat beeinflusst und bestärkt zu haben.

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Bei dem Feuer im September 1991 wurde der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah getötet. Zwei weitere Bewohner sprangen aus dem Fenster der Unterkunft und brachen sich dabei Knochen. 18 Bewohner konnten sich unverletzt retten.

32 Jahre nach der Tat wurde im Oktober Peter S. als Haupttäter zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt, das Urteil gegen ihn ist aber noch nicht rechtskräftig. S. soll rechtextremistisch motiviert gewesen sein. Der nun vor Gericht stehende Peter St. soll ihn bei einem Treffen in einer Kneipe unmittelbar vor dem Verbrechen motiviert haben.

Die Bundesanwaltschaft forderte am Montag sechseinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zu Mord und versuchtem Mord für ihn. St. hatte zunächst in Untersuchungshaft gesessen, kam im März allerdings auf freien Fuß. Grund hierfür war eine Aussage eines wichtigen Zeugen, die Zweifel an einem dringenden Tatverdacht weckte. Dessen Angaben nach hatte der Angeklagte damals nicht konkret zu einem Anschlag aufgerufen.

Nach dem Anschlag von 1991 blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Das Urteil gegen St. soll am Dienstag kommender Woche fallen.

E.Cox--TNT

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